Gutachten: „Grundschulabitur“ in Bayern verstößt gegen die Verfassung – Eltern müssen Bildungsweg frei wählen dürfen

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MÜNCHEN. Die strengen Richtlinien für bayerische Grundschüler bei der Auswahl der weiterführenden Schule verstoßen laut einer neuen Studie gegen die Rechte der Eltern im Grundgesetz. Nun könnten neue Klagen drohen.

Die Einschränkung des Elternwillens bei der Schulwahl ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Die Einschränkung des Elternwillens bei der Schulwahl ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Mit den strengen Vorschriften für einen Wechsel von der Grundschule auf das Gymnasium verstößt die bayerische Staatsregierung nach Ansicht eines Gutachters gegen die Verfassung. «Die Entscheidung über den Bildungsweg des Kindes liegt eindeutig bei den Eltern», sagte der Autor des Gutachtens, der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht der Universität Bochum, Prof. Wolfram Cremer, am Dienstag in München. In Auftrag gegeben hatte die Studie die SPD-Landtagsfraktion.

«Die (…) Einschränkung dieses Rechts (…) unter dem Etikett einer Auslese nach Leistung ist unter keinem Gesichtspunkt verfassungsrechtlich gerechtfertigt», heißt es wörtlich in dem Gutachten. Cremer stützt seine Argumentation unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Karlsruher Richter hatten 1972 erklärt, dass das Bestimmungsrecht der Eltern auch die Befugnis umfasse, den Bildungsweg des eigenen Kindes frei zu wählen: «Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese vielleicht vermieden werden könnten.»

In Bayern würden daher die bestehenden Notenvorgaben und Vorgaben bei der Auswahl der weiterführenden Schulen, das sogenannte Grundschulabitur, gegen die Grundrechte der Eltern in der Landesverfassung (Art. 126 Abs. 1) und im Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 S. 1) verstoßen. Bayern ist neben Thüringen und Sachsen das einzige Bundesland, das noch an der Praxis festhält. In den anderen Bundesländern haben die Übertrittsgutachten inzwischen nur noch einen empfehlenden Charakter. «Vor fünf Jahren war dies noch in der Hälfte der Bundesländer verbindlich», sagte Cremer.

Das Kultusministerium teilte jedoch umgehend mit, dass es auch nach dem Gutachten keinen Grund zur Handlung sieht. «Das bayerische Übertrittsverfahren von 2009 ist verfassungskonform», sagte ein Sprecher. Dies habe der Bayerische Verfassungsgerichtshof 2014 entschieden. Mit der Einführung der kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase sei der Elternwille 2009 gestärkt worden. «Die Entscheidung für den Übertritt des Kindes an Gymnasium oder Realschule liegt mittlerweile bei den Eltern, wenn die Kinder im Probeunterricht an der angestrebten Schule in den Fächern Mathematik und Deutsch jeweils die Note 4 erreicht haben.» Bis 2009 mussten die Schüler zumindest in einem der beiden Fächer die Note 3 erreichen.

Der SPD geht das nicht weit genug. Martin Güll, Vorsitzender des Bildungsausschusses des Landtags, will das Grundschulabitur deshalb möglichst schnell abschaffen. «Das Grundschulabitur sorgt für unfassbaren Stress in den Familien. Das Ergebnis lautet: Lernen in ständiger Angst, statt Freude am Unterricht», betonte er.

Güll geht davon aus, dass nun viele Eltern bei Bedarf auch rechtlich gegen die gängige Praxis vorgehen würden. Laut Cremer dürften sie dabei wegen der im Gutachten genannten Argumente gute Chancen haben. Möglich sei sowohl erneut eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgericht als auch der Gang zu einem Fach- und Verwaltungsgericht sowie in letzter Konsequenz gar vor das Bundesverfassungsgericht, da auch das Grundgesetz verletzt werde.

