Gericht: Nach sexueller Belästigung – Schule schließt 12-Jährigen rechtmäßig vom Unterricht aus

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Nach einem sexuellen Übergriff auf eine Mitschülerin darf ein Zwölfjähriger aus dem Landkreis Esslingen vorerst nicht zurück an seine Schule. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und einen dagegen gerichteten Eilantrag der Eltern abgelehnt (Az. 12 K 2336/16), Beschluss vom 3.5.). Der Junge aus der sechsten Klasse soll sich im März vor einer Elfjährigen entblößt und sie zum Oralsex aufgefordert haben und war daraufhin mit sofortiger Wirkung vom Unterricht ausgeschlossen worden, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Nach Ansicht der Richter ist der Elfjährigen nicht zuzumuten, dem Jungen weiterhin in der Schule zu begegnen. Außerdem sahen sie eine mögliche «Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung und Sicherheit der Mitschüler», wenn der Zwölfjährige an der Schule bleibe – zumal er schon häufiger mit Beleidigungen, Provokationen und körperlichen Attacken aufgefallen sei. Die Grenze zu einem Spaß, als den der Junge seine Aktion bezeichnet habe, sei bei weitem überschritten.

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Gerichtsgebäude
Der Schulausschluss dient dem Schutz der 11-Jährigen, sagen die Richter. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof möglich. Den Angaben zufolge ist der Zwölfjährige inzwischen von einer anderen Schule aufgenommen worden. dpa

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xxx
7 Jahre zuvor

Ich prognostiziere, dass der Junge leider noch viel (negative) Arbeit machen wird.