GEW fordert einheitliche Lehrerbesoldung – vergeblich: „Chance vertan! Ungerechtigkeit bleibt bestehen!“

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DÜSSELDORF. Trotz einiger begrüßenswerter Nachbesserungen ist die GEW Nordrhein-Westfalen nach eigenem Bekunden mit dem heute im Landtag mit den Stimmen von Rot-Grün verabschiedeten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz nicht zufrieden. Grund dafür sei, dass mit der Gesetzesnovelle das Problem der unterschiedlichen Lehrerbesoldung nicht gelöst wurde. Die GEW spricht in einer Pressemitteilung von einer „vertanen Chance“.

„Das ist nicht der große Wurf! Die gleiche Eingangsbesoldung aller Lehrkräfte unabhängig vom Lehramt steht noch aus. Dabei zeigen Rechtsgutachten, dass das Land hier dringend handeln muss. Andere Länder wie Schleswig Holstein sind hier weiter“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer heute in Essen. Eine Einstufung von Lehrerinnen und Lehrer mit Master-Abschluss in den höheren Dienst sei überfällig. Schäfer bekräftigte: „Die Ungleichbehandlung kann weder damit gerechtfertigt werden, dass Aus- und Fortbildung unterschiedlich sind, noch damit, dass sie durch unterschiedliche  Aufgaben und Anforderungen des Amtes zu begründen ist.“

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In einem für die GEW erstellten Rechtsgutachten war der namhafte Würzburger Rechtsprofessor Ralf Brinktrine zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedliche Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern, die einheitlich nach dem LABG 2009 ausgebildet werden bzw. ausgebildet worden sind, dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip widerspricht. Es finde sich kein sachlicher Grund für eine niedrigere Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen und in der Sekundarstufe I im Vergleich zu Lehrerinnen und Lehrern an Gymnasien, Berufskollegs und der Sekundarstufe II an Gesamtschulen.

Der Landtag von NRW hat im Jahr 2009 ein neues Lehrerausbildungsgesetz (LABG) verabschiedet, das unabhängig vom jeweiligen Lehramt ein sechssemestriges Bachelorstudium plus ein viersemestriges Masterstudium in der universitären Lehrerausbildung vorsieht. Daran schließt sich ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst an. In den nächsten Jahren werden nach Berechnungen der GEW vermutlich ca. 3.000 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, deren Eingangsbesoldung erhöht werden müsste (A 13 an Stelle von A 12).

 

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Monika Niemann
7 Jahre zuvor

Die Ungleichbehandlung in Niedersachsen ist noch eklatanter: Mit der Umstellung der Eingangsbesoldung für Realschulehrkräfte von A13 auf A12 arbeiten Kollegen nebeneinander, die, obwohl sie die gleiche Arbeit tun, verschieden besoldet werden.
Noch ungerechter wird es, wenn man die Geldbeträge vergleicht, die in den verschiedenen Ländern für die gleiche Besoldungsstufe bezahlt werden. Das führt dazu, dass ein Realschullehrer in Bayern mit Sonderzuwendungen und A13 verglichen mit einem Realschullehrer in Niedersachsen ohne Sonderzuwendungen und A12 jeden Monat um mehr als 1000 Euro besser da steht.
An den integrierten Gesamtschulen tun Haupt- und Realschullehrer die gleiche Arbeit, ebenso wie eine Gymnasiallehrkraft, wenn sie nur in der Mittelstufe unterrichtet. Hier wird die Absurdität noch deutlicher, denn die Besoldungsstufen sind unterschiedlich.

Eine weitere Folge dieser Besoldungsstrategie ist, dass bei der Besetzung von Funktionsstellen das Ganz noch ein besonderes Geschmäckle bekommt. Eine Schulleitung einer Haupt- und Realschule wird für die gleiche Arbeit unterschiedlich besoldet, je nachdem, ob man ein LA-Studium für ie Hauptschule oder für die Realschule absolviert hat.
Eine Realschullehrerin, die nach dem alten System mit A13 eingestiegen ist und eine Schulleitung übernimmt, hat gegenüber ihren Mitbewerbern, die später als Realschullehrkraft mit A12 begonnen haben, immer den höheren Besoldungsstatus und wird bei der Stellenbesetzung vorgezogen. Somit wird das Prinzip der Bestenauslese ausgehebelt.

Jochen
7 Jahre zuvor

Ich bin gespannt, wann das im Februar beschlossene Gesetz zur Gleichstellung auf A13 von Real- und Grund- und Hauptschullehrkräften in Schleswig-Holstein endlich mal umgesetzt wird. Bislang wurde ja noch nicht einmal bekannt gegeben, wie/wann man überhaupt an diese ominösen Fortbildungen rankommt, die erforderlich sein sollen, um aufzusteigen. Es kann doch nicht angehen, dass da ein Gesetz seit Monaten existiert, es aber nicht umgesetzt wird.