Kinderschutzbund-Präsident Hilgers zur Inklusion: Lieber Klassen verkleinern, als Sonderpädagogen beschäftigen

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BRAUNSCHWEIG. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, hat an die Lehrer in Deutschland appelliert, das Thema Inklusion nicht allein als Ressourcenproblem zu sehen. „Darüber vergessen wir das viel wichtigere Thema: Die Haltung, die Wertschätzung auch schwerstbehinderter Kinder“, sagte Hilgers in einer von der „Braunschweiger Zeitung“ organisierten Diskussion mit Lesern, darunter einer Lehrerin. Allerdings übte der SPD-Politiker auch Kritik am vorherrschenden Inklusionsmodell.

Weg hin zur Inklusion kritisch: Kinderschutzbundpräsident Heinz Hilgers. Foto: DKSB Bundesverband e.V.
Sieht den deutschen Weg hin zur Inklusion kritisch: Kinderschutzbundpräsident Heinz Hilgers. Foto: DKSB Bundesverband e.V.

„Für mich ist die Inklusion eine sichere Sache. Ich wohne nicht weit von der niederländischen Grenze entfernt, und unsere Nachbarn praktizieren Inklusion in der Schule schon seit 100 Jahren“, sagte Hilgers. Er betonte: „ Das deutsche Inklusions-Konzept ist eine Fehlleistung in dieser Hinsicht. Es fängt schon damit an, dass die lernbehinderten Kinder in der Regelschulklasse von Fachkräften betreut werden. Das ist der falsche Weg! Der Lehrer oder die Lehrerin sollte sich um sie kümmern – ebenso, wie um alle anderen Kinder. Sonst ist es nur eine neue Art der Ausgrenzung. Und die Erfahrung zeigt: Kinder haben überhaupt keine Probleme mit lernbehinderten Gleichaltrigen. Es sind die Eltern, die voreingenommen sind.“

Eine Leserin der Zeitung – selbst Lehrerin – schilderte Hilgers ihre Situation und die ihrer Kollegen: „Wir wurden regelrecht überrumpelt von der Inklusion. Jetzt versuchen wir, jeden Tag irgendwie zu schaffen, irgendwie unser Ziel zu erreichen.“

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Hilgers antwortete laut „Braunschweiger Zeitung“: „Verlieren Sie nicht den Mut! Sie müssen die Stärken des Einzelnen suchen und fördern, denn die hat auch das schwerstbehinderte Kind. Ich glaube, wir haben in Deutschland eine ungesunde Neigung, immer nach den Schwächen der Menschen zu suchen, um dann darauf herumzuhacken. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Aber wenn man ein Kind, das gut lesen kann, immer wieder mit Mathe quält, kann es irgendwann auch nicht mehr gut lesen. Und es wird unglücklich – denn es will ja Ihre Anerkennung, die seiner Lehrerin! Aus demselben Grund sollte es auch keine extra Fachkräfte für die lernbehinderten Kinder geben.“

Die Lehrerin entgegnete: „ Aber alleine als Lehrer eine Klasse mit Kindern so unterschiedlicher Bedürfnisse zu unterrichten, ist eine große Aufgabe.“ Hilgers: „Ja, das ist kaum zu schaffen bei 35 Schülern. Statt Fachkräfte für die lernbehinderten Kinder abzustellen, sollte man lieber die Klassen deutlich verkleinern. Aber da sind wir wieder bei der Frage nach den Ressourcen. Es steht aber für mich fest: Wenn behinderte und nicht behinderte Menschen zusammen leben, profitiert die ganze Gesellschaft davon.“ News4teachers

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Pälzer
7 Jahre zuvor

Ist Hilgers Lehrer, weiß er, worüber er redet? Denn nach seiner Argumentation müsste es auf die Qualifikation und Lehrfähigkeit der Lehrerin gar nicht ankommen, sondern nur auf ihre Empathie.

PeterPan314
7 Jahre zuvor

Nicht nur die Empathie der Lehrkraft wird verlangt – es soll ein Drahtseilakt sondergleichen stattfinden.
Nehmen wir doch mal an, dass die Klassengrößen für Klassen, in denen Kinder mit speziellem Förderbedarf unterrichtet werden, verkleinert wird (, was ja tatsächlich bereits zutrifft). Was wird dann von den Lehrkräften verlangt? Ab welcher Größe ist es da denn denkbar, dass man keine spezielle Hilfe mehr braucht?

Lehrkräfte sollen fördern und Stärken nutzen – das ist in einen fachgegliederten Schulsystem einfacher gesagt als getan. Kinder, die aufgrund begrenzter Fähigkeiten vielleicht auf dem Niveau der sechsten Klasse sind und gerade in einer achten Klasse unterrichtet werden, sollen ihre Stärken nutzen, um andere Aufgaben zu bearbeiten als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Da ist man direkt ausgegrenzt. Außerdem sind diese Kinder in der Lage zu verstehen, dass sie einfachere Dinge machen müssen als die anderen. Genau dieses Prinzip wird aber von vielen Schulen gefahren, wo Kinder ohne Förderbedarf komplexere Aufgaben wie eine Textanalyse bearbeiten und Kinder mit Förderbedarf die Situation, die in einem Text geschildert wird, in einem Bild darstellen. So sah tatsächlich erfolgreicher Inklusionsunterricht in einer renommierten Inklusionsschule aus. Aber auch hier wurde betont, dass das nur durch zwei Dinge möglich war:
1. Die Lehrkraft wurde bei der Vorbereitung der Unterrichtsstunden von einer speziellen Förderkraft beraten, damit man die Kinder mit Förderbedarf optimal integrieren kann.
2. Man musste Grenzen erkennen und dann teilweise die Kinder mit Förderbedarf aus dem Unterricht entfernen, um bestehende Defizite in grundlegenden Bereichen abzuarbeiten und weil es bei speziellen Themen keinen Sinn macht die Kinder mit Förderbedarf mit Aufgaben auf ihrem Niveau zu versorgen.

