Verurteilt! – Ex-Lehrer der Odenwaldschule soll nicht mehr in den Schuldienst zurückkehren

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SCHWERIN/BENSHEIM. „Pädophil und latent gefährlich“: Wegen des Besitzes von Kinderpornos hat das Amtsgericht Bensheim einen ehemaligen Lehrer der Odenwaldschule zu einer Haftstrafe verurteilt. Erst im Laufe des Verfahrens hatte sich herausgestellt, dass jetzt er an einer Rügener Schule tätig ist.

Nach der Verurteilung eines zuletzt auf der Ostseeinsel Rügen tätigen Lehrers aus Hessen wegen des Besitzes von Kinderpornos treibt das Bildungsministerium in Schwerin dessen Entlassung aus dem Schuldienst voran. Es werde dafür Sorge getragen, dass der 34-Jährige nach dem Ende der Winterferien in gut einer Woche nicht wieder vor die Klasse trete. «Wir werden ihm die Ausführung der Dienstgeschäfte untersagen, so dass er als Lehrer nicht mehr unterrichten kann», sagte ein Ministeriumssprecher.

Das Amtsgericht im hessischen Bensheim hatte den Mann als «pädophil und latent gefährlich» eingeschätzt und ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Donnerstag legten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Ankläger hatten eine höhere Strafe gefordert. Wie Ministeriumssprecher Lipski sagte, endet nach dem Beamtengesetz bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine vorsätzliche Tat das Beamtenverhältnis mit Rechtskraft des Urteils.

Der geständige Mann war angeklagt, während seiner Beschäftigung an der inzwischen insolventen Odenwaldschule Unmengen an kinderpornografischen Dateien auf seinem privaten Computer gehabt zu haben. Der Fall war im April 2014 bekanntgeworden. Die wegen eines weiter zurückliegenden Missbrauchsskandals in Verruf geratene Privatschule hatte ihn daraufhin entlassen.

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Erst durch eine Aussage der Mutter des Verurteilten im Prozess hatte sich herausgestellt, dass der Mann inzwischen im Schuldienst Mecklenburg-Vorpommerns beschäftigt war. Der Angeklagte räumte dies erst auf Nachfrage des Gerichts ein. Er hatte zuvor geschildert, als freiberuflicher Versicherungsmakler tätig zu sein. Offenbar deshalb war auch das Schweriner Bildungsministerium nicht über Ermittlungen und Prozess informiert.

Die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern hätten bei der Prüfung der Bewerbungsunterlagen nichts von den Neigungen des Mannes gewusst, sagte Lipski. Aus der Personalakte sei nicht hervorgegangen, dass ein Strafverfahren gegen ihn laufe und er habe dies auch in der vor der Ernennung zum Beamten auf Probe abgeforderten Erklärung verschwiegen. (dpa)

zum Bericht: Prozessauftakt: Ex-Lehrer der Odenwaldschule wegen Kinderpornos vor Gericht – er ist jetzt Lehrer auf Rügen

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Angelika Oetken
8 Jahre zuvor

Bei der Pädo“philie“ handelt es sich um eine schwere und hartnäckige Persönlichkeitsstörung. Probleme mit der Selbst- und Fremdwahrnehmung gehören zu ihren Kernsymptomen. Pädo“philie“ kann als psychotisches Ersatzverhalten suchtartige Züge annehmen. Pädo“phile“ sind in ihrem Beziehungserleben und in ihrer Selbststeuerung zutiefst gestört.
Dieser Mann gehört dringend in psychotraumatologische Behandlung.

Der Fall zeigt exemplarisch, dass die Schulbehörden der Bundesländer enger kooperieren müssen, wenn sie Kinder und Jugendliche vor sexueller Ausbeutung schützen wollen. Hätten die Betroffenen des Opfervereins „Glasbrechen e.V.“ sich nicht so hartnäckig dafür eingesetzt, dass dieser Fall aufgedeckt und angezeigt wird, gäbe es mit Sicherheit weitere Opfer.

Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden

Bernd
8 Jahre zuvor

Sehr geehrte Frau Oetken,

aus echtem Interesse gefragt: Warum schreiben Sie „Pädo’philie'“ mit den vielen Anführungsstrichen?

Angelika Oetken
8 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@Bernd,

weil „philie“ in unserem Sprachgebrauch „Vorliebe“, „Neigung“, „Liebe zu…“ meint. Es gibt „Philatelie“ oder „Frankophilie“. Das was als Pädo“philie“ bezeichnet wird, hat aber wenig mit echter Neigung, erst recht nichts mit Liebe zu tun. Denn es handelt sich um eine ernste psychiatrische Erkrankung bei der „Pädo“, also das Kind, einen Objektbezug kennzeichnet, aber keine menschliche Beziehung. Wer einen anderen Menschen lediglich als Sexualobjekt sieht, begehrt vielleicht, liebt aber nicht. Auch das, was unter käuflicher „Liebe“ verstanden wird, ist ein Geschäft, aber keine Liebe. Allerdings sind darin für gewöhnlich nur Erwachsene involviert und keine Kinder. Und es ist ggf. Ausdruck menschlichen Versagens, per se aber nicht krankhaft. Das möchte ich zum Ausdruck bringen, in dem ich die „philie“ in Anführungszeichen setze.

MfG,
Angelika Oetken

Bernd
8 Jahre zuvor

Nachvollziehbar. Danke für die Erklärung.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

Was hätten Gerold Becker und Hartmut von Hentig zu dem Urteil wohl gesagt ?

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Gerold Becker ist tot, aber von Hentig lebt ja noch. Allerdings ist es angesichts des größtenteils substanzlosen Geschreibsels dieser Leute doch auch egal, wie die sich zu so ernsten Themen wie dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung äußern. Die Odenwaldschule wurde mittlerweile zum Glück geschlossen. Die Aufarbeitung ist zwar nur angerissen worden, aber den OrganisatorInnen des organisierten Kindesmissbrauchs an der OWS und drumherum sollte man keine Gelegenheit geben sich öffentlich zu äußern. Besser wäre es, sie behördlich zu befragen. Ich selbst bin fest davon überzeugt, dass es noch nicht verjährte Sexualstraftaten gib.

Anlass zu konstruktiven Debatten und Erläuterungen könnte diese Sache hier liefern, in der eine weitere Ikone der Pädagogik als bekennender Kindesmissbraucher entlarvt wird http://www.tageswoche.ch/de/2017_14/schweiz/747101/

VG
Angelika Oetken

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Angelika Oetken

Fakt ist, dass diese sexuellen Straftaten 10 Jahre nach dem 18. Lebensjahr der Opfer verjähren. Die entsprechenden Gesetze wurden von den Grünen mit verantwortet. Eigentlich wollten diese Pädophilie zusammen mit der Homosexualität unter Straffreiheit stellen. Das hat aber der damalige Koalitionspartner SPD nicht mitgetragen.
Es muss die Verjährungsfrist aufgehoben werden !
Die Opfer haben ihr ganzes Leben damit zu tun.
Da aber namhafte Reformpädagogen mit betroffen sind, sei es durch direkte Täterschaft oder auch nur durch ihr Wissen darum, wird erst einmal nichts ändern.
Bis zum nächsten Missbrauchsskandal.
Warum wird denn dieser pädophile Pädagoge aus der Schweiz nicht zur Verantwortung gezogen ?
Es gibt eben leider noch genügend Hintermänner, die sich schützend vor derartige Widerlinge stellen.
Dagegen hilft in erster Linie Aufklärung, Schreiben, Reden und immer wiederkehrendes Erinnern und Anmahnen von Änderungen in der Wahrnehmung.

