Nur noch betriebsbezogene Fortbildungen: Diskussion um Bildungsurlaub entbrennt erneut

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STUTTGART. Nach zähem Ringen trat 2015 in Baden-Württemberg das umstrittene Gesetz zur Bildungszeit für Arbeitnehmer in Kraft – eine Regelung, die in den meisten anderen Bundesländern schon länger existiert. Im Ländle jedoch soll sich die Regelung schon bald wieder ändern.

Kurz nach der Einführung der Bildungszeit stehen die fünf Tage Weiterbildung für Arbeitnehmer wieder auf der Kippe – zumindest teilweise. «Die fünf Tage Bildungsurlaub können für Fortbildungen aller Art genutzt werden», sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) den «Stuttgarter Nachrichten» und der «Stuttgarter Zeitung». «Wir wollen erreichen, dass sich der Bildungsurlaub auf betriebsbezogene Fortbildungen konzentriert.» In Baden-Württemberg können Beschäftigte seit Juli fünf Tage für Weiterbildung einsetzen.

Arbeitgebervertreter pochen auf eine komplette Abschaffung des Gesetzes. «Wir würden es begrüßen, wenn die neue Landesregierung das Gesetz wieder abschaffen würde – da es überflüssig ist», sagte der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber in Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick. «Zumindest aber sollte die Nutzung von Bildungsurlaub auf Weiterbildung begrenzt werden, die beruflich genutzt werden kann.» Die Arbeitgeber kritisieren vor allem, dass sich Arbeitnehmer auch privat weiterbilden können.

«Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Mitarbeiter die Bildungszeit bezuschusst, wenn er komplett frei ist bei der Wahl der Fortbildung», sagte Hoffmeister-Kraut. Die Ökonomin sitzt im Aufsichtsrat des Waagenherstellers Bizerba, der seit drei Generationen im Besitz ihrer Familie ist.

«Die grün-schwarze Koalition wird das Bildungszeitgesetz wie vereinbart nach zwei Jahren ergebnisoffen überprüfen», erklärte die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Andrea Lindlohr. «Bis dahin kann ich allen nur empfehlen, die geltende Rechtslage zu respektieren.»

Verdi-Landesbezirksleiterin Leni Breymaier betonte, dass sie eine Änderung des Bildungszeitgesetzes für einen «außerordentlichen Rückschritt» halte. «Ich glaube solche engagierten Menschen tun auch den Betrieben gut», sagte die Gewerkschafterin mit Blick auf die umstrittenen Fortbildungen im ehrenamtlichen Bereich. Auch die politische Weiterbildung sei in Zeiten der rechtspopulistischen AfD und von Politikverdrossenheit besonders wichtig.

Ähnlich äußerte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). «Wir wollen kein Zurück, sondern eher ein Weiter-nach-vorne», sagte eine DGB-Sprecherin. Dem Gewerkschaftsbund ist demnach die Ausnahme für kleine Betriebe ein Dorn im Auge, die derzeit im Gesetz verankert ist. Den Anspruch weiter zu beschneiden, sei gesellschaftlich das falsche Signal.

«Das Gesetz ist mit sozialdemokratischer Handschrift in einem zeitgemäßen Sinne für die betriebliche Realität geschaffen. Es macht eine fachliche Weiterbildung für die Arbeitnehmer über den Tellerrand des rein betrieblichen Zweckes hinaus möglich», betonte der SPD-Landtagsabgeordnete und frühere Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hofelich. «Ein Zurück von diesem Anspruch ist nicht nur politisch kontrovers, sondern auch gesellschaftlich von gestern.»

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg haben derzeit einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage im Jahr, an denen sie sich weiterbilden können. Dazu zählt neben der beruflichen auch die politische Weiterbildung – ebenso wie die Qualifikation für ein Ehrenamt. Das Thema Bildungszeit regeln die Bundesländer selbst. Baden-Württemberg war damals aber eines der letzten Länder, das einen Bildungsurlaub einführte.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke zeigte sich erfreut über die Ankündigung der Ministerin. «Die Abschaffung des Gesetzes wäre am besten», betonte der Oppositionspolitiker. «Ihre Pläne, die Bildungszeit für betriebsbezogene Fortbildungen zu nutzen oder die Möglichkeit zu schaffen, dass Mitarbeiter die Bildungszeit bezuschussen, wenn sie komplett frei bei der Wahl der Fortbildung sind, sind aber schon ein wesentlicher Fortschritt.» Von Antonia Lange, dpa

 

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