Verkalkuliert: Ex-Asta-Vorstände der Uni Bochum zahlen Zeche für Uni-Party-Flop

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MÜNSTER. Namhafte Bands sollten Tausende Gäste zur Mensa-Fete in Bochum locken. Doch statt einer rauschenden Partynacht blieb nur ein übler Kater übrig. Acht Jahre später müssen die Organisatoren für ihre Fehler zahlen.

Neue Perspektive: die Ruhr-Universität Bochum. Foto: M / Wikimedia Commons
Sollte eine beispiellose Party erleben: die Ruhr-Universität Bochum. Foto: M / Wikimedia Commons

Die Fete sollte alles, was die Uni-Mensa Bochum bislang gesehen hatte, in den Schatten stellen: Größer, rauschender, mit echten Stars auf der Bühne. Doch Misskalkulation, das Überhören kritischer Stimmen und ausbleibendes Besucherinteresse ließen den Plan von Bochums großer Studenten-Sause vor mehr als acht Jahren nach hinten losgehen. Statt Plus-Minus-Null standen satte Verluste von mehr als 220 000 Euro unter dem Strich.

Für Teile der Summe müssen nun jene haften, die damals Verantwortung trugen: Nordrhein-Westfalens oberste Verwaltungsrichter verurteilten den damaligen Asta-Vorsitzenden und seinen Finanzreferenten am Dienstag zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 88 000 Euro. Auf der Restsumme bleibt die Studentenschaft nach dieser Berufungsklage jedoch sitzen. Zu Recht, wie die Richter befanden. Denn auch im Studierendenparlament waren die unseriösen Partykalkulationen trotz kritischer Gegenstimmen durchgewunken worden.

Schon in der Verhandlung ließen die Richter wenig Zweifel an ihrer Auffassung, dass bei den Planungen für das Fest einfachste Regeln wirtschaftlichen Denkens und der Sparsamkeit verletzt worden waren. Solchen Grundsätzen seien die beiden Beklagten aber Kraft ihres Amtes – der eine an der Spitze des Allgemeinen Studierendenausschusses, der andere als Finanzreferent – jedoch damals verpflichtet gewesen.

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Schon frühzeitig waren Verträge mit deutschlandweit bekannten Bands abgeschlossen worden. Die Band Culcha Candela, deren Sommerhit «Hamma!» noch viele Studenten im Jahr 2007 im Ohr gehabt haben dürften, sagte zu. Mit der Kombo 2raumwohnung, der Künstlerin Joy Denalane, der Band Juli und weiteren Acts kaufte sich der Asta eine kleine Festivalbesetzung zusammen. Kostenpunkt: Mindestens 128 000 Euro. Auch an anderer Stelle – Sicherheitsdienst, Licht- und Bühnentechnik, Werbung, Künstlerverpflegung – fielen üppige Kosten an.

Wie das alles gegenfinanziert werden sollte, darüber hätten sich die Verantwortlichen deutlich zu spät Gedanken gemacht, begründeten die Richter ihr Urteil. So sei es als grob fahrlässig gewesen, mit Besucherzahlen zu kalkulieren, die gar nicht in den Konzertraum gepasst hätten: Die Stadt hatte aus Brandschutzgründen die zugelassene Gästezahl auf 2400 gedrosselt. Am Ende sollten noch deutlich weniger kommen.

Er habe naiv gehandelt, «Fehler von großer Gestalt gemacht», wenn auch nicht absichtlich, räumte der Ex-Asta-Vorsitzende ein. Treibende Kraft hinter dem Event seien jedoch andere gewesen. «Sie beide waren in einer Position, in der sie das Vorhaben hätten stoppen können», hielt der Vorsitzende Richter jedoch den beiden vor. «Wäre es um ihr eigenes Geld gegangen, wären sie anders vorgegangen.»

Am Ende sind es zwar nur Teile des Gesamtschadens, für die die beiden Ex-Studentenvertreter haften müssen. Als Berufsanfänger trifft es den 29-Jährigen und den 34-Jährigen jedoch ungleich härter als die Kasse der Studierendenschaft. «Wir werden mit dem jetzigen Asta reden müssen, wie wir das jetzt regeln», sagte der Ex-Asta-Chef nach dem Urteil. Von Florentine Dame, dpa

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Karl Kramer
8 Jahre zuvor

Falsches Bild ausgewählt… Die Party war in Bochum, der Fall wurde nur in Münster verhandelt.