Darüber hinaus gibt es Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, die Aufmerksamkeit benötigen, die auch in einer Gruppe von 20 Kindern nicht von einer erwachsenen Person aufgebracht werden kann. Man muss allgemein immer so entscheiden, dass das Wohl aller berücksichtigt wird und dass kann ohne Einzelfallentscheidung und ohne richige personelle Ausstattung nicht gewährleistet werden.

Das in diesem Artikel genannte Beispiel mit den Schulfächern, in denen die Kinder gequält werden, empfinde ich mehr als verstörend. Welcher Experte verweist denn darauf, dass man mit einem Schulfach quält? Geht es nur darum, dass Kinder Spaß in der Schule haben sollen und die ernsthafte und manchmal auch anstrengende Beschäftigung mit einigen Themen nicht verlangt werden darf?
Mir ist bewusst, dass es darauf abzielen soll, dass Schwächen, auf die dauerhaft hingewiesen werden, demotivierend wirken können. Schule ist aber nunmal auch dafür da zu erkennen, dass wir unterschiedlich sind, Dinge unterschiedlich können, dass wir an manchen Sachen Spaß haben und gut darin sind, aber auch in einigen Dingen nicht so gut sind, wenn wir uns nicht anstrengen und an uns arbeiten.
Diese Erkenntnis, die alle Kinder aus der Schulzeit mitnehmen – wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise – kann man nicht verbieten und auch nicht verschleiern, indem man eine Lehrkraft für alle fordert und diese Lehrkraft damit in Teilen überfordert, weil dann auch alle leiden.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Mein jetzt 14jähriger körperlich und geistig (im Grenzbereich zur Lernbehinderung) behinderter Sohn besucht inzwischen die 7. Klasse einer bayerischen Mittelschule (früher Hauptschule). Es hat harte Kämpfe bis hin zum Wohnortwechsel erfordert, um seine Beschulung in der Regelschule durchzusetzen. Meine Erfahrung nach fast sieben Schuljahren ist, dass es tatsächlich in erster Linie auf die Haltung der Lehrkraft ankommt. Eine weitere Erfahrung ist, dass gering qualifizierte Lehrer häufig auch der Inklusion ablehnend gegenüberstehen. Vereinfacht könnte man sagen, ein guter Lehrer ist im Stande, Inklusion umzusetzen, ein schlechter Lehrer kann keine Inklusion, aber er ist auch den Schülern ohne Behinderung kein guter Lehrer.

Es ist völlig klar, dass Ausgrenzung Aggressionen verursacht. Inklusion trägt daher zur Befriedigung der Gesellschaft bei. Auf die Schule übertragen bedeutet das, dass alle Schüler die in ihrer Nähe liegende zuständige Sprengelschule besuchen, ohne Ansehen einer wie auch immer gearteten Behinderung. Die Beschulung erfolgt in der Klasse, die Lehrer kümmern sich um alle Kinder gleichermaßen, ob behindert oder nicht. Sie holen sich Unterstützung bei Sonderpädagogen, die behinderten Schüler werden aber nicht aus ihrer Klasse genommen. Die Schüler werden je nach ihrem individuellen Niveau unterrichtet. Das geht mit Frontalunterricht nur eingeschränkt, dafür ist Offener Unterricht nötig, der allen Schülern zugute kommt, ob behindert oder nicht. Die Schüler erhalten Arbeitsaufgaben auf ihrem jeweiligen Niveau, d. h. wer schneller lernt, erhält mehr und/oder anspruchsvollere Aufgaben. Gruppenunterricht ermöglicht, dass die Schüler sich bei einer Projektarbeit gegenseitig unterstützen. Das bedeutet keinesfalls, dass leistungsfähigere Schüler in ihrem Fortkommen gehindert werden, ganz im Gegenteil: Es festigt das eigene Wissen, einem schwächeren (oder behinderten) Mitschüler etwas zu erklären. Genau so haben wir das z. B. in der Grundschule unseres Sohnes erlebt. Die Schüler, die mit ihm arbeiteten, gehörten zu den besten der Klasse. Unser Sohn lernt in der Regelschule so viel er kann. In der Förderschule würde er gar nichts lernen. Förderschulen für den Bereich geistige Entwicklung (so heißen die in Bayern) bedeuten zwei Lügen: Die eine Lüge heißt „Förder“ und die andere „Schule“. Es wird weder gefördert noch handelt es sich um eine Schule. Es ist einfach eine für die Steuerzahler ungeheuer teure Aufbewahrung.
Im übrigen muss klargestellt werden, dass Inklusion ein Menschenrecht ist. Die Beschulung in einer Förderschule stellt demzufolge eine Menschenrechtsverletzung dar. Bundestag und Bundesrat haben die UN-Behindertenrechtekonvention von 2006 im Jahr 2009 ratifiziert, sie wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und besitzt damit den Rang eines Bundesgesetzes. Diskussionen über den Sinn von Inklusion sind daher obsolet. Sie gehen an der rechtlichen Situation vollkommen vorbei. Und bitte, wie kann es sein, dass die Lehrer von der Inklusion „regelrecht überrumpelt“ wurden? Jetzt – im Jahr sieben nach der Ratifizierung?
Nach meiner langjährigen Erfahrung hat Herr Hilgers mit seinen Aussagen vollkommen recht. Die Lehrer sind gut beraten, die Herausforderung anzunehmen oder ihren Lehrerberuf an den Nagel zu hängen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

Es ist vollkommen richtig, dass gute Schüler ihr Wissen festigen, indem sie es schwächeren oder richtig schwachen Mitschülern erklären. Neues Wissen erwerben sie dadurch jedoch nicht. In diesem Sinne werden sie in ihrem Fortkommen zumindest gebremst. Den sozialen Lernfortschritt lasse ich dabei außen vor, weil der in den Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 nicht abgefragt wird. Dort geht es um reine Fakten, auch wenn diese heutzutage als pseudowissenschaftliche Kompetenzen ausgegeben werden.

