Ferienbeginn – Philologen fordern Attestpflicht für den letzten Schultag

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DÜSSELDORF. Weil etliche Eltern ihre Kinder schon vor dem Ferienbeginn aus der Schule nehmen und in den Urlaub fahren, wird der Ruf nach einer Attestpflicht für den letzten Schultag laut.

«Wir brauchen eine Attestpflicht zum Ferienstart», sagte der Vorsitzende des Philologenverbandes NRW, der «Rheinischen Post» (Freitag). Es dürfe nicht mehr vorkommen, dass manche Eltern ihre Kinder einfach zum Schuljahresende krankmelden, um der Schulpflicht mit einer nachträglich schwer überprüfbaren Ausrede zu entgehen. Auch die Katholische Elternschaft NRW befürworte eine Attestpflicht zum Schuljahresende. «Wenn Schüler beim Abitur fehlen, gibt es diese klare Vorgabe ja auch», sagte Vorsitzender Herbert Heermann der «RP».

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"Traditionen sind ja nichts schlechtes": Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbands Nordrhein-Westfalen, auf der "didacta". Foto: News4teachers.
„Auch am letzten Schultag gilt die Schulpflicht“: Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologen-Verbands Nordrhein-Westfalen – hier auf auf der Messe „didacta“. Foto: News4teachers.

Die Zahl der Bußgeldverfahren wegen illegaler Ferienverlängerung ist in fast allen fünf Regierungsbezirken in NRW über die vergangenen drei Jahre gestiegen, wie bereits im April bekannt wurde. Eltern haben eine einfache Erklärung für das massenhafte Schulschwänzen: Lehrer seien kurz vor Ferien oft urlaubsreif, im Unterricht sei die Luft deshalb meistens raus. Billigere Flugtickets, weniger Staus und bessere Hotelangebote dürften allerdings auch dahinter stehen. dpa

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16 Kommentare
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Pälzer
7 Jahre zuvor

Das Schlimme ist: Schüler und Lehrer haben 1 Woche vor Ferien ja wirklich keine Lust mehr, und die Filmquote steigt beachtlich.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Genau, auch Lehrer sollten dann bis zuletzt noch „richtig arbeiten“. In meiner Schulzeit war erst der letzte Schultag ein Spieltag.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

ich bin bei der letzten stunde mit einer klasse vor ferien immer großzügig. Kommentare wie „was soll schon passieren, die Konferenz war schon“ werden abgeblockt.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Zeugnisse kann man doch heutzutage im Einzelfall im Handumdrehen noch mal schnell ändern. Note korrigieren, ausdrucken, unterschreiben, fertig. Außerdem sage ich Zeugnisnoten nie vor der Zeugnisausgabe, was Kollegen leider tun, und den sogenannten „Zensurenstopp“ teile ich auch nicht mit.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Schüler sind ja auch so dämlich …

Schüler haben jederzeit das Recht sich über ihren Leistungsstand zu informieren.
Die Termine für die Zeugniskonferenzen sind bekannt, Zensuränderungen nach der Konferenz bedürfen eines erneuten Konferenzbeschlusses (Umlaufverfahren).

Wer wie @sofawolf verfährt, verhält sich in NRW rechtswidrig.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ach wie gut, dass niemand weiß ………. 🙂 🙂 🙂

Nee, mal im Ernst, ich sprach von der Möglichkeit, nicht davon, dass ich das bereits mal hatte tun müssen.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Und wenn man nach der Zensurenkonferenz einen Fehler bemerkt? Dann braucht man eine neue Konferenz???

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die braucht man – die Zeugniskonferenz beschließt ja den Inhalt des Zeugnisses. Neben den aufgeführten Fächern nebst Noten gehören ja auch Fehlzeiten, Bemetkungen und last-not-least der Versetungsvermerk zu den Zeugnisbestandteilen.

Wird auf Antrag der Inhalt geändert, weil er fehlerhaft ist (Fach vergessen, Note verkehrt etc.), dann müssen die stimmberechtigten Mitglieder der ZeuKo einen neuen, rechtsgültigen Beschluss herbeiführen. Dies kann im Umlaufverfahren geschehen; jeder Stimmberechtigte zeichnet den Änderungsvorschlag im Falle der Zustimmung oder Ablehneung ab. Bei einfacher Stimmenmehrheit ist der Änderungsvorschlag angenommen.

Für Zugnisse gilt nach der Ausgabe dasslbe wie für andere Verwaltungsakte auch, sie können richtig oder falsch sein. Fehlerhafte Verwaltungsakte, die ihren Empfänger begünstigen, dürfen durch eine nachträgliche Änderung den Empfänger nicht schlechter stellen.

