Verbotenes Konzert: Schulleiter aus Worbis wegen Körperverletzung vor Gericht

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HEILIGENSTADT. Er selbst war wohl eigentlich gar nicht gegen das Konzert des Sängers Graham Candy, das seine Schüler bei einem Radiowettbewerb gewonnen hatte. Erst die Absage durch das Schulamt hatte zu Protesten geführt, in deren Verlauf der Leiter einer Schule im thüringischen Worbis eine Schülerin angegriffen haben soll. Am Montag muss er sich nun vor Gericht verantworten.

Der Vorfall im Zusammenhang mit einem untersagten Popkonzert an einem Gymnasium in Worbis (Eichsfeldkreis) hat vor einem Jahr viel Staub aufgewirbelt: Ein Schulleiter soll gegen eine 16-jährige Schülerin handgreiflich geworden sein. Sie protestierte seinerzeit auf dem Schulhof gegen das Konzertverbot. Am kommenden Montag (11.4.) muss sich der 52-Jährige nun vor dem Amtsgericht Heiligenstadt verantworten.

Das Schulamt hatte das Konzert des Sängers Graham Candy verboten, das der Schulleiter Medienberichten zufolge eigentlich befürwortet hatte. Foto: Krd /Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Das Schulamt hatte das Konzert des Sängers Graham Candy verboten, das der Schulleiter Medienberichten zufolge eigentlich befürwortet hatte. Foto: Krd /Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Ihm wird Körperverletzung im Amt zur Last gelegt. Darauf steht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Im minderschweren Fall kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Es ist nur ein Verhandlungstag vorgesehen.

Zwei Zeugen seien geladen, sagte der Direktor des Gerichts, Jürgen Bärthel, der Deutschen Presse-Agentur. Darunter ist auch die betroffene Schülerin. Laut Anklage schleifte der Lehrer das Mädchen mehrere Meter über den Schulhof. Auf im Internet und in Zeitungen veröffentlichen Fotos war dies zu sehen. Dabei stürzte das Mädchen und soll sich an der linken Hand verletzt haben.

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Das kurze Schulhofkonzert mit dem Popsänger Graham Candy hatten die Schüler bei einem Radiosender gewonnen. Das gefiel zwar den Schülern, aber nicht der Schulleitung. In Absprache mit Schulträger und Schulamt wurde es untersagt. Wenig später trat der Sänger dann doch noch vor den Worbiser Gymnasiasten auf – allerdings an einem anderen Ort.

Nach dem Vorfall hatte das Thüringer Kultusministerium auch ein Disziplinarverfahren gegen den Schulleiter eingeleitet. «Das wurde im Hinblick aufs Strafverfahren ausgesetzt», sagte Bernd Althaus, Leiter des Schulamtes Nordthüringen, zu dem das Worbiser Gymnasium gehört. Man wolle das Ergebnis des Strafprozesses abwarten. (dpa)

zum Bericht: Verbotenes Graham Candy-Konzert führt zu Prozess

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