Hunderte Schüler in Rheinland-Pfalz schwänzen den Unterricht – GEW: Mehr Sozialarbeiter

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MAINZ. Beharrliches Schulschwänzen kann mit saftigen Geldbußen bestraft werden. Bevor es soweit kommt, sollten aber immer noch andere Wege versucht werden, meint der rheinland-pfälzische GEW-Vorsitzende Hammer – und fordert dafür mehr Schulsozialarbeiter im Land.

Sie haben Angst vor Mobbing, müssen auf Geschwister aufpassen oder gehen sogar einem Job nach: Mehrere hundert Kinder und Jugendliche schwänzen in Rheinland-Pfalz pro Schuljahr den Unterricht. Manche fehlen nur ein paar Stunden, andere immer an einem bestimmten Tag in der Woche und weitere gleich mehrere Wochen am Stück. Die Gründe sind vielfältig, sagt der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz, Klaus-Peter Hammer, in Mainz. Vor repressiven Strafen wie Bußgeldern müsse deshalb die pädagogische Arbeit stehen. «Eine schnelle Kontaktaufnahme zu den Eltern ist ganz wichtig», sagt er.

Lehrer schafften dies aufgrund ihrer hohen Arbeitsbelastung aber nicht immer. Daher seien Sozialarbeiter an Schulen wichtig – diese könnten in solchen Fällen vermitteln. Auch angesichts anderer sozialer Probleme an Schulen fordert Hammer landesweit «einen ganz deutlichen Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen».

Jeder Fall sei anders, sagt Hammer. Es gebe Schüler, die hätten Angst, in die Schule zu gehen – wegen schlechter Noten oder Mobbings. Es komme auch vor, dass Schüler zu Hause blieben, um sich um Geschwister zu kümmern. Andere gingen nebenbei einem Job nach. Teils wüssten Eltern gar nicht, dass ihre Kinder die Schule schwänzten. Sanktionen würden meist nur kurzfristig wirken, sagt Hammer. Meistens müsse eine langfristige Lösung gesucht werden.

Eine hartnäckige Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das rheinland-pfälzische Schulgesetz sieht bei Verstößen gegen die Schulpflicht Bußgelder von 5 bis maximal 1500 Euro vor. Die Schulordnungswidrigkeiten werden in Rheinland-Pfalz nicht zentral erfasst, teilt die landesweite Schulaufsicht, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier mit.

In der Stadt Ludwigshafen wurden im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 363 Verstöße gegen das Schulgesetz angezeigt. Dazu zählten auch versäumte Anmeldungen oder Untersuchungen von Schulanfängern, informiert die Stadt auf Anfrage. In 136 Fällen ergingen Bußgelder – von 50 bis 460 Euro. Im Jahr 2010 waren es 228 Anzeigen.

Die Stadt Trier meldete für 2014/2015 insgesamt 134 Vorfälle. Dies seien 50 weniger als im Vorjahr, berichtet die Stadt. Auch 134 Bußgelder seien ausgesprochen worden: Sie betrugen 5 Euro pro unentschuldigtem Fehltag. Hinzu kämen 28,50 Euro an Gebühren und Auslagen. Wenn das Geld nicht bezahlt werde, könne es auch in Sozialstunden umgewandelt werden, hieß es.

In Mainz berichtet die Stadt von lediglich 19 Fällen, die gemeldet worden seien. Die Zahl habe sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Bußgelder seien keine ausgesprochen worden, es habe aber Anhörungen gegeben.

In Koblenz hat es 2015 nach Angaben der Stadt 55 Bußgeldverfahren gegeben: 46 wegen Fernbleibens von der Schule und 9 wegen fehlender Anmeldung. Darüber hinaus gebe es jedoch eine «hohe Dunkelziffer», teilte die Stadt mit. Ein Jahr zuvor habe es 90 Bußgeldverfahren gegeben, 2010 waren es 32. Es seien im vergangenen Jahr auch «einige» Bußgelder ausgesprochen worden: Sie lagen zwischen 78,50 und 757,50 Euro. Noch seien manche Fälle nicht abgeschlossen. 2014 gab es 36 Bußgelder, das höchste betrug 830 Euro. dpa

Zum Bericht: Schon über 300 Schulschwänzer im Jugendarrest seit Jahresbeginn – allein in Niedersachsen

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