Aus Ihrer Beschreibung Ihres Sohnes schließe ich, dass seine Mitschüler ihm gerne helfen und er sich auch gerne helfen lässt. Abgesehen von den üblichen pubertätsbedingten Stimmungsschwankungen ist er folglich sozial ähnlich auffällig oder unauffällig wie seine Mitschüler. Gegen die Inklusion solcher Kinder hat niemand etwas einzuwenden. Problematisch sind die (genetisch bedingt) verhaltensauffälligen Kinder, die 24/7 beaufsichtigt und gebändigt werden müssen, weil sie andernfalls eine Gefahr für sich und ihre Umwelt darstellen, geschweige denn einen konstruktiven Unterricht in einer Gruppe mit über 20 Personen ermöglichen. Wie käme Ihr Sohn mit 2-3 solcher Mitschüler klar? Die besuchten früher die Förderschule „emotionale Enwicklung“.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@xxx
Natürlich haben die Mitschüler meines Sohnes nicht unausgesetzt mit ihm gearbeitet, sie konnten auch neues Wissen erwerben, ich erwähnte ja, dass sie zu den besten in der Klasse gehörten. Alle – und zwar wirklich alle, die mit meinem Sohn gearbeitet haben, erhielten von der Lehrkraft eine Gymnasialempfehlung. Das war aber in der Klasse eher die Regel, als die Ausnahme: Meinen Sohn eingeschlossen, besuchten von 24 Schülern der 4. Klasse nur vier Kinder in der 5. Klasse die Mittelschule (früher Hauptschule). Alle anderen gingen ins Gymnasium oder in die Realschule. Ich glaube nicht, dass die drei Mitschüler, die wie mein Sohn in die Mittelschule gingen, von ihm in irgend einer Weise gebremst wurden.
Meiner Erfahrung nach werden Kinder aggressiv, wenn sie sich nicht angenommen fühlen oder gar ausgegrenzt und mit ihren Bedürfnissen nicht wahrgenommen werden. Wenn sich das Umfeld ändert, gibt sich das häufig wieder. Ich wäre vorsichtig damit, Verhaltensauffälligkeit genetisch zu begründen. Auf jeden Fall ist es fatal, alle verhaltensauffälligen Kinder in einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale Entwicklung zu konzentrieren, weil sich die Verhaltensauffälligkeiten dadurch potenzieren. Und welcher Lehrer unterrichtet gern aussschließlich verhaltensauffällige Kinder? Es ist doch viel besser, die Kinder auf die zuständigen wohnortnahen Regelschulen zu verteilen. Da ist es dann auch unwahrscheinlich, dass in einer Klasse zwei bis drei verhaltensauffällige Mitschüler sind. Natürlich weiß ich nicht, wie mein Sohn mit verhaltensauffälligen Mitschülern zurechtkäme. Aber ich würde trotzdem nicht dafür plädieren, sie aus der Klasse zu nehmen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

danke für die Antwort. die mittelschüler wurden durch ihren Sohn sicherlich nicht gebremst. ich hoffe nur, dass die klassenbesten neben der Unterstützung ihres Sohnes auch genug neues Futter für sich bekommen haben.

Milch der frommen Denkungsart
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

Sehr geehrte Frau Follardt,

bei allem gebotenen Respekt: Ihre Einlassungen sind nichts anderes als eine krude Kollektion theoretischer Imperative und angelesener Heilslehren auf allerhöch-stens „Wachtturm“-Niveau.
Utopien bleiben letztlich ein „Nicht-Ort“, es verkünde oder interpretiere sie, wer will – ganz gleich, ob einzeln oder im Gremium; im Übrigen sollte der Mut, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen durchaus auch nicht von einer UN-Deklaration haltmachen.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor

@ Milch der frommen Denkungsart
falls es Ihnen entgangen sein sollte: Mein Sohn wird jetzt im siebten Jahr inklusiv beschult. Es handelt sich mithin nicht um Theorie, sondern um Praxis. Ein Gesetz hat auch nichts mit einer Heilslehre zu tun. Und das „Wachtturm“-Niveau verbitte ich mir. Inklusion ist keine Utopie, sondern ein Menschenrecht, und was Sie „Nicht-Ort“ nennen, gibt es schon lange. Nur halt kaum in Deutschland, da ist man diesbezüglich nicht auf dem Laufenden. Ach, und es heißt UN-Konvention, nicht Deklaration. Dafür braucht es gar nicht viel Verstand.

Milch der frommen Denkungsart
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

Um gleich in der Früh‘ ein gutes Werk zu tun und Ihren Verstand zu schärfen: Die von Ihnen erwähnte Konvention basiert auf der Deklaration von 1971, deren Text ebensowenig den Status unumstößlicher Wahrheit besitzt wie Ihre pseudopädagogischen Kanzelpredigten.

