Nach Berufung: Ex-Lehrer der Odenwaldschule muss vorerst nicht in Haft

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DARMSTADT/SCHWERIN. Wegen des Besitzes von Kinderpornographie war ein Ex-Lehrer der Odenwaldschule zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Im Berufungsverfahren reduzierte nun die Strafe und setzte sie zur Bewährung aus.

Wegen Besitzes von Kinderpornos hat ein Ex-Lehrer der inzwischen geschlossenen Odenwaldschule in einem neuen Prozess eine mildere Strafe erhalten. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den 35-Jährigen am Donnerstag in dem Berufungsverfahren zu einem Jahr Haft auf Bewährung, wie das Gericht mitteilte. Der Mann war angeklagt gewesen, in seiner Zeit an der Privatschule zwischen 2011 und 2014 Unmengen entsprechender Dateien auf seinem Computer gehabt zu haben. Eine Begründung für das neue Urteil wurde nicht genannt.

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Bewährung für Ex-Lehrer der Odenwaldschule. Das Amtsgericht Bensheim hatte den Mann im Februar noch als „pädophil und latent gefährlich“ bezeichnet. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Das Amtsgericht Bensheim (Kreis Bergstraße) hatte den Mann im Februar dieses Jahres zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er war zu diesem Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern auf einer neuen Stelle als Lehrer tätig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob auch gegen die neue Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werde.

Der Fall des 35-Jährigen gehört nicht zu dem Missbrauchsskandal mit mindestens 132 Opfern, der 2010 an die Öffentlichkeit kam und die Odenwaldschule erschütterte. Die Einrichtung ist mittlerweile insolvent. (dpa)

zum Bericht: Verurteilt! – Ex-Lehrer der Odenwaldschule soll nicht mehr in den Schuldienst zurückkehren

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Angelika Oetken
7 Jahre zuvor

Falls das so durchgeht, kann dieser Mann drei Jahre nach Ablauf der Bewährungsfrist beantragen, dass der Eintrag aus seinem Führungszeugnis gelöscht wird. Und sofern er keine anders lautende Bewährungsauflage bekommt, kann er ab sofort wieder mit Kindern arbeiten. Denn es gibt noch viele Bereiche, in denen nicht mal ein Führungszeugnis verlangt wird.

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/13/loeschung-fuehrungszeugnis/
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html

So sieht in Deutschland der Kinderschutz aus. Wer also ernsthaft Kinder und Jugendliche vor TäterInnen schützen will, muss sich gut vernetzen und sich wie eh und je auf die informellen Kanäle vertrauen.

Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit/Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden