Höcke: Zu radikal für den Schuldienst? – Überhaupt: Wie extrem darf ein Lehrer öffentlich auftreten?

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WIESBADEN. Björn Höcke, Fraktionschef der AfD im Thüringer Landtag und Lehrer von Beruf, soll nicht wieder in den Schuldienst zurückkehren – dies haben Politiker von SPD, Grünen und FDP gefordert. Aktueller Anlass: Höckes jüngste Aussagen zum Thema Islam. Die Debatte wirft eine Grundsatzfrage auf: Wie radikal darf ein verbeamteter Lehrer in der Öffentlichkeit auftreten?  Ein kürzlich erfolgtes Urteil gibt deutliche Hinweise.

Gibt gerne den Einpeitscher: AfD-Funktionär Björn Höcke. Foto: Metropolico.org / flickr (CC BY-SA 2.0)
Gibt gerne den Einpeitscher: AfD-Funktionär Björn Höcke. Foto:
Metropolico.org / flickr (CC BY-SA 2.0)

Wer auf der Seite der „Thüringischen Landeszeitung“ unter dem Stichwort „Höcke“ sucht, gelangt zunächst auf eine Seite, auf der eine interessante Anzeige zu finden ist. Geworben wird für ein Mittel gegen Bluthochdruck. Tatsächlich ist Höcke wohl diesbezüglich ein Risikokandidat – betont der AfD-Rechtsaußen doch immer wieder, dass er eigentlich nie in die Politik gewollt habe, aber die schiere Not, in der sich Deutschland befinde, ihn aus Verantwortung in diese Rolle getrieben habe.

Im Interview mit der „Thüringischen Landeszeitung“ antwortet Höcke nun auf die Bemerkung der Redaktion, „den Islam unter die Religionsfreiheit zu stellen, das kommt für Sie nicht infrage“ mit: „Nein. Die Religionsfreiheit ist kein Supergrundrecht.“ Eine Moschee, so Höcke, sei – anders als eine Kirche – mehr als ein sakraler Versammlungsraum; eine Moschee sei „oft an eine Bildungseinrichtung angegliedert“. Der AfD-Funktionär schließt daraus: „Dadurch, dass die Moschee eben nicht nur ein Sakralbau ist, erkennen Sie schon das Zusammenfließen von Staat und Religion im Islam. Es hat aber niemand etwas gegen Gebetsräume. Wir tolerieren das, aber brauchen dafür keine riesigen Moscheen.“ Den übrigen Parteien im Thüringer Landtag unterstellt Höcke, Deutschland „abschaffen“ zu wollen.

„Wer die Religionsfreiheit infrage stellt, verlässt den Boden unserer Verfassung, und ist zur Erziehung unserer Kinder ungeeignet. Sollte Herr Höcke also jemals in den Landesdienst zurückkehren, kann er auf keinen Fall unterrichten“, sagt der Vize-Vorsitzende der Bundes-SPD und Chef der SPD im hessischen Landtag, Thorsten Schäfer-Gümbel, nun gegenüber dem „Handelsblatt“. Tatsächlich war Höcke vor seiner Beurlaubung Lehrer an einer Gesamtschule in Bad Sooden-Allendorf, ist also hessischer Landesbeamter.

Auch die hessischen Grünen lehnen eine mögliche Rückkehr Höckes in den Schuldienst ab. „Kultusminister Lorz hat angekündigt, unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen alles dafür tun zu wollen, dass Herr Höcke keinen Unterricht an einer hessischen Schule mehr erteilen wird“, sagen die beiden Landesvorsitzenden, Kai Klose und Daniela Wagner, dem „Handelsblatt“. „Darin hat der Minister unsere volle Unterstützung. Niemand kann wollen, dass ein Lehrer Schüler unterrichtet, der die wichtigsten Grundwerte unserer Verfassung in Zweifel zieht.“ Die hessische FDP hält laut Bericht auch ein Disziplinarverfahren gegen Höcke für denkbar, an dessen Ende sogar seine Entlassung als Beamter stehen könnte.