Zudem zeigten wissenschaftliche Studien, dass Kinder aus sozial schwächeren Familien bei gleichen Testleistungen eine deutlich geringere Chance haben, eine Empfehlung fürs Gymnasium zu erhalten, als Kinder aus bildungsnahen, sozial starken Familien, sagte Güll.

Auch die bestehende Möglichkeit, Kinder in einen dreitägigen Probeunterricht am Gymnasium zu schicken, ändert laut Cremer nichts an der fehlenden Legitimation des Grundschulabiturs: «In der Regel schaffen über die Hälfte der Kinder diese Probezeit, obwohl ihre Grundschulnoten eigentlich zu schlecht für das Gymnasium waren. Das zeigt, wie wenig diese Noten wert sind.» Auch hier gebe es zudem soziale Ungerechtigkeiten, da nur wenige Kinder sozial schwacher und bildungsferner Eltern überhaupt den Probeunterricht versuchten. dpa

Zum Beitrag: Schulpsychologe: Eltern machen den Leistungsdruck, nicht die Noten

 

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ysnp
7 Jahre zuvor

„Zudem zeigten wissenschaftliche Studien, dass Kinder aus sozial schwächeren Familien bei gleichen Testleistungen eine deutlich geringere Chance haben, eine Empfehlung fürs Gymnasium zu erhalten, als Kinder aus bildungsnahen, sozial starken Familien, sagte Güll.“
Als betroffene Grundschullehrkraft in Bayern verstehe ich dieses Argument nicht, auch wenn es dazu wissenschaftliche Untersuchungen geben soll. Machen Lehrkräfte wirklich Noten nach sozialer Herkunft? Das ist ein ungeheuerlicher Vorwurf, dass bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen, die Güll „Tests“ nennt, die übrigens in Bayern „Proben“ heißen, geschummelt wird! Außerdem werden bei den Noten zum Übertritt auch mündliche und praktische Noten hinzugezogen.
Noten sind Noten, der soziale Hintergrund ist egal. Wie soll denn die Notenvergabe in der Grundschule durch den sozialen Hintergrund beeinflusst sein? Ich habe noch nie einen Unterschied bei der Notenvergabe die soziale Herkunft betreffend gemacht. Wer die Leistung bringt, bringt die Leistung. Da wird nichts getrickst. Im Gegenteil, man freut sich, wenn es auch einmal ein Kind aus einer sg. „bildungsfernen“ Schicht an Realschule oder Gymnasium aufgrund seiner Leistungen schafft.
Das Problem, dass es nicht so viele aus bildungsfernen Schichten schaffen, sind nicht die Lehrkräfte, sondern das Interesse bzw. der Einsatz im Elternhaus.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

ysnp, Sie fragen: Machen Lehrkräfte wirklich Noten nach sozialer Herkunft? Das sei ein ungeheuerlicher Vorwurf.

Ist er nicht. Im Zusammenhang mit dem PISA-Befund, dass die Chancen von Kindern aus bildungsfernen Familien bei gleichem Leistungsniveau (!) deutlich schlechter sind, aufs Gymnasium zu kommen, als für Kinder aus bildungsnahen Familien, hat es Befragungen von Grundschul-Lehrkräften gegeben – und die ergaben, dass viele Grundschullehrkräfte aus Fürsorge Kindern aus sozial schwachen Familien trotz Eignung die Empfehlung nicht gaben/geben, weil sie antizipieren, dass es für sie am Gymnasium keine Förderung gibt, die behütete Kinder eben zu Hause bekommen.