Wird aufgrund eines fehlerhaften Zensureintrages eine Versetung ausgesprochen, die Note danach abgeändert, so dass keine Verstzung mehr möglich wäre, geht der Empfänger in die nächst höhere Klasse.

mississippi
7 Jahre zuvor

Kann man nicht einfach mal den Charme der letzten Schulwoche genießen? Wobei ich überhaupt nicht Filmeschauen meine. Das mache ich nur, wenn es einem Thema weiterhilft. Aber man kann doch einfach mal den Unterricht etwas entspannter und ohne (Zensuren)druck angehen… Spielen meine ich aber auch nicht. Wer bei uns am letzten Schultag fehlt, bekommt sein Zeugnis erst nach den Sommerferien.

Aufmüpfer
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Was Sie nicht meinen, ist klar. Nicht klar ist, was Sie meinen.
Steht Ihr Unterricht etwa unter ständigem Zensurendruck, außer in der letzten Schulwoche? Nur dann könnte ich mir mit viel Fantasie zusammenreimen, was Sie meinen.
Unterrichtsbelastung durch Zensurendruck kenne ich kaum. Bei mir stehen ganz andere Stressfaktoren im Vordergrund.
Zensuren finde ich sogar hilfreich, soweit sie noch etwas aussagen und nicht bis zur Unkenntlichkeit nivelliert wurden.

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Aufmüpfer

Na ja, in meiner Schulart kämpft man immer darum, dass jeder alles versteht. In der letzten Schulwoche sehe ich das etwas lockerer und habe kein schlechtes Gewissen, auch wenn ich weiß, dass manche das jetzt nicht hinkriegen.

dickebank
7 Jahre zuvor

Schulen sind große Systeme, die brauchen um hoch oder runter gefahren zu werden einfach Zeit.

Am Ende eines Schuljahres finden die Zeugniskonferenzen statt, Bücher müssen abgegeben werden, evtl müssen einzelne Klassen die Klassenräume wechseln etc.

Diese Zeit bietet sich also an, um Wandertage zu machen, Sportfeste für die gesamte Schule abzuhalten, eine Projektwoche vom Stapel zu lassen etc.

Gleichzeitig lernen die Schüler zu W A R T E N; nicht ganz unwichtig in einer Zeit, in der Bedürfnisse immer und überall sofort befriedigt werden müssen.

Aber bei dem Vorschlag des DPhV geht es um etwas Anderes, Es soll der unsitte ein Riegel vorgeschoben werden, schon vor dem letzten Schultag den Urlaub zu starten und dann so etwa 3 Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres wieder in der Schule aufzuschlagen.

Die Zahl sterbenskranker Großeltern im Osten und im Südosten Europas steigt vor den Sommerferien in imens hohe Zahlenbereiche genauso wie die Zahl von Hochzeiten naher Verwandter in den genannten Räumen. Hierbei ist zu beobachten, dass die Großeltern sich beim Besuch der nkel und Kinder relativ schnell erholen und nach einem Jahr wieder schlagartig auf den Tod erkranken. Bei der hohen Anzahl von Hochzeiten steht zu vermuten, dass in vielen Ländern die Scheidungsraten noch höher sein müssen als hier in Deutschland – oder die Zahl der Cousin und Cousinen bewegt sich im höheren zweistelligen Bereich.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich weiß nicht, es klingt bei Ihnen immer alles so t h e o r e t i s c h. Haben Sie auch Praxiserfahrung, wenn man fragen darf ?

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nein – natürlich nicht. Woher soll ein Mitglied einer Teilkonferenz für Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen auch Erfahrungswerte hernehmen.

Oder verstehe ich die Frage nur dahin gehend verkehrt, dass ich noch nie, um der Unterrichtsverpflichtung zu entkommen, den Tod naher Verwandter herbeigeführt oder vorgetäuscht habe. Sollte das Ihre Intention gewesen sein, so muss ich gestehen, dass ich über keinerlei praktischen Erfahrungen verfüge. Im regelfall mache ich deshalb auch noch am vorletzten Tag Fachunterricht (die Vorführgeräte sind ohnehin vergriffen …).

mama51
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ sofawolf
Wieso klingt der Beitrag von @ dickebank theoretisch? G E N A U S O isses!!!
Ich frage mich gerade, wem hier die Praxiserfahrung fehlt???

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  mama51

Wieso? – @sofawolf hat doch recht. Für Beurlaubungen vor und nach den regulären Ferienterminen bin ich nicht zuständig. Das ist Sache der Schulleitung. Ich muss nur den Beurlaubungsantrag annehmen und weiterleiten. Die SL fertigt in der Regel eine Ablehnung aus und weist daraufhin, dass ein Einspruch gegen diese Entscheidung an die Schulaufsicht zu richten ist und dass bei einer Zuwiderhandlung (Fernbleiben vom Unterricht trotz Ablehnung) ein Ordnungswidrigkeitsgeld (Bußgeld) erhoben wird.