Sächsischer Lehrerverband fordert: Ländliche Standorte erhalten – und Förderschulen

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DRESDEN. Der Sächsische Lehrerverband hat heute eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen beim Sächsischen Kultusministerium eingereicht und seine Positionen detailliert dargelegt.

Die Lehrergewerkschaft begrüßt darin das Festhalten an dem bewährten und qualitativ hochwertigen sächsischem Schulsystem. Auch die Bemühungen um den Erhalt der Schulstandorte im ländlichen Raum und die angestrebte Umsetzung der Inklusion und Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden vom Grundgedanken her positiv bewertet.

In vielen Punkten besteht aber laut Pressemitteilung noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Unter anderem fordert der Sächsische Lehrerverband den Erhalt von Schulstandorten im ländlichen Raum, einschließlich der Mittelzentren und den Gebieten der Oberzentren mit dörflichem Charakter.

Zu diesen Zentren gehören infolge von Gemeindegebietsreformen auch ehemals eigenständige Gemeinden mit nach wie vor dörflichem Charakter. Ihre „Schule im Dorf“ würde nicht unter die neuen Regelungen des Gesetzesentwurfs fallen und könnte in Zukunft geschlossen werden.

Um Schulstandorte zu sichern, müssen zudem Kooperationen zwischen Schulen und außerdem zweizügige Gymnasien ermöglicht werden. Damit einher geht auch die Forderung nach einer flächendeckenden Sicherung der Grundversorgung beruflicher Bildungsangebote.

„In Sachsen ist in den vergangenen 25 Jahren die Hälfte der öffentlichen Schulen geschlossen worden. Jetzt muss ein flächendeckendes Schulnetz erhalten werden, um allen Schülern gleiche Bildungschancen zu geben“, fordert Jens Weichelt, Landesvorsitzender des SLV.

Des Weiteren bedarf es niedrigerer Klassenobergrenzen und eine damit einhergehende Festschreibung von Obergrenzen für Grund- und Leistungskurse sowie gesetzliche Regelungen zu den Gruppenstärken, die unterhalb der Klassenobergrenzen liegen.

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Um die Umsetzung der Inklusion und Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen zu gewährleisten, werden konkrete und rechtssichere Festlegungen zu organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen, insbesondere einer bedarfsgerechten Personalausstattung, benötigt. Außerdem sollte die Einführung des lernzieldifferenten Unterrichts im Zuge von Integration und Inklusion zunächst langfristig in Modellversuchen erprobt werden.

Für zwingend erforderlich hält der Sächsische Lehrerverband die Beibehaltung der Möglichkeit der Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen. Die Integration von Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund bedarf klarer, rechtssicherer Rahmenbedingungen, denn nur dann kann ein erfolgreicher, von der sozialen Herkunft unabhängiger Bildungsweg gewährleistet werden.

Da in Sachsen Lehrerinnen und Lehrer fast ausschließlich Tarifbeschäftigte sind, fordert der Sächsische Lehrerverband einen Tarifvertrag zur Arbeitszeit von Lehrkräften an Stelle der geplanten beamtenrechtlichen Regelungen.

Mit dem Schulgesetzentwurf soll die Behördenstruktur im nachgeordneten Bereich des Kultusministeriums verändert und ein Landesamt für Schule und Bildung geschaffen werden. Allerdings ist es hierbei zwingend erforderlich, dass die fünf Personal verwaltenden Stellen erhalten bleiben.

Die im Schulgesetzentwurf geplante Erhöhung der Eigenverantwortung der Schulen, dürfe nicht dazu führen, dass diese Schulen und deren Schulleiter für den Lehrermangel verantwortlich gemacht werden.

Der im Zuge der Novellierung des Schulgesetzes angeregte demokratische Prozess in Form einer breiten Diskussion wertet der Sächsische Lehrerverband positiv. Die bei diesem Diskussionsprozess dargelegten Positionen zum Schulgesetzentwurf sollten jetzt im Anschluss sachlich abgewogen und bei der weiteren Fortschreibung des Gesetzentwurfs ernst genommen werden.

 

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2 Kommentare
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Pälzer
8 Jahre zuvor

ach, es ist schwer, für Lehrer zu schreiben, die wollen immer korrektes Deutsch … „Der im Zuge der Novellierung des Schulgesetzes angeregte demokratische Prozess in Form einer breiten Diskussion wertet der Sächsische Lehrerverband positiv.“ – dieser Satz hat ein Subjekt zu viel – wertet der Prozess den Lehrerverband positiv, oder der Lehrerverband den Prozess??

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Was halten Sie davon?

„DEN im Zuge der Novellierung des Schulgesetzes ANGEREGTEN DEMOKRATISCHEN Prozess in Form einer breiten Diskussion wertet der Sächsische Lehrerverband positiv.“

Aus dem Subjekt wird ein Akkusativobjekt und schon stimmt’s.