Ursula Prasuhn
7 Jahre zuvor

@Ulrike Follardt
Sie sagen: „… ein guter Lehrer ist im Stande, Inklusion umzusetzen, ein schlechter Lehrer kann keine Inklusion.“
Diese Aussage ist reine Polemik, die dazu führt und vielleicht auch führen soll, dass Lehrer ihre Überforderung durch die Inklusion nicht mehr offenbaren. Wer möchte schon als schlechter Lehrer dastehen, der seinen „Lehrerberuf an den Nagel hängen“ sollte, wie Sie so selbstverständlich meinen?
Inklusiver Unterricht ist übrigens kein Menschenrecht, denn die UN-Konvention schreibt den Besuch einer Regelschule, den unsere Politiker hineininterpretiert und zum Gesetz gemacht haben, keineswegs vor. Menschenrecht ist laut UN, dass auch behinderte Kinder ein Recht auf Schule und Förderung haben und nicht links liegen gelassen werden, wie das in einigen Staaten leider noch üblich ist.
Viele Zungen behaupten, damit sei die UN-Konvention zum Alibi für ein Sparmodell gemacht worden, denn Förderschulen sind erheblich teurer als Regelschulen, denen zumeist die erforderliche materielle und personelle Ausstattung sowohl jetzt schon fehlt als auch voraussichtlich in Zukunft fehlen wird.
Für Ihre Beschimpfung aller Lehrer, die mutig kundtun, dass bei ihnen die Inklusion Probleme schafft und alle Schüler – ob behindert oder nicht behindert – darunter leiden, kann ich keinerlei Verständnis aufbringen.
Mit ihr helfen Sie, einen Sparkurs als human zu verkaufen, der den Kassenwarten dient und nicht den Schülern.
Dass es vielen anderen Kindern und deren Eltern schlechter statt besser geht durch die inklusive Auslegung der UN-Konvention, ignorieren Sie einfach und machen dadurch nicht nur Ihre eigenen Wünsche zum Maß aller Dinge, sondern greifen auch noch zur beliebten Erpressungsmasche, nämlich dem Zuckerbrot „guter Lehrer“ und der Peitsche „schlechter Lehrer“.
Ich hoffe, dass alle Pädagogen, die sich und ihre Schüler unter den gegebenen Inklusions-Umständen überfordert und im Stich gelassen fühlen, ehrlich und couragiert sagen, was sie denken, und sich von Stimmen wie der Ihren nicht den Schneid abkaufen lassen. Das wäre fatal für Schule und Schüler, ist aber leichter gesagt als getan.
Für mich ist jeder Lehrer, der sich zum Wohle seiner Schüler nicht erpressen lässt, sondern das sagt und tut, was er für richtig hält, ein guter Lehrer. Auf jeden Fall zeigt er Rückgrat und Zivilcourage, was nicht leicht ist in einer Zeit, die schon seit Jahren Lehrer zu Sündenböcken macht, wenn es nicht läuft wie geplant, erwünscht oder versprochen.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

@Ursula Prasuhn
Ich habe den Eindruck, dass bei Ihnen nicht angekommen ist, dass ich nicht von meinen Wünschen, sondern von meinen inzwischen fast siebenjährigen Erfahrungen mit inklusiver Beschulung berichtet habe. Alles, was ich geschrieben habe, ist genau so passiert. Die Lehrer meines Sohnes haben die Herausforderung angenommen. Wer spricht davon, dass das immer einfach war? Kein Lehrer kann sich seine Schüler aussuchen. Es ist und bleibt diskriminierend, einen behinderten Schüler abzulehnen. Mutig ist das nicht, sondern feige. Es ist eine ungehörige Entgleisung, bei der Forderung nach Umsetzung der Inklusion von Erpressung zu sprechen und noch dazu das Wohl der (wohl nicht behinderten?) Schüler ins Feld zu führen. Ein Lehrer hat im übrigen weisungsgebunden zu handeln und kann keinesfalls sagen und tun, was er für richtig hält. Und wie kommen Sie darauf, dass die nicht behinderten Schüler unter Inklusion leiden? Über die Eltern spreche ich nicht, mir ist völlig unerklärlich, wie sie darunter leiden sollen, dass in der Klasse ihres Kindes ein behinderter Mitschüler ist. Übrigens ist völlig klar, dass Inklusion billiger ist als Ausgrenzung, nicht nur bei der Beschulung, sondern auch danach. Es kostet viel Geld, eine Parallelwelt zu erhalten. Und was die rechtliche Beurteilung angeht, sind Sie schlicht nicht auf dem Laufenden: Es gibt inzwischen einen Staatenbericht (das ist so etwas wie eine Kontrolle der Umsetzung der UN-Konvention), in der sich die UN besorgt über die große Anzahl von nach wie vor segregiert beschulten behinderten Kindern äußert. Die Aussage ist an Klarheit nicht zu überbieten. Für Förderschulen – gleich, welcher Art – bietet die UN-Konvention keinen Raum mehr.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

Hallo Frau Follardt, sie argumentieren – und das werfe ich ihnen nicht vor – ausschließlich aus Sicht einer Mutter. Das Problem aus Lehrersicht ist aber ein anderes: Wie zahlreiche Arbeitszeituntersuchungen schon gezeigt und vermutlich mehrere gerade laufende Prozesse vor Gericht bestätigen werden, ist die Tatsache, dass Lehrer im Vergleich zu anderen Landesbeamten im Jahr erheblich mehr Stunden arbeiten.

Ein Grund dafür ist die Inklusion, die von den Landesregierungen egal welcher Ausrichtung bzw. Farbe nicht im Ansatz angemessen honoriert wird. Natürlich ist es so, dass ein Kind mit Beeinträchtigungen in der Klasse mehr Arbeit bedeuten. Verlangt wird aber, dass diese Arbeit einfach „obendrauf“ auf die ohnehin zu hohe Belastung geleistet wird.
Um die ganze Problematik genau auf den Punkt zu bringen, muss man die Arbeitsbelastung noch genauer anschauen: Lehrer haben sehr viel Ferien, auch wenn in vielen Ferien durchaus auch gearbeitet wird. Dies hat zur Folge, dass in der Schulzeit natürlich erheblich mehr als 40/41 Stunden in der Woche gearbeitet werden muss, um auf die etwa 1720/1770 Arbeitsstunden eines „normalen“ Landesbeamten im Jahr zu kommen. In Spitzenzeiten ist die Wochenarbeitszeit in einem Bereich von 60 Stunden. Das führt dazu, dass viele Kollegen in der Unterrichtsvorbereitung Zeit „sparen“, einfach weil sie nicht mehr können und im Grunde auch, weil es ihr gutes Recht ist, da sie sonst die Jahresarbeitszeit von 1720/1770 Arbeitsstunden klar überschreiten.

Und unter diesem Hintergrund ist die Behauptung, dass die anderen Kinder unter der Inklusion leiden, leider nicht ganz von der Hand zu weisen.

