GEW ruft zum Streik auf – Sächsischer Lehrerverband stellt sich dagegen

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LEIPZIG.  Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat für den kommenden Donnerstag ihre Mitglieder an allen öffentlichen Schulen in Leipzig ab der 4. Unterrichtsstunde zu einem Warnstreik aufgerufen. Mit diesem dritten Warnstreik will die GEW Sachsen ihrer Forderung nach Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der ausschließlich im Arbeitsverhältnis beschäftigten sächsischen Lehrkräfte weiteren Nachdruck verleihen. Widerspruch kommt allerdings vom Sächsischen Lehrerverband (SLV).

Die vom SLV geforderten Sofortmaßnahmen gegen den Lehrermangel und zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs in Sachsen „müssen am Verhandlungstisch herbeigeführt werden und legitimieren keine Arbeitskampfmaßnahmen“, so heißt es in einer Pressemitteilung. „Der dbb, Spitzengewerkschaft des Sächsischen Lehrerverbandes, wird dazu noch vor der Sommerpause in Gespräche mit der Staatsregierung des Freistaates Sachsen eintreten. Das hat der dbb Fachvorstand Tarifpolitik, Willi Russ, am 24. Mai 2016 in einem Spitzengespräch mit dem sächsischen Finanzminister vereinbart. Dazu bedurfte es keiner Warnstreiks.“

Das Angebot habe auch die GEW-Sachsen erhalten, erklärt der SLV. „Der Sächsische Lehrerverband und seine Spitzengewerkschaft dbb werden nicht aufrufen, weil es dazu bereits einen Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gibt, der auch in Sachsen auf alle Lehrkräfte angewendet wird und weil wir weitere Verhandlungen zur Gestaltung des Generationenwechsels im Schulbereich des Freistaates Sachsen anstreben.“

„In Sachsen werden über 10.000 Lehrerinnen und Lehrer von den Verbesserungen dieses Tarifvertrages profitieren. Über 6.000 Anfragen und Anträge liegen bereits jetzt in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur vor“, konstatiert Jens Weichelt, Vorsitzender des SLV.  „Ein länderspezifischer Tarifvertrag zur Eingruppierung von Lehrkräften steht für uns nicht zur Diskussion, weil das den Ausschluss Sachsens aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und damit die Aufhebung der Bindung an den Flächentarifvertrag für alle 80.000 Tarifbeschäftigten im Dienst des Freistaates zur Folge hätte.“ News4teachers

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