Koalitionsverhandlungen in Sachsen-Anhalt: CDU will Ruhe im Schulsystem, doch unter den Partnern gärt es

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MAGDEBURG. Nach der Landtagswahl in Sachsen Anhalt verhandeln derzeit CDU, SPD und Grüne über die Bildung einer Koalition. Gerade in der Schulpolitik liegen die Ziele der künftigen Regierungspartner aber weit auseinander. Mit einiger Mühe konnten die Parteispitzen jetzt größeren Streit vermeiden. Noch sind aber nicht alle Fragen geklärt.

CDU, SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt wollen einen handfesten Streit um die künftige Schulpolitik vermeiden. Die Parteispitzen stellten am Freitag in einer von den Grünen verlangten Sondersitzung des Koalitionsausschusses klar, dass das bereits in der CDU/SPD-Koalition vereinbarte Schulgesetz im Kern auch künftig gelten wird. «Wir haben von Anfang an klar gesagt, dass die Grundlagen, die wir in der letzten Legislaturperiode gesetzlich geschaffen haben, weiterhin gelten», sagte Regierungschef Reiner Haseloff (CDU).

Wer in den nächsten Jahren die Regierungsbänke im Landtag von Sachsen-Anhalt besetzt, ist noch offen. Foto: Ra Boe / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Wer in den nächsten Jahren die Regierungsbänke im Landtag von Sachsen-Anhalt besetzt, ist noch offen. Foto: Ra Boe / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

«Wir wollen Ruhe im System haben», sagte Haseloff. «Wir haben schnell festgestellt, dass es sich in großen Teilen um Verständnisfragen handelt.» Grünen-Chefin Cornelia Lüddemann sagte nach der Sitzung, Fragen der Bildungspolitik seien nun geklärt. «Unsere Schwierigkeiten sind ausgeräumt», sagte Lüddemann. «Insofern sind wir hier sehr beruhigt.» SPD-Chef Burkhard Lischka meinte zu den Unklarheiten in der Koalitions-Arbeitsgruppe zu den Schulen: «Solche Effekte gibt es immer.» Im Vergleich zu den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD 2013 im Bund seien die Gespräche in Sachsen-Anhalt «flott und konstruktiv».

Lüddemann hatte zuvor dem CDU-Vertreter in der Schul-Arbeitsgruppe, Gunnar Schellenberger, in der «Mitteldeutschen Zeitung» (Freitag) vorgeworfen, nur das CDU-Programm durchsetzen zu wollen. «Wenn der eine oder andere meint, er müsse jetzt etwas zurückdrehen, was von den Spitzen der Parteien bereits geklärt ist, müssen wir das im Koalitionsausschuss noch einmal deutlich klarstellen», sagte Lüddemann.

Tatsächlich gibt es zwischen den Zielen der Parteien bei den Schulen große Unterschiede. In der vergangenen Wahlperiode hatte sich die CDU auf Druck der SPD darauf eingelassen, Gemeinschaftsschulen als neue Schulform anzubieten, sofern Eltern und Schulen eine Umwandlung wollen. Damit soll ein längeres gemeinsames Lernen ermöglicht werden. Schon in der letzten Wahlperiode hatte es in der SPD Befürchtungen gegeben, die CDU könnte die neue Schulform sabotieren.

In ihrem Wahlprogramm hatte sich die CDU dann dafür ausgesprochen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen unter dem Begriff «Oberschule» zusammenzuführen. Zudem forderte die CDU, dass die Schullaufbahnempfehlungen wieder verpflichtend werden. Seit 2012 können die Eltern in Sachsen-Anhalt selbst wählen, ob ihre Kinder nach der Grundschule auf ein Gymnasium oder in eine der übrigen Schulen gehen. «Viele Kinder kommen seitdem an das Gymnasium, ohne über die notwendigen Voraussetzungen für einen zumindest zufriedenstellenden Schulerfolg an dieser Schulform zu verfügen», hieß es im CDU-Wahlprogramm dazu.

Haseloff betonte, die Koalitionsspitzen seien sich aber einig, dass die Grundschulverbünde – mit denen die Schließung von Grundschulen auf dem Land verhindert werden sollen – kommen. Zudem sollen die Förderschulen erhalten bleiben. Dies waren beides Forderungen der CDU.

Ein weiterer Streitpunkt kam nun in der Arbeitsgruppe Demokratieförderung und Integration auf, die ressortübergreifend eingesetzt worden war. Hierzu hatte die CDU bereits ein Papier vorgelegt. Haseloff stellte klar, dass das CDU-Papier noch nicht das endgültige Ergebnis sei. SPD und Grüne wurden beauftragt, jetzt eigene Papiere vorzulegen und in einer Extra-Sitzung am Sonntag einen Kompromiss zu finden. Sollte dies nicht gelingen, will Haseloff selbst am Montag zwischen den Mitgliedern der Arbeitsgruppe vermitteln.

