Kostenlose Schülerbeförderung: Elterninitiative will mit Klage Präzendenzfall schaffen

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SIGMARINGEN. Die Beteiligung von Eltern an den Kosten der Beförderung ihrer Kinder zur Schule verstößt nach Auffassung der Initiative «Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg» gegen Völkerrecht und Landesverfassung. Nun klagt ein Paar aus Rottenburg vor Gericht.

Eine Elterninitiative will den Streit um kostenlose Schülerbeförderung vor Gericht klären lassen. Mit ihrer Unterstützung klagt ein Paar aus Rottenburg am Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen den Landkreis Tübingen, wie der Sprecher der Initiative «Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg», Stephan Ertle, mitteilte. Laut Klageschrift soll der Landkreis die vollständigen Schulbeförderungskosten des 13-jährigen Sohnes erstatten. Die Initiative will einen Präzedenzfall ereichen.

Schulbus in einer ländlichen Flusslandschaft - Der Weg ihrer Kinder zur Schule kann für Eltern in Baden-Württemberg teuer werden. Foto: Thomas Kohler / flickr (CC BY-SA 2.0)
Der Weg ihrer Kinder zur Schule kann für Eltern in Baden-Württemberg teuer werden. Foto: Thomas Kohler / flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Eltern berufen sich auf das Völkerrecht und die angebliche Verfassungswidrigkeit der bisher nur anteiligen Erstattung. Für die Busfahrt zu einem Gymnasium in Rottenburg müssen die Eltern laut Klage 457,20 Euro im Jahr bezahlen. Der Landkreis zahle 2,50 Euro pro Monat. Dem Kultusministerium zufolge sind die Städte und Landkreise für die Kostenerstattung zuständig. Auch die jeweilige Höhe könnten sie festlegen.

Wie das Gericht bestätigte, ist die Klage am 22. Dezember 2015 eingegangen. Der Landkreis hat sie erhalten und muss nach eigenen Angaben bis zum 15. Februar dazu Stellung nehmen. Man gehe von einem Prozess aus, sagte der Erste Beamte des Landkreises. (dpa)

zum Bericht: Rechtsgutachten fordert kostenlose Schülerbeförderung – Eltern erwägen Klage

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