Achtklässlerin kommt seit zwei Jahren vollverschleiert in den Unterricht – Behörde will jetzt eine Verhaltensänderung erwirken

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Eine Vollverschleierung tragende Schülerin der Sekundarstufe I beschäftigt die niedersächsische Landesregierung. Das Mädchen trage seit dem Schuljahr 2013/14 einen Nikab, teilten Sprecher des Kultus- und Innenministeriums in Hannover am Freitag mit. Nach einem Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» handelt es sich um eine Achtklässlerin einer Oberschule aus Belm bei Osnabrück.

In Beratungsgesprächen werde versucht, die Schülerin vom Verzicht auf den Nikab zu überzeugen. «Die niedersächsische Landesschulbehörde ist damit beauftragt, diesbezüglich die Schule weiter zu beraten und zu unterstützen mit dem Ziel, eine Verhaltensänderung bei der Schülerin zu bewirken», heißt es in einer Stellungnahme des Kultusministeriums.

Einhellig heißt es: In der Schule muss das Gegenüber erkennbar sein. Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)
Einhellig heißt es: In der Schule muss das Gegenüber erkennbar sein. Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)

Auch der Verfassungsschutz sei von der Landesschulbehörde informiert worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Die im Aufbau befindliche Kompetenzstelle Islamismusprävention sei eingeschaltet und stelle sicher, dass der Verein für jugend- und familienpädagogische Beratung tätig werde.

Im August hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück den Ausschluss einer Nikab-tragenden Abendschülerin vom Unterricht bestätigt. Die 18-Jährige wollte im Unterricht nicht auf den Schleier verzichten. Aus Sicht der Landesschulbehörde ist beim Tragen eines Vollschleiers nicht mehr die offene Kommunikation gewährleistet, auch sei die eindeutige Identifikation der Schülerin nicht möglich.

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Im Unterschied zur Abendschülerin fällt die Nikab-Trägerin in Belm noch unter die Schulpflicht. Daher kann die Schule in diesem Fall die Schülerin nicht vom Unterricht ausschließen.

Insgesamt sind den Schulbehörden nach Ministeriumsangaben bislang fünf Fälle bekannt, in denen Schülerinnen vollverschleiert zum Unterricht erscheinen. Dreimal hätten die Schülerinnen nach Beratungsgesprächen den Schleier abgelegt. Bei den beiden anderen Fällen handelte es sich um die Schülerin des Osnabrücker Abendgymnsaiums und um das Mädchen in Belm. dpa

Zum Bericht: Niqab? Nein danke – Gericht bestätigt Verschleierungs-Verbot für muslimische Schülerin

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Pälzer
7 Jahre zuvor

Ist die Schülerin juristisch gesehen Deutsche?