Bei allen drei Parteien müssen Parteitage nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen beraten, ob sie die in den Verhandlungen erzielten Kompromisse auch mittragen können. Erst dann könnte der neue Koalitionsvertrag unterschrieben werden. Eine zusätzliche Hürde ist dann die Wahl von Haseloff zum neuen Regierungschef, die für den 25. April geplant ist. Denn während auf den Parteitagen die Mehrheit reicht, braucht eine künftige Koalition bei der Wahl des Ministerpräsidenten nahezu alle Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. CDU, SPD und Grüne verfügen gemeinsam über 46 Mandate, die Linkspartei und die AfD kommen zusammen auf 41 Abgeordnete. (Rochus Görgen, dpa)

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dickebank
8 Jahre zuvor

Verpflichtende Schulempfehlung – au jau – lol

Wie wer es denn mit verpflichtenden Unwetterwarnungen des DWD oder verpflichtenden Wahlprognosen?

Prognosen sind im allgemeinen schwierig, besonders aber dann, wenn sie die Zukunft betreffen …

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

irgendwo müssen die kinder aber hin und der verschiebebahnhof von oben nach unten soll dem von unten nach oben angeglichen werden.

die grundschule kennt ja ihre Absolventen. bei dauerhaft note 3 und schlechter trotz Ackern ohne Ende in lesen schreiben rechnen könnte man das Gymnasium zum Wohl des Kindes verbieten.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ganz einfach, die Gy dürfen eben nicht mehr abschulen. Sie müssen es den Schülern ermöglichen nach dem 10. Jhg. den HSA zu erlangen:)

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Meines Wissens können Schüler das Gymnasium (in NRW) mit dem Hauptschulabschluss verlassen, wenn sie die maximale Verbleibsdauer in Kombination mit ungünstiger Hängenbleibverteilung und der nicht-Versetzung in die Einführungsphase.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Versetzung in Klasse 10 inkludiert den Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Der HSA (Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ist zu vergeben wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist und die Abschlussbestimmungen der APO-SekI erfüllt sind. Dabei spielt die Schulform keine Rolle.
Wie das GY allerdings die Lernbereichsnote Arbeitslehre ermittelt dürfte eine interessante Erfahrun für mich sein, wenn mir dieser Sachverhalt erläutert werden würde.

Wenn ich richtig informiert bin, können die GY in NRW bereits nach Klasse 9 – also am Ende der SekI – den MSA vergeben, da ja alle Fächer auf zumindest Realschulniveau geführt worden sind. Die Vergabe des HSA ist also somit lediglich theoretischer Natur.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Vor einigen Jahren hatte ich einen Schüler, der die Klasse 9 freiwillig wiederholte, daraufhin die Versetzung in die EF nicht schaffte. Das Ergebnis war trotz zwei Ehrenrunden am Gymnasium ein Hauptschulabschluss nach Klasse 9, aufgrund des Notenbildes nicht einmal Klasse 10.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@xxx, nageln Sie mich bitte nicht fest, aber genau an diesem Punkt hat die Landesregierung nachgesteuert …

Bei der Einführung des G8 in NRW hatte sich die damalige Landesregierung aus CDU und FDP nämlich keine Gedanken gemacht, dass das G8 ggf. mit der Vollzeitschulpflicht kollidiert.

Die Vollzeitschulpflicht endet am Ende des 10 Schuljahres sofern der Schüler midestens 16 Jahre alt ist. Das G8 in NRW verkürzt aber die SekI, da die GOSt ja weiterhin dreijährig sein muss. Um die Vollzeitschulpflicht zu erfüllen, kann also ein Gimnasiast erst am Ende der EF entlassen werden, wenn er nicht durch vorheriges Wiederholen einer Klasse auf 10 Schulbesuchsjahre kommt.

In dem von Ihnen geschilderten Fall muss nach meiner Kenntnis der rechtslage heute vermutlich anders entschieden werden . Ein Gymnasiast, der die Versetzung in die EF (10. Schuljahr) nicht schafft, schließt die SekI ab. Es muss dann – wie an Gesamt- bzw. Sekundar-, Real- oder Hauptschulen am Ende des zehnten Schuljahres geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Vergabe des HSA oder des MSA vorliegen.

