Teilzeit-Lehrerin kassiert über Jahre Vollzeit-Gehalt – Gericht will Verfahren einstellen. Staatsanwalt nicht

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DÜSSELDORF. Eine Teilzeit-Lehrerin kassiert fast sechs Jahre lang Vollzeitbezüge. Das Gericht will das Verfahren gegen die Frau einstellen, doch die Staatsanwaltschaft spielt nicht mit.

Im Fall einer Teilzeitlehrerin, die sechs Jahre lang zu hohe Bezüge kassiert hat, sperrt sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung des Verfahrens. Der zuständige Amtsrichter schlug am Montag erneut vor, den Prozess wegen Geringfügigkeit einzustellen. Doch der Staatsanwalt spielte nicht mit: Vor einer Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 237.000 Euro werde die Behörde dem nicht zustimmen.

Die zuständige Dezernentin der Staatsanwaltschaft erläuterte auf Anfrage, in ähnlichen Fällen seien Beamte per Strafbefehl zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, obwohl es nur um Summen von 50.000 bis 70.000 Euro gegangen sei.

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Das Land Nordrhein-Westfalen hatte der Teilzeitlehrerin aus dem Sauerland wegen eines Eingabefehlers fast sechs Jahre lang Vollzeitbezüge gezahlt. Nun steht die Lehrerin wegen Betruges vor Gericht: Sie hätte das Amt auf den Fehler hinweisen müssen, meint der Staatsanwalt. Dazu sei sie als Beamtin verpflichtet.

Um das gemeinsame Konto habe sich ihr Ehemann gekümmert und dem sei schlicht nichts aufgefallen, argumentiert die Angeklagte. Nun soll der Ehemann als Zeuge aussagen. Beim Landesamt für Besoldung war der Fehler erst bei der Pensionierung der Lehrerin aufgefallen. dpa

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xxx
7 Jahre zuvor

Die Lehrerin muss nur sehr wenige Stunden gearbeitet haben, wenn die Staatsanwaltschaft für sechs Jahre 237000€ Wiedergutmachung haben möchte. Selbst inkl. Zinsen dürften das deutlich mehr als 30000€ pro Jahr sein. Diese Forderung finde ich überzogen, andererseits jedoch Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit ein Hohn gegenüber jede Supermarktkassiererin, die wegen Pfandflaschenveruntreuung fristlos gekündigt wurde.

Pälzer
7 Jahre zuvor

Kann sie das Geld nicht einfach zurückzahlen und fertig? Ich kann bei meiner Gehaltsabrechnung auch nur vermuten, dass sie stimmt. Für die richtige Abrechnung gibt es Beamte. Werden die jetzt auch angeklagt?

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Nein, die Beamtin hätte das LBV über die Änderung informieren müssen. Die Tatsache, dass die zuständige Bezirksregierung, Abteilungschule als personalaktenführende Stelle dem Antrag auf Teilzeit zugestimmt hat, reicht eben nicht aus. Beschäftigte des Landes – also nicht nur die Beamten – haben das LBV unverzüglich über Änderungen der Lebensumstände in Kenntnis zu setzen.

dickebank
7 Jahre zuvor

Ich habe mich auch gewundert, aber das LBV fordert die in den 6 Jahren insgesamt geleisteten Zahlungen zurück. Danach erfolgt die Vergütung für den zurück liegenden Zeitraum. Die spielen das Spiel so in D’dorf.
Und nur so ergibt der geforderte Betrag einen Sinn, da die Größenordnung realistisch wird mit brutto rund 3300 EUR je Monat

Als ich aus dem Vorbereitungsdienst ausschied, bekam ich umgehend die Aufforderung die zuviel gezahlten Bezüge zurück zu zahlen, obwohl ich am Folgetag als Tarifbeschäftigter weiter beschäftigt worden bin.