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Bei Pädophilie im klinischen Sinne handelt es sich um eine schwere psychiatrische Erkrankung. Pädophile schlingern an der Grenze zur Geisteskrankheit entlang. Bestrafen im juristischen Sinne kann man Pädophilie also nicht. Aber Kindesmissbrauch viel straffer ahnden, da stimme ich Ihnen zu. Die Verjährungsfristen wurden nach langen Debatten verlängert, der politische Widerstand zog sich übrigens durch alle im Bundestag vertretenen Parteien. Ob eine Aufhebung der Verjährungsfristen Kinder wirklich schützen würde, wage ich zu bezweifeln. Denn unserer Rechtssprechung folgt einer sehr traditionellen Vorgabe im Hinblick auf Sexualstraftaten. Nachdem dem mutmaßlichen Opfer so lange unterstellt wird, es spreche die Unwahrheit, bis das Gericht sich vom Gegenteil überzeugt hat. Dass dies die Opferzeugen sehr belastet, insbesondere wenn sie minderjährig sind, sollte einleuchten.

Gerichtsverfahren sind eins, der Alltag das Andere: wenn wir alle unsere Augen und Ohren offener halten für Hinweise auf Kindesmissbrauch und alle Arten von sexueller Gewalt und Ausbeutung, ist schon viel gewonnen. Der erste Schritt ist die Aufarbeitung dessen, was man selbst im Hinblick auf sexuelle Übergriffigkeit erlebt hat. Und ich bin mir sicher, dass wir in Deutschland wie auf der ganzen Welt niemanden finden, der davon frei ist.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Angelika Oetken

Herr von Hentig hat sogar die Opfer noch bezichtigt seinen Lebenspartner verführt zu haben.Es ist keinerlei Schuldanerkenntnis wahrnehmbar, noch hat diese Paar verstanden, was man den Opfern antat.
Es ist einfach unglaubhaft, dass er bei seinen regelmäßigen Besuchen in der Odenwaldschule nichts von all dem mitbekommen hat.
Und dann noch die gemeinsamen Urlaubsreisen nach Griechenland.

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Ja, die Reaktionen der Leute rund um Hartmut von Hentig sind aufschlussreich. Ich empfinde als vollkommen logisch. Die Missbrauchskriminalität rund um die Odenwaldschule aufzuklären, wäre ein großes Projekt. Schon, wenn man sich klar macht, welche Bedeutung der Kreis hat, den Ralf Dahrendorf als „Protestantische Mafia“ bezeichnete, wird deutlich, um was für Dimensionen es geht und auf welchen Widerstand man sich gefasst machen darf http://www.zeit.de/2010/13/DOS-Missbrauchsskandal-Deutschlands-Elite

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Wie Hartmut von Hentig zu dem wurde, was er ist, darauf deutet schon diese Passage hin:
„Hartmut von Hentig wurde als Sohn des Diplomaten Werner Otto von Hentig und seiner Frau Natalie, geb. von Kügelgen, geboren. Als Hartmut zwei Jahre alt war, zog seine Familie von Deutschland nach San Francisco, wo sein Vater fortan als deutscher Generalkonsul amtierte. Zu den frühen Erlebnissen gehörten Abwürfe von einem 5-Meter-Sprungturm ins Wasser, die der Vater dem dreieinhalbjährigen Nichtschwimmer Hartmut zumutete, um dann selbst hinterher zu springen und den Sohn „irgendwo zwischen Oberfläche und Grund des Wassers“ wieder herauszufischen.“

Wer einen solchen Vater hat und eine Mutter, die ihre Kinder nicht vor so einem Mann schützt, hat keine Eltern, sondern erlebt sich von Anfang an als ausgeliefert. Die Reaktionen darauf sind je nach Kontext, Anlage und Bedingungen unterschiedlich. Die Generation des H. v. H. neigte offenbar dazu, authentische Empfindungen abzutöten und sich dafür an unerreichbaren Idealen zu orientieren. Ich befürchte, diese Leute wussten irgendwann selbst nicht mehr, was echt ist und was nicht, also das, was wir heute als „Fake“ bezeichnen würden. Aufschlussreich, wie vielen Menschen all diese „HeldInnen“ der Nachkriegzeit als Identifikationsfigur dienten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hartmut_von_Hentig

