Kindergeld nach Schulabschluss: Nachweise schon jetzt einreichen

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NÜRNBERG. Viele Jugendliche beginnen bald mit einer Ausbildung oder einem Studium oder gehen auf eine weiterführende Schule. Der Anspruch ihrer Eltern auf Kindergeld bleibt in vielen Fällen bestehen. Allerdings muss die Familienkasse über die Änderungen informiert werden, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Andernfalls werden die Zahlungen unter Umständen erstmal eingestellt.

Um Unterbrechungen zu vermeiden, können entsprechende Nachweise schon jetzt bei der Familienkasse eingereicht werden. Beginnt der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung, reicht es, der Familienkasse vor Ort einen Nachweis über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Bescheinigung einer weiterführenden Schule zuzusenden. Stehen die Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung, können sie aber auch nachgereicht werden.

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Die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800/4555 530 angefordert werden.

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mississippi
7 Jahre zuvor

Fällt das Kindergeld weg, hat man auch automatisch keinen Anspruch mehr auf den Familienzuschlag für dieses Kind.