Gericht: Streit um Inklusionskosten darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden

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KIEL. Wer muss die Kosten für die Schulbegleitung seelisch behinderter Kinder tragen? Jahrelang schwelte der Streit zwischen dem Jugendamt des Kreises Lauenburg und der Schulbehörde. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts bleibt zunächst der Kreis in der Pflicht.

Zur Begleitung seelisch behinderter Kinder beim Schulbesuch müssen auch die Kreise finanziell beitragen. Das Verwaltungsgericht Schleswig verpflichtete den Kreis Herzogtum Lauenburg mit einem Beschluss zumindest vorläufig zur Kostenübernahme. Das Jugendamt des Kreises hatte sich geweigert, die Kosten weiterhin aus seinen Mitteln zu tragen. Hintergrund ist ein jahrelanger Streit zwischen Jugendämtern und Schulbehörden darüber, ob eine notwendige Schulbegleitung samt Kosten von den Schulen oder den allgemein zuständigen Jugendämtern zu leisten ist.

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche wie personalintensive Aufgabe. Auch die Kosten sind nicht nur Schulsache. Foto: U.S. Navy photo, Steven L. Khor / Wikimedia Commons
Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche wie personalintensive Aufgabe. Auch die Kosten sind nicht nur Schulsache. Foto: U.S. Navy photo, Steven L. Khor / Wikimedia Commons

Streit über Zuständigkeiten und die Pflicht zur Kostenübernahme dürfe nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, beschied das Verwaltungsgericht. Endgültig müsse gegebenenfalls ein gesondertes Verfahren zwischen Jugendhilfe- und Schulbehörden entscheiden. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Koalitionsfraktionen in Kiel reagierten erleichtert. Das Land übernehme einen Großteil der Kosten, sagte der SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat. «Aber auch die Kreise bleiben in der Verantwortung. Alle.» Die Kreise könnten weiter für andere Finanzierungen in Sachen Schulbegleitung mit dem Land verhandeln, aber nicht mehr auf dem Rücken der Familien wie in Stormarn und Herzogtum Lauenburg, äußerte Anke Erdmann von den Grünen. Ein Kreis könne nicht einfach eine Schulbegleitung streichen, indem er auf die Schulassistenzen an Grundschulen verweist, kommentierte Jette Waldinger-Thiering vom SSW. (dpa)

• zum Bericht: Die Grenzen der Inklusion: Immer mehr Schüler werden von der Schulpflicht „entbunden“ – heißt: Sie müssen zu Hause bleiben

 

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