Nicht alle Schulen nehmen gleichermaßen Rücksicht auf den Ramadan

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ORANIENBURG. Bald ist Ramadan. Die religiösen Vorschriften im Fastenmonat bringen für muslimische Schüler besondere Belastungen mit sich. Nicht immer nehmen Schulen darauf Rücksicht.

Im Fastenmonat Ramadan leben Muslime auch in Deutschland nach einem anderen Tagesrhythmus als sonst. Wenn Jugendliche mitfasten, betrifft das auch ihren Schulalltag: Sie sind möglicherweise unkonzentrierter und brauchen öfter eine Pause. Eltern muslimischer Kinder sollten deshalb zum Ramadanbeginn ein Gespräch vereinbaren – am besten mit der Schulleitung. «Der Klassenlehrer alleine kann es nicht entscheiden», sagt Wolfgang Pabel, stellvertretender Vorsitzender des Bundeselternrates. 2016 dauert der Ramadan vom 6. Juni bis 4. Juli. Muslime sollen in dieser Zeit von Tagesanbruch bis Sonnenuntergang unter anderem auf Essen und Trinken verzichten.

Wenn im Ramadan erst nach Sonnenuntergang gegessen wird, kann es schon mal spät werden, auch wenn Schüler wieder früh raus müssen. Foto: Maryland GovPics / flickr (CC BY 2.0)
Wenn im Ramadan erst nach Sonnenuntergang gegessen wird, kann es schon mal spät werden, auch wenn Schüler wieder früh raus müssen. Foto: Maryland GovPics / flickr (CC BY 2.0)

Wollen Eltern um besondere Rücksichtnahme während des Ramadans bitten, tun sie das am besten im Verbund: «Eltern haben die besten Karten, wenn sie sich mit anderen zusammenschließen und nicht nur mit ihrem Kind als Einzelfall argumentieren», rät Pabel. Gemeinsam können sie versuchen, erweiterte Unterrichtspausen oder das Einrichten eines Gebetsraums durchzusetzen. Unwahrscheinlich ist dagegen, dass Tests oder Prüfungen wegen des Ramadans verschoben oder Jugendliche davon befreit werden: «Da hört die Religionsfreiheit auf», sagt Pabel.

Je nachdem, wie international eine Schule aufgestellt ist, ist das Wissen über den Ramadan unterschiedlich groß. Die Schulleitung hegt eventuell Vorurteile. Dem lässt sich aber entgegenwirken, sagt Pabel. In einigen Fällen lassen sich Ressourcen an der Schule nutzen: Das können zum Beispiel Lehrer mit Migrationshintergrund sein, die aufklären können. (dpa)

zum Bericht: Lehrer atmen auf: Ramadan geht zu Ende – „keine zusammenbrechenden Schüler mehr“

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8 Kommentare
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xxx
7 Jahre zuvor

warum wird statt Lehrer mit migrationshintergrund nicht und in diesem fall viel zutreffender muslimischer Lehrer geschrieben? mich ärgert diese andauernde angst vor gewissen Worten, schon weil ich selbst keinen deutschen pass besitze und agnostiker bin.

deswegen auch meine Meinung: die kinder sollen machen was sie für richtig halten, so lange sie körperlich gesund bleiben und die schulischen leistungen nicht darunter leiden. letzteres kann aber passieren, wenn sie aufgrund der essenszeiten selten vor 23:00 Uhr ins Bett kommen.

nebenbei: laut koran soll jeder ab Beginn der Pubertät fasten. heißt Beginn das erste achselhaar oder so etwas wie geistige Reifung? Das können durchaus fünf Jahre Unterschied sein …

Gerd Jurre
7 Jahre zuvor

Religion ist wie Sex…nämlich Privatsache.
Der eine fastet der andere hatte ein anstrengendes Wochenende mit seiner Freundin…beides interessiert mich herzlich wenig und spielt für den Unterricht keine Rolle.

PeterPan314
7 Jahre zuvor

Wenn ich einen solchen Beitrag lese, stelle ich mir immer die Frage, wo Verständnis für eine Gruppe anfängt und eine unnötige Einschränkung für den Rest beginnt.
Denke ich zum Beispiel an meine eigene Schulzeit, fallen mir zwei Beispiele ein:
1. In meiner Klasse wie in meiner Jahrgangsstufe waren circa die Hälfte aller Kinder Muslime. Als es also um die Planung einer Abschlussfeier ging, wurde mehrheitlich eine Mosche als Ort gewählt. Das ist demokratisch fair und insoweit zu akzeptieren, dass es wie ein Pfarrheim war – nur ohne Schuhe und Schweinefleisch.
2. Während des Zuckerfestes fehlten die Muslime meiner Klasse stets, obwohl es kein offizieller Feiertag war. Dieses Fehlen wurde aber toleriert und insoweit „belohnt“, dass der Rest der Klasse nur betreut und nicht unterrichtet worden ist, damit die Muslime nichts verpassen. Das hielt ich damals wie auch heute für unfair und rechtswidrig (Schulpflicht).

