Kultusminister Stoch warb unzulässig mit Landtagsmandat

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HEILBRONN/STUTTGART. Andreas Stoch, Kultusminister in Baden-Württemberg und seit 2009 Mitglied des Landtags, ist von Haus aus Rechtsanwalt. Ein Abgeordnetenmandat könnte da eine gute Werbung sein, wäre es nicht unzulässig mit dem Amt zu trumpfen. Einen entsprechenden Hinweis auf der Webseite seiner Kanzlei ließ Stoch denn auch umgehend entfernen.

Mit einem Vermerk auf der Homepage seiner Anwaltskanzlei hat Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) laut einem Zeitungsbericht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen. Stoch habe dort darauf hingewiesen, dass er Mitglied des Landtags ist – solche Hinweise in beruflichen Angelegenheiten seien für Abgeordnete aber nicht zulässig, berichteten «Heilbronner Stimme» und «Mannheimer Morgen» (Samstag). Nachdem die Landtagsverwaltung ihn darauf hingewiesen habe, habe Stoch den Hinweis entfernt.

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Will nun auch nicht mit seinem Ministeramt werben: Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch. Foto: Sven Teschke/Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)
Will nun auch nicht mit seinem Ministeramt werben: Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch. Foto: Sven Teschke/Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)

Eine Sprecherin des Ministers sagte den Zeitungen: «Der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Landtag wurde entfernt. Vorsorglich, um im Wahlkampf keinen unsachlichen Angriffen ausgesetzt zu sein, wurde auch der Hinweis auf das Ministeramt entfernt.» Das ist dem Bericht zufolge laut Ministergesetz nicht notwendig. Stoch ist Partner in der Kanzlei, seine Zulassung ruht. (dpa)

zum Bericht: Land sieht sich als Vorreiter: Baden-Württemberg führt Wissenstest für Flüchtlingskinder ein

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