Schulgesetzänderung scheitert an fehlenden Daten – Eltern in Städten zahlen Schulweg weiter selbst

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SCHWERIN. Während in den Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns die Fahrten zur Schule zumindest teilweise vom Land finanziert werden, zahlen Eltern in Rostock und Schwerin den Weg ihrer Kinder zur Schule selbst. An dieser rechtlich bedenklichen Konstruktion wird sich in nächster Zeit wohl auch nichts ändern.

Anders als in den Landkreisen müssen in den beiden kreisfreien Städten Rostock und Schwerin die Eltern die Schulwegkosten auch weiterhin selbst tragen. Die vom Land seit längerem angestrebte Schulgesetzänderung zur Gleichbehandlung der Städte und Landkreise scheitere bislang an fehlenden Daten. «Weder Rostock noch Schwerin haben realistische Kostenschätzungen vorgelegt», sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD). Ohne die Höhe der erforderlichen Zuschüsse zu kennen, könne das Gesetz aber nicht geändert werden. Brodkorb erwartet dies erst für die Zeit nach der Landtagswahl im September.

Straßenbahn (Rostock)
Schüler aus Rostock und Schwerin müssen für ihr Schülerticket selbst aufkommen. Foto: Chep87 / Wikimedia Commons (CC BY 2.5)

Während in den Landkreisen die Bus- und Bahnfahrten zu den jeweils zuständigen Schulen ab einer altersabhängigen Mindestentfernung vom Staat finanziert werden, müssen die Familien in den beiden größten Städten des Landes allein dafür aufkommen. Gegen diese Ungleichbehandlung gibt es seit langem rechtliche Bedenken.

Die Grünen-Forderung nach generell kostenfreier Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern wies Brodkorb zurück. Anspruch darauf bestehe nur zu der örtlich jeweils zuständigen Schule. Wenn Eltern das Recht auf freie Schulwahl nutzten und eine weiter entfernte Schule für ihre Kinder wählten, dann müssten sie auch die Beförderungskosten tragen. (dpa)

• zum Bericht: Elternvertreter: Schülerbeförderung hebelt freie Schulwahl aus
• zum Bericht: Schulweg bringt Schülern bis zu 60-Stunde-Woche

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