Insoweit stellt sich jetzt die Frage, wo die Religionsfreiheit einer Gruppe endet bzw. wo die Grenze dafür zu ziehen ist.
Was stellt man sich denn für die Zeit des Ramadan vor?
Sollen die Pausen für alle länger werden, also die Stundenpläne für diesen Monat geändert werden?
Die L’uL müssen dann natürlich genauso länger in der Schule bleiben wie die restlichen S’uS.
Gilt das dann auch für Ganztagsschulen? Geht der Unterricht dann aufgrund der Pausen bis 4 statt 3 oder bis 5 statt 4?
Oder sollen die längeren Pausen nur für Muslime gelten – dann nur für die S’uS oder auch für die entsprechenden L’uL?

Es handelt sich ja auch um den letzten Schulmonat. Gewöhnlich sind Wandertage und andere Festivitäten in dieser Zeit angedacht. Dazu wurde an vielen Schulen bereits darauf hingewiesen, gewisse Aktivitäten zu bedenken. Darf eine sportliche Aktivität dann überhaupt geplant werden? Was ist mit einem gemeinsamen Frühstück oder der Grillfeier am Nachmittag?
Inwieweit muss hier die Schule als staatliche Institution Rücksicht üben?
Gibt es nicht auch Ausnahmen für die Fastenzeit? Darf und sollte man den Kindern in der heutigen Zeit das Fasten für gewisse Ausnahmen erlassen?
Schließlich müssen Prüfungen, wie es im Artikel beschrieben wird, ebenfalls abgehalten werden.
Was hat davon abgesehen das Einrichten eines Gebetsraums in der Schule jetzt wieder auf der „Wunschliste“ zu suchen? Wurde nicht immer betont, dass man überall beten kann?
Woher soll dieser Raum denn stammen? Soll man für einen Monat einen Raum „frei machen“?
(Dann kann man ihn ja das ganze Schuljahr über zur Verfügung stellen und somit eine Prioritätsstellung für den Islam in der Schule einführen.)
Ich bin für die freie Ausübung der eigenen Religion, aber man muss sich doch die Frage stellen lassen, inwieweit es sinnvoll ist, dass eine Religion ihre Anhänger über einen Monat einschränkt und somit zu einer Einschränkung für die anderen werden kann, wenn man sich in blinder Rücksichtnahme übt.

dickebank
7 Jahre zuvor

Wie im übrigen Arbeitsleben auch, es hindert niemand Gläubige – egal welcher Religion – an ihrer Religionsausübung in der Zeit außerhalb des Betriebes. Wem als Muslim das fasten so wichtig ist, soll es tun, Korreliert das Fasten nicht mit seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, hat er genau zwei Möglichkeiten:

a) Einen Geistlichen seiner Religion fragen, ob es Ausnahmen von der Regel gibt;
b) Sich freie Zeit (Urlaub) zu nehmen, um seine Religion ungestört praktizieren zu können.

Was im Arbeitsleben gilt, gilt dann analog auch für den Schulbetrieb.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

mir ist neu, dass Schüler sich wegen des ramadans ggf. unbezahlten Urlaub nehmen können …

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nee, für Schüler noch leichter. Die Eltern müssen sie nur für die Zeit krank melden und die Fehlzeiten entschuldigen.

Wenn die Schule das nicht möchte, kann sie ja Attestpflicht verhängen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Krank gemeldet werden und tatsächlich krank sein, sind ja zwei verschiedene Dinge.

Darf ich raten? Je mehr negative Arbeit die Schüler und deren Eltern machen, schlechte schulische Leistungen eingeschlossen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer „Krank“meldung mit dem Ziel Sonderurlaub?

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nee, warum? Kontrollmeldung an das Jugendamt und alles wird gut. Bis die Mittel für eine Erziehungsbeistandschaft bereit stellen …

Welche Handhabe hat denn die Schule gegen die Eltern und auch Ärzte, die den Kindern „Gefälligkeitsbescheinigungen“ ausstellen? Warum also aufregen. Das ist dann eben so. – Also Fehlstunden erfassen, Entschuldigungen sammeln und bei einer hohen Zahl von unentschuldigten Fehlstunden als Klasenlehrer, den Fall an die SL weiterrreichen.

Als fachlehrer jede unentschuldigte Fehlstunde mit sechs bewerten und schon ist formal alles im Grünen Bereich.