Eine richtige und gerechte Sache wäre es, wenn einer Klasse pro Kind mit Beeinträchtigung für die dort unterrichtenden Kollegen eine Anzahl von z.B. 10 Unterrichtsstunden zustehen würde, die entweder im Konsens im Klassenkollegium oder sonst von der Schulleitung zu verteilen wären (die Zahl 10 werf ich ohne genaues Wissen einfach mal so in den Raum, sie ist sicher diskutabel).

Da das aber nicht passiert, hat – wie Frau Prasuhn sagt – immer der Lehrer den schwarzen Peter. Er lehnt somit auch in aller Regel niemals das Kind ab, sondern die damit verbundene unrechtmäßige und unbezahlte Mehrarbeit.

Lena
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wenn eine Mutter aus ihrer Perspektive argumentiert, finde ich das auch völlig normal und in Ordnung.
Lehrerbeschimpfung mit der Forderung, den Beruf aufzugeben, wenn jemand Probleme mit dem inklusiven Unterricht hat und diese benennt, hat für mich allerdings nichts mit Argumentation zu tun.
Ansonsten stimme ich Ihren Worten zu.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Lena

Ich habe keine Probleme mit inclusivem Unterricht, ich mache ihn einfach nicht.

Ist aber kein Kündigungsgrund, da der Arbeitgeber mir die zugesagte Unterstützung nicht bietet, ich eine andere Ausbildung als benötigt habe und mein Arbeitsvertrag auch nicht entsprechend angepasst worden ist.

Bernd
7 Jahre zuvor

Sie können die Inlusion gerne kritisieren, aber bleiben Sie bitte bei den Fakten, Frau Prasuhn. Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht sehr wohl von einem integrierten Schulsystem – ein Sonderschulsystem ist damit nicht vereinbar:

https://www.news4teachers.de/2016/03/un-berichterstatter-aichele-kritisiert-die-entwicklung-der-inklusion-in-deutschland-als-klar-konventionswidrig/

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Falsch. Deutschland hat sich nur verpflichtet, „dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“. Sie interpretieren „nicht ausgeschlossen“ als Verpflichtung, was in den Augen vieler Inklusionskritiker zu weit geht, weil sie vielen behinderten Schülern, deren nicht behinderten Mitschülern und den insbesondere nicht dafür ausgebildeten Lehrern schadet oder zumindest nicht nützt.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor

@xxx
Wie kommen Sie denn darauf? Ihre rechtliche Einschätzung ist vollkommen falsch. Lesen Sie mal das Interview, zu dem Sie der Link führt. Die rechtlich bindende Version ist übrigens nicht die fehlerhafte deutsche Übersetzung der UN-Konvention, sondern der englische Originaltext. Woher wollen Inklusionskritiker denn wissen, dass Inklusion irgendjemandem schadet? Es ist den Lehrern zuzumuten, sich in den letzten sieben Jahren mal mit dem Thema befasst zu haben. Davon zu sprechen, dass Inklusion „insbesondere nicht dafür ausgebildeten Lehrern schadet oder zumindest nichts nützt.“ geht völlig an den Fakten vorbei.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

Nein, diie Lehrer mussten sich nicht damit befassen, Vorgaben werden noch immer von der Landesregierung gemacht. Die hat nur vergessen den Personalschlüssel anzupassen, ebenso wie sie vergessen hat den Kommunen Vorgaben für die Ausstattung zu machen. NRW hat ja nicht einmal mehr ein Schulbauprogramm, so dass es durch Richterspruch gezwungen ist, das Ersatzschulbauprogramm auf staatliche Schulen anzuwenden.

Schule ist aber nicht der der einzige Laden, wo strategische Ziele in Wolkenkuckucksheimen verabschiedet werden und im operativen Geschäft der Mist ausgebügelt werden muss.

Aber auch im englischen Originaltext steht nicht mehr, als dass Schüler mit speziellen Bedürfnissen (special needs) nicht von allgemeiner Bildung an öffentlichen Schulen ausgeschlossen werden sollen.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@dickebank
Nochmals: Die UN-Konvention ist kein strategisches Ziel, sondern besitzt den Rang eines Bundesgesetzes. Durch ihre Ratifizierung ist Deutschland eine völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen. Für die Auslegung – so man denn meint, den Text auslegen zu müssen – besitzt die Monitoringstelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention, angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die alleinige Kompetenz. Wie ich oben schon erwähnte, ist der Staatenbericht eindeutig: Die UN sind besorgt über die große Anzahl von in Deutschland weiterhin segregiert unterrichteten Kindern. Für den Fortbestand von Förderschulen gibt es keine rechtliche Grundlage mehr. Dass Kultus in Deutschland Ländersache ist, ist der bundesweiten Umsetzung der UN-Konvention durchaus abträglich. Es ist aber sehr teuer, auch das habe ich schon erwähnt, zweigleisig zu fahren. Wobei ich „fahren“ wörtlich meine: Die behinderten Kinder werden – wenn sie nicht zufällig neben einem Förderzentrum wohnen, was nicht so häufig der Fall sein dürfte – selbst in großen Städten auf stundenlangen Fahrten zuhause aufgesammelt und zur Schule gebracht. Das zahlt der Staat. Abends wird der gleiche Irrsinn vollführt, statt die Kinder in die zuständige Sprengelschule zu schicken. Schon der Verzicht auf diese Fahrten spart eine Menge Geld. Nicht alle behinderten Kinder brauchen übrigens eine teure Ausstattung, wie z. B. einen Lift o. ä. Also, Länder, die knapp bei Kasse sind, sollten die Segregation abschaffen, das vorhandene Personal in die Regelschulen schicken und aus den vormaligen Förderzentren Sprengelschulen machen. Die nötige Ausstattung macht sich an den Bedürfnissen der Schüler fest. Staatliche Vorgaben für die Ausstattung sind überflüssig, weil sie möglicherweise am Bedarf vorbeigehen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

Ja und, die Straßenverkehrsordnung wird auch nicht von allen eingehalten.
Klar gibt es bei Verstößen Strafen, aber nur wenn man erwischt wird.