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Angelika Oetken

Derartige Personen sind der absolute Widerpart zu einer kindgerechten Erziehung.Allein das Modell der Laborschule in Bielefeld ist eine Katastrophe für die betroffenen Schüler, welche dort ohne geeignetes Feedback in einem großen Raum ohne Trennwände sich selbst zur Ruhe disziplinieren müssen.
Mein ältester Sohn hat diese dann nach deren Wechsel in das Gymnasium Bielefeld-Bethel kennen gelernt. Die konnten sich in ihrer Leistungsstärke gar nicht selbst beurteilen, waren Kritik unfähig und schlecht ausgebildet.
Alles Schüler aus dem Bildungsbürgertum. Niemand kam aus der Arbeiterschicht oder einer sozialen Randgruppe, alles nur sozial besser gestellte Personen.Aber das passt alles zu dieser verdrehten Ideologie. Hauptsache die eigenen Kinder schaffen einen gehobenen Abschluss und der Rest ist egal.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Mit „süßen Jungen“,da kommt in einem ein Gefühl von ohnmächtiger Wut hoch, wie als würde man aus einem tiefen Morast an Unbill aufsteigen. Was für Abgründe einer total verlogenen und menschenunwürdigen Pädagogik. Aber es gibt genug Wege der Auflehnung gegen diese art von Kinder feindlicher Pädagogik, die sich an diese anschleicht um diese zu missbrauchen.
Im Fahrwasser dieses Über-Pädagogen konnten andere Reformpädagogen vollkommen unreflektiert und niemals valide hinterfragt, eigene Ideen umsetzen, ohne klare Aufklärung der Eltern über ihre Art der unterlassen Hilfeleistung.
Aber das Blatt wendet sich gegen diese Heil bringenden Pädagogen, die jeden Widerstand als Reaktionär bezeichnen.
Dabei ist es deren Pädagogik, welche Randgruppen und kinder mit Beeinträchtigungen ausgrenzt und benachteiligt.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

unterlassenen
Art

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Angelika Oetken

Danke für den Link .Sehr aufschlussreich sind auch die Reaktionen im Publikum da sich anscheinend kaum jemand an der Diskussion über Kindesmissbrauch beteiligt. Leider.

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Ich glaube, die meisten Menschen berührt das Thema zu unangenehm. Manche überfordert es auch. Viele sind deshalb froh, wenn sich Andere der Sache annehmen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Es geht auch um körperliche Misshandlung, die bei ärztlichen Besuchen in Form von untypischen Frakturen oder durch Schlagspuren an den Streckseiten der Extremitäten auffällig wird. Wer hier aus falsch verstandener Schweigepflicht, nicht das Sozialamt einschaltet oder wenigstens das intensive Gespräch, zum Beispiel mit der Kindsmutter führt, um der Ursache auf den Grund zu gehen, der handelt als medizinischer Bediensteter grob fahrlässig.
Mir ist etwas derartiges als junger Assistenzarzt widerfahren. Aber ich habe die Sache durchgezogen, bis sich die chirurgische Oberärztin dessen annahm und das Verfahren gegen die Eltern im Sinne des Kindes einleitete und weiter verfolgte.

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Bei im Gesundheitswesen tätigen Menschen liegt eine große Verantwortung, was das Kindeswohl angeht. Leider wird es diesen Berufsgruppen nicht gerade leicht gemacht. Vermutlich haben Sie das ja damals, als Sie als Assistenzarzt gearbeitet haben, selbst erfahren. Hier gibt es noch eine Menge zu verändern. Aktuell wird versucht, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das wäre ein wichtiger Schritt. Denn traditionell schützt unsere Gesellschaft und unsere Gesetzgebung die Familie und das heißt im Falle von Kindeswohlgefährdung die Bedürfnisse der Eltern, mögen sie auch noch so krank und schädlich fürs Kind sein.
Letztlich ist das auch immer eine finanzielle Frage. Der Unterhalt und die Sorge für Kinder liegt in erster Linie bei den Eltern. Dabei nützen die jungen Menschen der gesamten Gesellschaft.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Dazu sollte es auch Fortbildungsveranstaltungen von Seiten der Ärztekammern , sowie im Lehrerbereich geben.
Wir, die wir direkten Kontakt zu den Betroffenen haben sind in der Pflicht.
Es geht um die Vermittlung des Erkennens von typischen Verhaltensauffälligkeiten und typischen Verletzungsmustern der Opfer.