Zum anderen sind Lehrkräfte auch nur Menschen – und Noten nicht immer objektiv. Beim Übergang auf das Gymnasium müssen beispielsweise Jungen eine deutlich höhere Leistung erbringen, weil sie mit ihrem Verhalten eher anecken als Mädchen. Quelle: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/geschlechter-studie-schulen-benachteiligen-jungen-massiv-a-612997.html

Das gleiche Phänomen könnte auch intelligente, aber schlechter erzogene Schüler aus sozial schwachen Familien betreffen.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ich habe es gelesen, nur frage ich mich, wurden in diese Untersuchungen auch Lehrkräfte von Bundesländern miteinbezogen, wo der Übertritt rein durch die Notenvergabe geregetl wird, die nach dem Leistungprinzip erstellt werden? (Die sogeannten pädagogischen Gutachten zählen da eh nicht für den Übertritt, sondern nur die Noten.) Ich kann von meinem Umfeld und von mir sagen, dass soziale Herkunft keine Rolle bei der Notenvergabe spielt. Wir schreiben Proben, erstellen sie nach Vorgaben, bepunkten sie, haben in der Schule ein einheitliches Noten- Punktesystem und Kriterien festgelegt. Wo sollen da noch Unterschiede gemacht werden? Gebe ich bei einer Matheprobe dem einen mehr Punkte als dem anderen? Ich habe keine Ahnung, wie Grundschullehrer oder überhaupt Lehrer dazu kommen sollen, Noten nach Gutdünken zu machen. Und dann noch nach sozialer Herkunft. Da gibt es deutliche Vorgaben und Absprachen. Über Noten kann man denken wie man will, aber sie sind innerhalb einer Vergleichsgruppe (Klasse) schon einheitlich.

So_war_das_gemeint
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Liebe Kollegin/lieber Kollege,

Ich glaube, Sie haben einen ganz wichtigen Punkt überssehen: aus Ihrem Posting kann die Vermutung aufkommen, dass Sie denken, dass die betroffenen Lehrkräfte WISSENTLICH Schüler aus sozial unteren Schichten benachteiligen bei der Vergabe der Noten. Dem ist nicht so! Die Benachteiligung entsteht unbewusst!

ysnp
7 Jahre zuvor

Dann stellt sich mir die Frage, wie man bei Umfragen wie Bernd geschildert, das herausbekommt.
Außerdem würde mich interessieren, an welchen Fakten man eine unbewusste Benachteiligung festmacht. An der Grundschule By dürfen wir keine Eindrucksnoten machen, sondern es muss alles belegbar und nach Kriterien erfolgen.
Der Ausgangspunkt war ja, dass Herr Güll behauptet hat, dass Grundschullehrer Schüler bei Tests ( ich denke, er meint Proben, was anderes schreiben wir ja nicht) benachteiligen. Wo soll da eine unbewusste Benachteiligung stattfinden? Keiner, der nicht an einer Grundschule in By im Übertrittsjahr unterrichtet, kann sich wahrscheinlich vorstellen, wie peinlich genau wasserdicht wir alles vorher entwerfen und dann genauso gründlich bewerten und uns im Austausch mit KollegInnen Gedanken machen, wenn jemand von der Musterlösung abweicht.

Bernd
7 Jahre zuvor

ysnp, das ist doch leicht nachvollziehbar: Lehrkräfte, die begabte Kinder aus sozial schwachen Familien nicht fürs Gymnasium empfehlen, haben ja nicht den Eindruck, diese Schüler zu benachteiligen – im Gegenteil, sie nehmen sie vor dem System in Schutz.

Und mal ehrlich: In Ihre Benotung fließt kein subjektives Element ein, also keinerlei Bewertung des Schülerverhaltens – sondern nur die reine Leistung? Da wären Sie aber an der Grenze zur Heiligkeit.

