Neues Schulrecht zehn Tage vor Inkrafttreten noch unveröffentlicht – ratlose Schulleiter und Elternvertreter

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MÜNCHEN. Ab dem 1. August tritt eine Neufassung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) in Kraft. Außerdem sind sämtliche Schulordnungen von Änderungen betroffen, die sich durch die Einführung der bayerischen Schulordnung (BaySchO) ergeben. Während letztere seit Anfang der Woche auf der Homepage des Kultusministeriums öffentlich ist, gibt es vom BayEUG – obwohl längst vom Landtag beschlossen – und den einzelnen Schulordnungen bis zum heutigen Tag keine Endfassung. Dies sorgt nun für Aufregung bei Elternvertretern und Schulleitungen.

Der Bayerische Elternverband hatte unlängst in seinem Newsletter über diejenigen Änderungen informiert, die die Elternvertretungen betreffen. „Seitdem werden wir von Nachfragen geradezu überschüttet“, sagt der Landesvorsitzende Martin Löwe. „Nicht nur Elternvertreter, sondern auch aufgebrachte Schulleiter suchen bei uns Rat, weil ihnen die rechtliche Grundlage für das neue Wahlverfahren zum Elternbeirat nicht zur Verfügung steht“. Spätestens in der letzten Schulwoche müssten Elternbeirat und Schulleitung die Neuwahlen zu Beginn des kommenden Schuljahres vorbereiten.  „Wir haben daher im Kultusministerium dringend darum gebeten, die Lesefassungen der neuen Regelungen schnellstmöglich zu veröffentlichen.“ Dies solle auch auf der Plattform „Bayern.Recht“ der Staatsregierung erfolgen, der gängigen Fundstelle für sämtliche Gesetzes- und Verordnungstexte. N4t

 

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