Beate S.
6 Jahre zuvor

@A. von Lintig
Ich erinnere mich an einen Vorfall vor bereits ca. 30 Jahren an unserer Grundschule. Nicht erst heute, sondern auch damals schon gab es Überlegungen zur „Vermittlung des Erkennens von typischen Verhaltensauffälligkeiten und typischen Verletzungsmustern der Opfer“.
Ein Mädchen war sehr auffällig und wir beobachteten es mit großer Sorge bezüglich seiner Auffälligkeiten und schalteten schließlich das Jugendamt ein wegen unseres Verdachts eines väterlichen Missbrauchs.
Nach einigem Hin und Her stellte sich dessen völlige Unschuld heraus, doch sowohl dem Mädchen als auch ihm hatten wir unangenehme Erlebnisse eingebrockt, die von beiden noch immer nicht vergessen sein dürften.
Meine zweite Erinnerung gilt einem Elternabend, auf dem das Thema „sexueller Missbrauch von Kindern“ und „Augen auf, liebe Eltern, für typische Verhaltensauffälligkeiten und typischen Verletzungsmuster“ auf der Tagesordnung stand.
Der Vater einer Siebenjährigen meldete sich schließlich und meinte, von diesen Dingen würde ja seit einiger Zeit sehr viel gesprochen. Für ihn sei das zum Problem geworden. Er merke, dass er nicht mehr unbefangen sei, wenn die Tochter mit ihm schmusen wolle, und sie zu waschen und mir ihr Scherze zu betreiben, wenn sie in der Badewanne sitze, wie er das ohne Bedenken immer abwechselnd mit seiner Frau getan habe, hätte er sich schon vor über einem Jahr abgewöhnt, weil es ihm plötzlich ungehörig und verboten vorkam.
Die beiden Erinnerungen schildere ich, um die Kehrseite der Medaille zu schildern.
Wer nach bestimmten „Verhaltensauffälligkeiten“ sucht, der ist nämlich auch in Gefahr, sie zu finden und falsch zu interpretieren. Da wird das Wohlgemeinte recht schnell zum Fluch.

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Der einfachste Weg ist, das Thema einfach stillschweigend auszublenden, dann handelt man sich auch keine Schwierigkeiten ein. Denn selbst die so genannte „Anzeigepflicht“, die für einige Berufsgruppen besteht, kann man umgehen, wenn man es als Leistungserbringer geschickt angeht. Im Hinblick auf das eigentliche Wohl des Kindes kann es sogar von Fall zu Fall langfristig gesehen besser sein, nach außen hin gar nicht zu intervenieren, sondern zu versuchen, betroffenen Kindern ohne großes Aufsehen innerhalb der Schule bzw. Institution einen sicheren Raum zu geben. So dass es sich dort erholen kann und ggf. frühzeitig die Möglichkeit findet, sich vom TäterInnenumfeld abzuseilen. Andernfalls läuft man Gefahr, dass der Täterkreis (TäterInnen und ihre UnterstützerInnen) das Kind woanders anmeldet, um weitere Nachforschungen zu vermeiden. Das „Kinderärztehopping“ ist in der Hinsicht ein bekanntes Phänomen. Das gibt es aber auch im Hinblick auf Schulen, therapeutische Maßnahmen und Angebote der Jugendhilfe.

Wie auch immer man sich als Verantwortlicher entscheidet: es ist angezeigt, Kontakt mit einer unabhängigen Fachberatungsstelle aufzunehmen und sich erstmal über die Rahmenbedingungen zu informieren. Initiativen, von denen die meisten seriös sind, bieten Schulungen für Personal, Elternschaft und SchülerInnen an.

Infos: https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfeportal/?L=0

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

Das von mir mitbehandelte 6 jährige Mädchen hatte zum zweiten mal eine Fraktur und querverlaufende Stiemen an den Beugeseiten der Unterschenkel.Auch die erneute Fraktur war untypisch, ebenso wie Hämatome im Gesichtsbereich.
Sie haben recht damit, dass man sehr vorsichtig sein muss mit unberechtigten Vorwürfen.
Deshalb sind gute Schulungen um so wichtiger, weil wir meist alle Laien sind.

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Beate S.

„Ein Mädchen war sehr auffällig und wir beobachteten es mit großer Sorge bezüglich seiner Auffälligkeiten und schalteten schließlich das Jugendamt ein wegen unseres Verdachts eines väterlichen Missbrauchs.
Nach einigem Hin und Her stellte sich dessen völlige Unschuld heraus, doch sowohl dem Mädchen als auch ihm hatten wir unangenehme Erlebnisse eingebrockt, die von beiden noch immer nicht vergessen sein dürften.“

Anzeichen und Symptome, die vollkommen eindeutig sind, gibt es selten beim Kindesmissbrauch. Deshalb muss man immer den Gesamtzusammenhang sehen. Bei dem Fall, den Sie schildern, würde mich interessieren, welche Art von Verdacht Ihre KollegInnen und Sie ausräumen konnten: dass das Mädchen sexuell missbraucht wurde oder bzw. und dass es sich beim Täter nicht um seinen Vater handelte. Die Tatsache, dass Kindesmisshandlung, in welcher Form sie auch immer geschieht, sexualisiert, physisch oder emotional so gut wie immer im Verborgenen statt findet und es selten physische Beweismittel gibt, macht es schwer mit Verdachtsmomenten richtig umzugehen und die korrekten Schlüsse daraus zu ziehen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Beate ,angelika Oetken

Da ich nicht verlinken kann,habe ich einen Fortbildungsartikel im Deutschen Ärzteblatt von 2014,Heft 41 zur „Medizinischen Diagnostik bei sexuellem Missbrauch von Kindern“ herausgesucht.Mit Google unter Ärzteblatt Kindsmissbrauch ist dieser Artikel leicht zu finden.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Der Artikel stützt sich auf 9.900.000 untersuchten Jungen und Mädchen in 323 Studien.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Zu „Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern“ fand ich unter Deutsches Ärzteblatt und dem Artikel im Internet den Beitrag, in dem die typischen Verletzungsspuren dargestellt werden.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Körperliche Misshandlunsspuren sind bei typischen Verletzungen recht eindeutig zu diagnostizieren,wie Brillenhämatome,Hämatome an den Streckseiten der Unterarme als Abwehrverletzungen,Einblutungen am Brustkorb beim Schütteltrauma von Kleinkindern und Säuglingen,Schlagverletzungen der Lippen und der Zähne,Griffspuren an den Oberarmen,Doppelstriemen am Körper und Gliedmaßen durch Schlagwerkzeuge,Knochenbrüche nach Gewalteinwirkung an untypischer Stelle, sowie mehrfache Frakturen und schließlich multiple Einblutungen am Körper.

Angelika Oetken
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Ich bin dafür, Kindesmissbrauch grundsätzlich dem Oberbegriff Kindesmisshandlung unterzuordnen. Dann ist es auch leichter, eindeutige und uneindeutige Symptome voneinander abzugrenzen und Misshandlungsfälle festzustellen. Häufig werden die betroffenen Kinder auf multimodale Weise misshandelt.

Was physische Gewalt angeht, haben die Pädiater, die forensisch arbeiten, eine Menge geleistet. Und ich rechne es dieser Berufsgruppe hoch an, dass sie versucht, ihr Wissen zu verbreiten. Obwohl es ein Thema ist, vor dem die Menschen für gewöhnlich die Augen verschließen. Das gilt leider auch für verantwortliche Personen an Schlüsselstellen.

Bei den Formen emotionaler und sexualisierter Misshandlung sind die Symptome weniger greifbar. Dort muss meistens aus der Gesamtlage rückgeschlossen werden. Aber auch das ist möglich, auch dafür gibt es Screeninglisten, die helfen, Entscheidungen zu treffen.