Verwaltungsgericht entscheidet über Niqab im Unterricht

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OSNABRÜCK. Weil sie nur mit Gesichtsschleier am Unterricht im Abendgymnasium teilnehmen wollte, hat die Schule die Zulassung einer muslimischen Frau widerrufen. Am Montag startet vor dem Verwaltungsgericht die Anhörung.

Weil sie wegen des Tragens eines gesichtsverhüllenden Schleiers nicht das Abendgymnasium besuchen darf, zieht eine muslimische Frau vor das Osnabrücker Verwaltungsgericht. Die Frau hatte im April eine Zulassung zum Abendgymnasium bekommen. Die Schule hatte diese Zulassung später aber widerrufen, weil die Schülerin aus religiösen Gründen ihren Nikab, einen Gesichts-Schleier, im Unterricht nicht abnehmen wolle, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag.

Schleier
Nur mit dem Niqab will die Muslima am Unterricht teilnehmen. Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)

Die Muslima sei nur bereit, vor Unterrichtsbeginn vor einer weiblichen Schulmitarbeiterin den Schleier abzunehmen, damit ihre Identität festgestellt werden könne. Im Unterricht aber wolle sie den Nikab tragen. Unter diesen Umständen habe sich die Schule nicht in der Lage gesehen, die Frau weiter zu unterrichten. Zu der Anhörung in dem Fall am Montag ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen.

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Für das Verwaltungsgericht Osnabrück sei das Verfahren das erste dieser Art, es seien aber noch weitere anhängig, sagte die Sprecherin.

Die Innenminister der Union treten für ein Teilverbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ein. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. (dpa)

zum Bericht: Grundschule verbietet Gesichtsschleier – Lehrerverbände: Burka mit offener Kommunikation unvereinbar

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5 Kommentare
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Gerald
7 Jahre zuvor

Ein gesichtsverhüllender Schleier ist für mich ein Unding. Er signalisiert mir nicht Frömmigkeit, sondern gesellschaftspolitische Willensdurchsetzung in Sachen Integration bzw. Nicht-Integration.
Hoffentlich gibt das Osnabrücker Verwaltungsgericht dieser Dame nicht Recht. Das wäre ein kontraproduktives Signal.

xxx
7 Jahre zuvor

Das Gericht könnte ja einen Niqab aus einem transparenten Stoff vorschlagen.

@ Gerald: Ich hoffe auch, dass das Gericht die Klage abweist. Privat kann sie so viele Gesichtsschleier tragen wie sie möchte, auf dem Schulgelände hat sie mit einem Blick und durch jeden Schulmitarbeiter identifizierbar zur sein, wobei ich „die mit dem Niqab“ nicht darunter verstehe.

Biene
7 Jahre zuvor

Klage abgewiesen, wegen nicht erscheinen der betroffenen Schülerin (War ihr zu viel Mediales Interesse).
Sie hat die Chance auf Darlegung ihrer Ansichten verzichtet.
Artikel zur Zeit unter tageschau.de zu finden.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Biene

… was dann (leider) zur Folge hat, dass eine richterliche Entscheidung, auf das sich zukünftige Verfahren stützen können, fehlt. Ich hoffe, dass die Schülerin auf den Kosten sitzen bleibt (und nicht die Prozesskostenhilfe vom Amt).

Gerald
7 Jahre zuvor

Ich habe gelesen, dass das Verwaltungsgericht Osnabrück in einer nichtöffentlichen Sitzung und in Abwesenheit der Klägerin entschieden hat, dass diese ihren Gesichtsschleier ablegen muss, wenn sie am Unterricht eines Abendgymnasiums der niedersächsischen Stadt teilnehmen möchte.
Das Urteil finde ich gut.