Heißt, ich muss nur inclusiven Unterricht machen, wenn der Chef, die QA oder der zuständige Dezernent der Schulaufsicht in meinem Unterricht hospitiert. – Und ewig haben die auch keine Zeit für mich.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

PS ich vergaß zu erwähnen, dass die Ausstattung an staatlichen Schulen Sache der Sachaufwandsträger also hier in NRW von den Kommunen ist. Die kann der Staat aber nicht zwingen bestimmte Standards einzuhalten, erhat ja nicht einmal ein Schulneubauprogramm..

Wegen des bestehenden und vom BVerfG bestätigten Konnexitätprinzips wird das Land die Kommunen auch nicht zwingen wollen, dann wird Inklusion nämlich sauteuer – und zwar für das Land.

Schade, dass sich kein Bundesland weigert, die internationale Verpflichtung, die der Bund eingegangen ist, umzusetzen. Ich würde gerne sehen, wie der Bund Zwang auf das entsprechende Bundesland ausübt. Im Bereich Schule hat der Bund keine Kompetenzen (ausschließliche Gesetzgebung der Länder), wie sollte er also seine Forderungen umsetzen. Er kann lediglich einen Bundesaufpasser neben das Kabinettsmitglied setzen, das den Bereich Schule verantwortet.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

mir gefällt es außerordentlich, wie sie zum richtigen Zeitpunkt den passenden Paragraphen auspacken können ;-).

die Länder werden sich nie weigern, weil sie andernfalls als behindertenfeindlich gelten.

Aufmüpfer
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„die Länder werden sich nie weigern, weil sie andernfalls als behindertenfeindlich gelten.“
Sie sagen es, xxx!
Dabei ist erschreckend, welche erpresserische Macht mit den Attributen „feindlich“ oder „phobisch“ ausgeübt wird, die heute weitgehend an Stelle von Verstandes- und Sachargumenten unsere Gesellschafts- und Schulpolitik bestimmen.
Allein die Abstempelung von Personen als gut oder schlecht, als anständig oder unanständig auf Grund ihres Gehorsams gegenüber geforderter und angeblich korrekter Meinung, ist eine schleichende Entmachtung des Verstandes und Zerstörung demokratischer Grundprinzipien unter falschen Flaggen wie „human“, „gerecht“ oder sogar „freiheitlich“.

MMeier
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@Aufmümpfer
Ich gebe ihnen absolut Recht. Das Schlimme ist, dass ich an mir selber bemerke, wie sehr ich inzwischen darauf achte nicht das Falsche zu sagen oder zu tun, die mich ‚verdächtig‘ wirken lassen.
Ehrlich gesagt, ich sehe die Demokratie in diesem Land auf einem absteigenden Ast.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@MMeier
Sie müssen keine Angst haben, etwas Falsches zu sagen oder zu tun. Deutschland ist inklusionsmäßig so weit hinterm Mond, dass man eher hervorsticht, wenn man drauf besteht. Und wenn Sie Demokratie mit fortdauernder Ausgrenzung und Diskriminierung gleichsetzen, ist diese auch nicht in Gefahr. Es bleibt Ihnen nur zu wünschen, dass Sie nicht unversehens auf die andere Seite geraten.

@ Aufmüpfer
Auch der Bundesrat hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Was für ein Verstandes- oder Sachargument wollen Sie dagegen einsetzen? Wie wird dadurch der Verstand entmachtet und demokratische Grundprinzipien zerstört? Ja, Deutschland ist behindertenfeindlich, und zwar auch staatliche Stellen. Insofern ist durch Personen geäußerte Behindertenfeindlichkeit Mainstream.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dickebank
Wie geht das denn? Inklusiven Unterricht zu machen, wenn jemand kontrolliert, und sonst nicht? Entweder ist in der Klasse ein behindertes Kind oder nicht. Wenn keins drin ist, wen inkludieren Sie dann, wenn der Chef da ist?

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ Ulrike Follardt

Ganz einfach: Wenn keiner hinschaut, arbeitet man nach Lehrplan und behandelt alle Kinder der Klasse gleich. Wenn doch jemand hinschaut, kümmert man sich mit speziell konzipierten Material gemeinsam mit dem Sonderpädagogen um das Inklusionskind und versorgt die anderen Kinder ohne weitere Unterstützung mit dem normalen Material.

Sophia St.
7 Jahre zuvor

@Bernd und Ulrike Follardt

Vorsicht mit Ansprüchen auf Wahrheitsbesitz!

Auch dies ist Fakt:
http://www.elternverein-nrw.de/inklusion/un-konvention-gutachtl-aeusserung%202011-4.pdf

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  Sophia St.

@dickebank
Nochmals: Die UN-Konvention besitzt den Rang eines Bundesgesetzes. Durch ihre Ratifizierung ist Deutschland eine völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen. Für die Auslegung – so man denn meint, den Text auslegen zu müssen – besitzt die Monitoringstelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Konvention, angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die alleinige Kompetenz. Wie ich oben schon erwähnte, ist der Staatenbericht eindeutig: Die UN sind besorgt über die große Anzahl von in Deutschland weiterhin segregiert unterrichteten Kindern. Für den Fortbestand von Förderschulen gibt es keine rechtliche Grundlage mehr. Dass Kultus in Deutschland Ländersache ist, ist der bundesweiten Umsetzung der UN-Konvention durchaus abträglich. Was Sie als Fakt bezeichnen, ist eine völlig unmaßgebliche gutachtliche Äußerung, die keinerlei rechtliche Wirkung entfaltet.

Bernd
7 Jahre zuvor

Dann schauen Sie doch selbst in die UN-Behindertenrechtskonvention hinein. Darin steht klipp und klar (Artikel 24, Absatz 1):

Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen (…)

Das sechs Jahre alte „Gutachten“ des Elternvereins bezieht sich mit seinen (gewagten) Interpretationen auf den englischen Ursprungstext. Rechtskraft in Deutschland hat aber die oben angeführte deutsche Übersetzung, die der Bundestag so ratifiziert hat. (Schon dass der Gutachter das offenbar nicht weiß, zeigt die Güte des Papiers). Und diese Übersetzung lässt ja wohl keinen Zweifel. Sonderschulen, das sagen schon die Begrifflichkeiten, sind kein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“.

Bernd
7 Jahre zuvor

Um hier noch einen vermeintlichen Widerspruch in der Argumentation von Frau Follardt und mir aufzuklären:

Sie hat Recht – völkerrechtlich bindend ist der englische Originaltext. Gesetzeskraft in Deutschland aber hat die amtliche Übersetzung.

Ändert aber an der Argumentationslinie nichts: ob „inclusive“ (wie im Original) oder „integrativ“ (wie in der amtlichen deutschen Übersetzung) – beides ist nicht mit Sonderschulen vereinbar, auf die Kinder zwangsweise verwiesen werden, wie es früher üblich war. Ob damit allerdings nicht doch Förderschulen vereinbar sein könnten, auf die die Eltern ihre Kinder freiwillig schicken können, steht auf einem anderen Blatt. Ein Recht auf Teilhabe ist ja keine Pflicht.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

PPS. Eins möchte ich doch noch loswerden, liebe Frau Follardt. Den Lehrern die Schuld für die mangelhafte Einführung/Umsetzung aufzudrücken, ist höchst ungerecht. Wenn Sie das Protokoll der Bundestagssitzung nachlesen, auf der die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert wurde, werden Sie feststellen, dass die Inklusion von allen Parteien (außer der FDP) als Sparmodell angesehen wurde. Tatsächlich ist im Bundestagsbeschluss aufgeführt: „Kosten: keine“. Die Kultusminister (als Dienstherren der Lehrer und Verantwortliche der Schulpolitik) haben sich, jahrelang kaum um das Thema gekümmert – dafür so manch‘ andere Reform-Sau durchs Dorf gejagt (G8, individuelle Förderung, Zentrale Prüfungen etc.). Das jetzt den Lehrern anzulasten, ist nicht ok. Wenn es überhaupt so etwas gibt wie inklusiv arbeitende Schulen, dann ist das in der Regel allein dem Engagement einzelner Kollegien zu verdanken (schauen Sie z. B. mal in die Preisträgerliste des Jakob-Muth-Preises).

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Komischerweise sind Sie aber einer der großen Verfechter für die Pflicht zur Teilhabe, indem Sie ohne Rücksicht auf Verluste alle Förderschulkinder auf die Regelschule schicken wollen.

Übrigens: So gut wie niemand in diesem Forum lehnt Förderschulkinder an Regelschulen ab, so lange sie dem Regelunterricht folgen können und diesen nicht mehr stören als Regelkinder auch. Im juristischen Sinne ist das keine Diskriminierung, weil die wenns für jeden Einzelfall geprüft werden und ggf. mit Unterstützungsmaßnahmen wie z.B. Rollstuhlrampen, Vorleser bei Blinden, Anschauen beim Sprechen bei Tauben usw. behoben werden können.

mama51
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@ xxx
Da bin ich ganz bei Ihnen!

Und sage trotzdem: Ein „Recht“ zu haben, heißt für mich nicht automatisch alternativlos das auch zu müssen! ( >>> Sparmodell: Förderschulen abschaffen!)
Z.B.: Jeder hat das Recht auf einer Landstraße Tempo 100 mit dem Auto zu fahren (falls nichts anderes vorgeschrieben ist), muss es aber nicht.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@Bernd:
Da es sich bei der Inklusion um ein Menschenrecht handelt, ist meines Erachtens zumindest zweifelhaft, ob die Eltern es sich anmaßen dürfen, ihr Kind dieses Menschenrechtes zu berauben, indem sie es segregiert beschulen lassen. Die UN-Konvention sieht auf jeden Fall kein elterliches Wahlrecht vor – wozu auch, wenn die Förderschulen nicht mehr existieren. Ich sehe für mich durchaus die Pflicht, alles zu tun – und zwar wirklich alles – um für meinen Sohn Inklusion zu erreichen.
Dass Zweigleisigkeit am teuersten ist und Inklusion vor diesem Hintergrund durchaus als Sparmodell anzusehen ist, liegt auf der Hand. Man betrachte die vielen Wohlfahrtsträger, die von der Segregation prächtig leben können. In diesem absolut aufgeblähten Umfang, wie das bei Segregation der Fall ist, werden deren Dienste in einer inklusiven Gesellschaft bei weitem nicht mehr benötigt.
Übrigens laste ich den Lehrern nicht an, dass sie bei der Umsetzung von Inklusion vielfach keine Unterstützung erhalten. Was ich einigen Lehrern und Schulleitern anlaste, ist tatsächlich, dass sie sehr häufig behinderte Schüler aufgrund ihrer Behinderung ablehnen, wie das auch bei uns der Fall war. Das ging bis zum Schulausschluss und Zwangsbeschulung in einer Förderklasse (daher weiß ich übrigens, wie es in einer Klasse einer Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung zugeht). Nur mit Hilfe unserer Rechtsanwältin konnten wir erreichen, dass unser Sohn in seiner angestammten Regelschulklasse bleiben darf. Die jetzige Lehrerin hat auch nicht mehr Ressourcen zur Verfügung als ihre Vorgänger und macht ihre Sache sehr gut. Sie hat halt eine andere Einstellung dazu.
@xxx
Die UN-Konvention stellt keine Anforderung an Art und Schwere der Behinderung noch ob die behinderten Schüler dem Regelunterricht folgen können oder stören. Und natürlich handelt es sich bei jedweder Art von Ausgrenzung um Diskriminierung.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

Da die UN-Behindertenkonvention ja nur an staatlichen Schulen umgesetzt werden muss – ganz einfach diese meiden. Kirchliche Ersatzschulen und private Schulen bilden in zunehmendem Maße ausreichende Alternativen.