Der Widerspruch besteht am GY in den Bedingungen zur Vergabe des HA (nach Klasse9). An allen anderen Schulformen der SekI bedingt die Versetzung aus dem 9. jhg. in den 10. Jhg. den HA. Ist ein Schüler am Ende der 9. Klasse mindestens 16 Jahre alt, hat 10 Schulbesuchsjahre voll und eine Ausbildungsstelle, endet für ihn hier die Vollzeitschulpflicht.

Ein Gymnasiast der Mittelstufe hingegen schließt aber mit der 9. Klasse die Mittelstufe und somit die SekI ab. Der HA kann dann aber nur vergeben werden, wenn die Voraussetzungen zur Vergabe des HSA nicht vorliegen.

Besagter Schüler hätte damals gegen die Festlegung des Schulabschlusses einen Einspruch einlegen und eine Klage anstrengen müssen. Diesen Prozess hätte ich mit Interesse verfolgt.

Aus meiner Sicht ist es zwingend erforderlich die SekI für alle Schulformen einschließlich des GY verbindlich sechsjährig anzulegen und die GOSt auf die Qualifizierungsphase (Q1 und Q2) zu reduzieren.

xxx
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

genau die von Ihnen genannten Punkte machten den Fall so kompliziert: oft hängen geblieben, maximale verweildauer erreicht, real- und hauptschule mussten ihn aufgrund des notenbildes und alters nicht mehr aufnehmen. ich meine er ist dann auf ein berufskolleg gewechselt, was ihm sozial aufgrund einer ganz anderen Schülerschaft leider nicht gut getan hat.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ne, noch komplizierter. – Ein Schüler der die Klasse 9 an einem Gymnasium abschließt oder endgültig nicht abschließt (zweifache Wiederholung), kann in NRW nicht an einer anderen Schulform der SekI aufgenommen werden. Der muss de facto zur Berufsschule, die de jure eine Schule der SekII ist; und wenn er den HA nicht hat, dann kommt er in eine Berufsvorbereitungsklasse.

Das gleiche gilt übrigens auch für Schüler, die die SekI an einem GY abschließen und an eine GeS wechseln, sie dürfen nicht in die 10. Klasse aufgenommen werden.

Noch spannender wird es, wenn ein Schüler z.B. von Bayern aus nach NRW wechselt. Der schließt nämlich die SekI nach Klasse 10 ab. In Bayern käme er danach direkt in die Q1, bei uns in NRW landet er aber in der EF, da er ja mit der 10 erst die SekI abgeschlossen hat und noch nicht in der GOSt gewesen ist.

mehrnachdenken
8 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die schlechteste aller Lösungen ist der Wegfall einer Empfehlung. Wie müssen sich die L vorkommen, wenn ihre Fachmeinung komplett ignoriert wird? Das grenzt ja fast schon an Demütigung! Nennen Sie mir eine andere Berufsgruppe, deren Fachkompetenz so angezweifelt wird?

Ein Kompromiss bedeutet die Schullaufbahn – Empfehlung mit intensiver Beratung der Eltern. Solange es in Niedersachsen die Orientierungsstufe gab (5./6. Klasse), hielten sich viele Eltern an die Empfehlung. Nachdem sie aber aufgelöst worden war, stürmen bis zu 50 Prozent auf das Gymnasium.
Glauben Eltern der GS – Prognose nicht mehr? Liegt es an der Überhöhung des Gymnasiums bei gleichzeitigem Schlechtreden der HS?

GS – L aus meinem engsten familiären Umfeld sagen aber, dass sie bereits die Potentiale eines Erstklässler erkennen.
Auch ich war mir im ersten Halbjahr der fünften Klasse ziemlich sicher, welche Empfehlung ein SuS am Ende des 6. Schuljahres bekommt.

Nachdem die OS abgeschafft worden war, arbeitete ich noch einige Jahre in der Realschule und musste hautnah miterleben, was es für die SuS bedeutet, wenn deren Eltern sie unbedingt auf eine Schule haben wollten, auf der sie hoffnungslos überfordert waren.
Da wurden dann bspw. in der 5. Klasse Aufsätze geschrieben, die aus einer dritten Grundschulkasse stammen könnten.
Dabei unterrichtete ich sowieso schon eher im Förder- denn im Fordermodus.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Die ebste Lösung ist die Verlängerung der GS-Zeit auf 6 Jahre.

Danach drei Jahre zum HA oder 4 Jahre zum HSA oder zum MSA. Letzterer kann an GY bereits nach drei Jahren erreicht werden. Im Anschluss Unterricht an einer gemeinsamen „Oberstufenschule“, die zum einen in einem beruflichen Teil auf die FHR und in einem allgemeinbildenden Teil auf die AHR vorbereitet.