Müssen Eltern für den Polizei-Einsatz zahlen? 13-Jährige drohen mit Anschlag gegen ihre Schule – unterrichtsfrei für 1.200 Schüler

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WIESBADEN. Nach einer Bombendrohung sind im hessischen Flörsheim (Main-Taunus-Kreis) zwei Schulen geräumt worden. Rund 1200 Schüler wurden in Sicherheit gebracht. Sprengstoff fanden die Experten der Polizei bei der Durchsuchung des Gebäudekomplexes jedoch nicht. Der anonyme Anruf soll von zwei 13 Jahre alten Schülern gekommen sein. Die beiden wurden bereits ihren Eltern übergeben. Da die beiden Kinder nicht strafmündig sind, wird nun nach Angaben eines Polizeisprechers geprüft, ob die Eltern den Einsatz bezahlen müssen.

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Während unter anderem ein Sprengstoffhund die Gebäude der Haupt- und Realschule sowie des benachbarten Gymnasiums durchsuchte, warteten die Schüler in einer Stadthalle. Gegen Mittag konnten sie in die Schule zurückkehren und ihre Sachen abholen. Der Unterricht fiel für den Rest des Tages aus. Wie hoch die Kosten für den Einsatz sind, war zunächst unklar. Nach Angaben eines Sprechers können leicht mehrere tausend Euro zusammenkommen. dpa

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xxx
7 Jahre zuvor

Mindestens zehn Beamte, Hunde, Einsatzfahrzeuge für mindestens drei Stunden für mindestens 50€ pro Stunde, eher deutlich mehr.

Meine Forderung: Die Eltern sollen zahlen (notfalls in monatlichen Raten in Höhe des Taschengelds für die Kinder), die Schüler von der Schule fliegen und sich alle mit einem Psychologen des Jugendamtes unterhalten.

Wahrscheinlicher: Pädagogisches Gespräch mit den Schülern, je nach Vorgeschichte der Schüler mehrtägiger Schulverweis mit oder ohne Androhung der Entlassung, der Steuerzahler bleibt auf den Kosten sitzen.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Mehr als die „Androhung der Entlassung von der eigenen Schule“ käme hier in NRW nicht in Betracht (siehe Schulgesetz NRW – Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen).

silberfleck
7 Jahre zuvor

Ich bin der Meinung, dass Dreizehnjährige in der Lage sind zu übersehen, was ihr Anruf auslöste.
Auch wenn sie noch nicht strafmündig sind, können sie meiner Meinung nach trotzdem die Kosten des Einsatzes bezahlen müssen.
Ich erinnere mich da an einen Fall, bei dem Schüler eine Scheune anzündeten. Die Haftpflichtversicherung ging in Vorleistung, aber zivilrechtlich wurden die Kinder dazu verurteilt, die entstandenen Kosten später, wenn sie selber Geld verdienen, zurückzuzahlen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  silberfleck

Denke ich auch und immer mehr, je dicker die Akte der Schüler ist.

(Dasselbe gilt auch für die 10-13-jährigen „hauptberuflichen“ Taschendiebe in den Innenstädten, die trotz formal-juristischer Strafmündigkeit genau wissen, was sie tun und dass sie dafür nicht belangt werden können.)