Wenn also das letzte nicht-behinderte Kind an einer nicht-staatlichen Schule ist, ist die Inklusion auf dem Stand ante quo, es sind dann nur noch Schüler mit abgeschlossenem AOSF-Verfahren an den staatlichen Schulen.

Ulrike Follardt
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dickebank
Das ist vielleicht auch für nicht behinderte Schüler nicht ganz so einfach, auf eine Privatschule zu wechseln. Die Privatschulen suchen sich ihre Schüler aus. Und kündigen bereits bei kleineren Unstimmigkeiten auch mal den Schulvertrag, geht ganz einfach, ist eine privatrechtliche Vereinbarung. Und – zack – ist das nicht behinderte Kind wieder an der Regelschule, wenn sich nicht sofort eine andere Privatschule zur Aufnahme bereiterklärt. Wir haben ja Schulpflicht. Und teuer ist so eine Privatschule mitunter auch. Das bedeutet in letzter Konsequenz, dass die Armen und die Behinderten noch staatliche Schulen besuchen, die anderen nicht mehr. So ist die Situation bei meinem Sohn in der Schule jetzt bereits: Die wenigsten schicken ihre Kinder freiwillig in eine Mittelschule. Und neben Inklusion müssen die Lehrer da auch noch Flüchtlinge unterrichten. Ohne eine spezielle Ausbildung. Da tobt das Leben, was? Man muss sich also um Inklusion keine Gedanken machen, wenn das Kind in die Realschule oder ins Gymnasium geht oder man dort unterrichtet. Das sind weithin behindertenfreie Zonen. Da kommen die Behinderten nur rein, wenn sie den Notenschnitt haben oder den Testunterricht bestehen, also per se keine geistig Behinderten. Kein Grund also, vor geistig behinderten Kindern Angst zu haben.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ulrike Follardt

„Die UN-Konvention stellt keine Anforderung an Art und Schwere der Behinderung noch ob die behinderten Schüler dem Regelunterricht folgen können oder stören.“
„Und neben Inklusion müssen die Lehrer da auch noch Flüchtlinge unterrichten. Ohne eine spezielle Ausbildung.“

Für mich ist das der Kernpunkt:
Was hat man gewonnen, wenn man i-Kinder in Regelklassen steckt, den Lehrern keinerlei Hilfen an die Hand gibt, aber erwartet, dass sie ohne Vorlauf a) das i-Kind beschulen UND b) das System in ein inklusives verwandeln.

Welche Option haben Lehrkräfte?
Abwarten und hoffen, dass keines dieser Kinder je im Unterricht auftaucht… was an Grundschulen, Haupt- und Gesamtschulen vorbei sein dürfte (je nach Fortschritt der Inklusion im Bundesland).

Die Kinder angemessen beschulen, indem sie sich selbst kundig machen und viele Stunden zusätzliche arbeiten, um wenigstens a) hinreichend zu schaffen… und weitere Stunden zusätzlich arbeitet, um Eltern ins Boot zu holen, andere Eltern zu informieren, die SuS und Eltern zu begleiten und Fachgespräche mit Therapeuten etc. zu führen – alles ohne Gegenleistung und on top.

Die Kinder nicht angemessen beschulen und einfach im Unterricht mit sitzen lassen. Das Kind wird die Zeit absitzen und nicht gefördert und keine Erfolge zeigen können. Im schlimmsten Fall begehrt das Kind auf, dann wird es gemaßregelt.

Der Artikel zeigt genau diese Aspekte:
Die Lehrerin äußert, dass sie sich täglich wahrlich bemüht, die Inklusion umzusetzen – ohne Hilfen, mit viel Aufwand.
Der Tipp: die Stärken stärken und nicht auf die Defizite fixiert zu sein.
Das weiß die Lehrerin, schließlich übt sie ihren Beruf schon länger und mit Herzblut aus … genau deshalb ist sie um Inklusion und ihre Schüler bemüht und genau deshalb ist sie frustriert über die Bedingungen. Selbst wenn sie die Stärken stärken möchte, muss sie dies im Alleingang bewältigen.
Mut machen, ist ja schön, aber es hilft der Lehrerin, die sich abmüht ohne unterstützt zu werden, gar nicht… vielmehr ist es entmutigend, dass die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte nicht gehört und nicht gesehen werden, OBWOHL sie sich mühen und kümmern.
Aber jeglicher Hinweis, dass es unter derzeitigen Voraussetzungen nicht zu schaffen ist, werden als nichtig erklärt … oder als Unwissen oder Unvermögen oder Unwillen.

Der Hintergrund, weshalb Herr Hilgers kein Fachpersonal einstellen lassen möchte, ist vermutlich, dass man die I-Kinder auch innerhalb der Klasse nicht gesondert beschulen soll und Inklusion nicht bedeutet, dass lediglich die Fachkraft um das Kind bemüht ist.
Ja.
Aber die Lehrerin hat das auch gar nicht geäußert, sondern dass sie wirklich möchte, dass Inklusion gelingt, dass sie auf dem Weg ist und dass sie sich der anstrengenden Aufgabe stellt.
Dabei bleibt – eigentlich täglich – das Gefühl, dass man mit dieser Aufgabe allein gelassen wird. Ich habe eine Menge Fachfragen und kann sie nirgendwo lassen. Der Mobile Dienst für den einen Förderschwerpunkt ist nicht existent – 1 Besuch pro Jahr ist viel zu wenig! Die Förderschullehrkräfte zerreiben sich zwischen Schulen, Kindern, Fahrzeiten und die wenigen Stunden die es (in Nds) gibt, reichen nicht einmal für die Fachgespräche und das Abstimmen (2 pro Klasse – egal, wie viele SuS mit egal welchen Bedürfnissen dort sind).

… im übrigen wüsste ich gerne mal, wie es in NL wirklich umgesetzt wird. Allen Ernstes kann ich mir nicht vorstellen, dass es dort keinerlei Fachkräfte in Schulen gibt und die Lehrerinnen alles selbst erfinden und selbst erledigen müssen.