GEW hat geklagt: Karlsruhe entscheidet noch in diesem Jahr über das Streikrecht für Lehrer (und andere Beamte)

3

WIESBADEN. Die GEW sprach von einer beispiellosen „Disziplinierungswelle“. Das hessische Kultusministerium leitete gegen rund 6.000 verbeamtete Lehrer, die im vergangenen Jahr für die Übertragung des Angestelltentarifvertrags auf die Beamten gestreikt hatten, Disziplinarverfahren ein. Plötzlich aber liegen diese Verfahren  auf Eis. Denn, so wurde nun bekannt: Das Bundesverfassungsgericht wird noch in diesem Jahr über ein Streikrecht für Beamte entscheiden. Waren die verbeamteten Lehrer also möglicherweise im Recht, als sie für einen Tag die Arbeit niederlegten?

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet noch in diesem Jahr über das Streikrecht für Beamte. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet noch in diesem Jahr über das Streikrecht für Beamte. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)

Für die GEW, die das Verfahren in Karlsruhe angestrengt hat, ist die Antwort klar. „Die Frage ‚Darf man Beamten das Recht auf Kollektivverhandlungen und Streik verwehren?‘, wird in allen demokratischen Staaten selbstverständlich mit ‚nein‘ beantwortet – nur in Deutschland nicht! Hier lebt im Beamtenrecht die obrigkeitsstaatliche Fiktion fort, wonach der fürsorgliche Dienstherr seine Beamten so gut versorgt, dass ein gleichberechtigtes Aushandeln der Beschäftigungsbedingungen überflüssig wird“, so heißt es auf der Homepage der Gewerkschaft.

Betont wird: „Das ist nicht mehr zeitgemäß.“ Die GEW gehe – wie das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht – davon aus, dass es ein „Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen“ gebe. Teil dieses Menschenrechts sei das Recht, auch den Arbeitskampf als letztes Mittel anzuwenden. „Als Menschenrecht wohnt es dem Menschsein inne und darf nur unter sehr eng umgrenzten Bedingungen eingeschränkt werden“, heißt es.

Tatsächlich kann sich die Bildungsgewerkschaft in ihrer Argumentation auf  Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stützen. Der EGMR machte darin mit Blick auf die Türkei deutlich, dass das Streikrecht und das Recht auf kollektive Vereinbarung der Arbeitsbedingungen Menschenrechte seien, die den Beschäftigten nicht einfach mit Verweis auf einen „Beamtenstatus“ abgesprochen werden dürfen. Urteile des EGMR sind auch für Deutschland grundsätzlich bindend.

Was durchaus Einfluss auf die jüngste Rechtsprechung hatte: So bestätigte zwar das Oberverwaltungsgereicht Lüneburg die Rechtmäßigkeit von Disziplinarverfügungen der Behörden gegen zwei verbeamtete Lehrkräfte, die gestreikt hatten. Das Gericht erkannte aber einen Widerspruch zur Rechtsprechung des EGMR – und den müsse das oberste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, aufklären. Was jetzt eben, so oder so, geschieht.

Anzeige

Die verbeamtete Lehrerschaft ist allerdings in der Frage des Streikrechts gespalten. Lehrer gewährleisteten die Funktionsfähigkeit eines Staates. „Vor dem Hintergrund der in Deutschland bestehenden Schulpflicht ist das nur in einem Beamtenstatus möglich“, meint etwa Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Das Interesse des Bürgers, Kinder zu aktiven Teilhabern einer Gesellschaft zu formen, bedürfe eines Apparats, der unabhängig von Arbeitskampfmaßnahmen dauerhaft und lückenlos funktioniere.

Der „dbb Beamtenbund und Tarifunion“ hat vor drei Jahren sogar beim ehemaligen Verfassungsrichter  Udo di Fabio ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Chancen der GEW in Karlsruhe auszuloten. Fazit: kaum eine Chance.

Die GEW allerdings ficht das nicht an. Sie werde sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um dem „Menschenrecht auf Streik auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen“, hieß es.

Und einen Teilerfolg kann sie schon mal verbuchen: Das hessische Kultusministerium, das nach dem Lehrerstreik im vergangenen Jahr vorgeprescht war,  ist nun vorsichtig geworden – die laufenden Disziplinarverfahren wurden erst mal per Erlass gestoppt, wie ein Sprecher gegenüber dem Deutschlandfunk erläuterte: „Weil beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist, das darüber entscheiden soll, ob Beamtinnen und Beamten grundsätzlich ein Streikrecht zusteht oder nicht. Das ist zwar schon länger bekannt, aber erst jetzt ist in der Jahresvorschau des Verfassungsgerichts auch klar geworden, dass diese Entscheidung in diesem Jahr fallen soll und daher setzen wir die Verfahren aus.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Zum Kommentar: Streikrecht für verbeamtete Lehrer – ein zweischneidiges Schwert

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

3 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Georg
7 Jahre zuvor

Na ich bin schon gespannt auf die vielen Kommentare hier, die der GEW absprechen, eine Interessenvertretung von Lehrkräften zu sein.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Der Weg bzw die Reihenfolge der GEW ist trotzdem sehr fragwürdig: Erst streiken und dann zum Gericht oder nicht lieber erst die Sachlage klären und dann handeln?

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ich spreche der GEW nicht ab, Lehrerinteressen zu vertreten.