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Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Hans-Peter Meidinger, hatte bereits zuvor Zweifel daran angemeldet, ob  Höcke eine etwaige Rückkehr an eine Schule des Landes verbaut werden könne. „Ich habe nicht die geringste Sympathie für die Ansichten von Herrn Höcke; daran gibt es überhaupt keinen Zweifel“, sagte Meidinger unlängst. „Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass man hier einen rechtsstaatlich sauberen Weg gehen muss. Denn man muss zwei Dinge sehen: Die AfD ist noch keine verbotene verfassungsfeindliche Partei. Außerdem unterliegt Herr Höcke als Parlamentarier nicht dem Mäßigungsgebot, dem ein Beamter im Dienst unterliegt.“ Der Verbandsvorsitzende fügte hinzu, er würde es im Prinzip begrüßen, „wenn es eine Möglichkeit gäbe, dass Herr Höcke nicht mehr unterrichtet. Ich bin aber sehr skeptisch, ob das, was dazu vorliegt, juristisch ausreicht.“

Ein Fall aus Nordrhein-Westfalen

Tatsächlich sind die Hürden, Lehrer aufgrund von politischen Aussagen aus dem Schuldienst zu entfernen, hoch. Anfang vergangenen Jahres wurde ein Politik-Lehrer aus dem westfälischen Unna suspendiert, weil er live in einer Radiosendung gesagt hatte: „Also mich persönlich interessiert Auschwitz privat überhaupt nicht mehr. Ich beschäftige mich lieber mit dem IS-Terrorismus, Islamismus. Mir geht sogar emotional viel näher die Massentierhaltung als Auschwitz.“ Zuvor war der Berufsschullehrer bereits mit einem irritierenden Auftritt vor Rechtsradikalen aufgefallen.

Trotzdem hob das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unlängst die Suspendierung auf. Die private Äußerung des Lehrers im Radio habe zwar bei den Zuhörern den Eindruck erweckt, dass der Unrechtsgehalt des Holocaust und der systematischen Judenvernichtung herabgespielt wird – eine eindeutige Pflichtverletzung des Beamten, hieß es. Ein Gerichtssprecher erläuterte gegenüber dem WDR: „Das Grundgesetz setzt sich klar ab vom nationalsozialistischen Unrecht. Und als Beamter bin ich dann gehalten, auch diese grundgesetzliche Wertentscheidung zu tragen und nach außen zu kommunizieren, insbesondere dann, wenn ich zum Beispiel als Lehrer tätig bin.“ Die Suspendierung des Politiklehrers sei daher aus Sicht des Gerichts anfangs noch gerechtfertigt gewesen.

Aber: Am Ende bekam der Lehrer Recht, der gegen die Suspendierung geklagt hatte. Denn das Disziplinarverfahren gegen ihn samt Freistellung dauerte ein Jahr lang an – und das sei unverhältnismäßig. Der Sprecher: „Eine solche Suspendierung ist eine Eilmaßnahme und soll die Behörde und das Amt schützen, vor Ansehensverlusten oder Gefahren, die durch ein Fehlverhalten eines Beamten entstehen. Wenn sich aber herausstellt, dass dieser Beamte sich zwar fehl verhalten hat, aber dieser Fehler nicht so gravierend ist, dass man ihn deshalb aus dem Dienst entfernen kann, wird diese Suspendierung unverhältnismäßig. Und so war es hier.“ Und so könnte es auch im Fall Höcke sein. News4teachers

Zum Bericht: Oberstudienrat a. D. Björn Höcke – Wer ist der Mann, der bei Jauch vor einem Millionenpublikum als selbsternannte „Stimme des Volkes“ auftrat?

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4 Kommentare
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Pälzer
7 Jahre zuvor

Was ist über Höckes früheres Verhalten im Unterricht bekannt?

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Gute, richtige und wichtige Frage. So lange er seine politische Weltanschauung und Unterricht trennt, soll er denken was er möchte. Sogar öffentliche Auftritte soll er wegen mir wahrnehmen, die allerdings _nur_ als Privatperson und _niemals_ als Lehrer. Ob das alles geht und ob er das kann, steht auf einem anderen Blatt. Vollkommen unabhängig davon gibt es für Schulleitungen und Dezernate auch bei lebenslanger Verbeamtung Möglichkeiten, eine unerwünschte Lehrkraft loszuwerden und sei es durch Wegbeförderung.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor

Für die jüngeren Leser hier der Hinweis auf den Radikalenerlass in den 70er Jahren. Merkwürdigerweise stammt er aus der Regierungszeit von Willy Brandt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

danke für den hinweis. da die npd nach wue vor nicht verboten ist, kann das bei der afd noch viele jahre dauern und höcke braucht vorerst keine angst um seinen status haben.