Hier mal ein Interview mit dem früheren Präsidenten des Bayerischen (sic!) Lehrerverbands, Klaus Wenzel – er, auch ein Praktiker, sieht die Objektivität von Noten weitaus nüchtener als Sie: http://www.sueddeutsche.de/bildung/zensuren-in-schulzeugnissen-noten-sind-ungerecht-und-subjektiv-1.1286734

ysnp
7 Jahre zuvor

Bernd, das, was Herr Wenzel sagt, unterstütze ich. Bei ihm geht es darum, dass Noten in unterschiedlichen Klassenzusammensetzungen unterschiedlich gemacht werden. Das stimmt. Falls es wenig Zusammenarbeit gibt, gibt es innerhalb einer Schule schon leichte Unterschiede. Da spielt auch die Pädagogik mit hinein. Etwas größer können die Unterschiede zwischen den Schulen in den Anforderungen und den Bewertungen sein. In einer Klasse mit hohem Migrationsanteil wird man bestimmte Noten etwas lockerer vergeben um die Frustration nicht so hoch zu halten. Das ist auch die Schwäche des Notensystems. Aber das hat nichts mit der bewussten oder unbewussten angeblichen Benachteiligung von sozial Schwächeren innerhalb eines gleichen Systems (= Klasse) zu tun.
Natürlich kann es sein, dass Lehrer Eltern davon abraten, wenn der Schnitt erreicht ist, in das G 8 zu gehen. Da müssen viele Kriterien zusammenkommen z.B. wie knapp wurde der Schnitt erreicht, durch wie viel Zutun, wie kann zuhause unterstützt werden, wie ist die Arbeitshaltung des Schülers usw. Die mangelnde häusliche Unterstützung bei Wackelkandidaten spielt schon eine Rolle bei der Empfehlung. Die Empfehlung wird mündlich in einem freiwiligen Beratungsgespräch ausgeprochen. Sie ist nur eine Beratung. Ausschlaggebend ist der Notendurchschnitt und Eltern können dann machen, was sie wollen.

Bernd
7 Jahre zuvor

… und am Ergebnis lässt sich ablesen, dass die Verzerrungen, die Wenzel und Sie beschreiben, am Ende immer diesselben negativ betreffen: nämlich begabte Kinder aus sozial schwächeren Familien, denen Wege hin zur höheren Bildung verbaut werden.

Da hilft dann der großzügige Verweis darauf, dass man in Bayern ja auch über andere Wege ins Studium gelangen kann, wenig. Denn wie viele dabei auf der Strecke bleiben, misst ja keiner. Der Vergleich mit den Niederlanden lässt die Größenordnung allerdings erahnen – ein Drittel mehr Studienberechtigte ist schon eine Hausnummer.

M.J.
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@Bernd
Mehr Abiturienten ist auch wesentlich Frage der Niveauabsenkung.
Also liebe bayerische Bildungspolitiker, senkt endlich das Lernniveau ähnlich großzügig wie andere Bundesländer, damit eure Abiturientenquote endlich mal im Vergleich besser aussieht.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  M.J.

In den Niederlanden (zum Beispiel) ist es eben keine Frage der Niveauabsenkung – dort geht eine hohe Qualität (PISA-Siegerlande) mit einer hohen Quantität an Studienberechtigungen einher.

Das Beispiel zeigt: Es geht. Der vermeintliche Widerspruch hohes Leistungsniveau und höhere Abiturientenquote ist keiner – es gibt keine naturgesetzlich festgeschriebene Abiturientenquote von 40 Prozent.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Kinder aus bildungsfernen Schichten schreiben schlechtere Noten, weil ihnen der Einsatz des Elternhauses fehlt. Unser Schulsystem bietet diesen Kindern zu wenige Möglichkeiten, beim Üben und Lernen angeleitet zu werden und bei nötigen Schwächen Hilfen zu erhalten. Diese wird in den anderen Elternhäusern geleistet.

Aus genau diesem Unterschied heraus resultiert dann, dass am Ende die durch Eltern gecoachten Kinder besser sind als diejenigen, bei denen sich keiner kümmert.
Und somit kommen Studien zu dem Ergebnis, dass unser Schulsystem sozial benachteiligt.

Da muss eine Lehrkraft noch nicht einmal bewusst oder unbewusst bestimmte Kinder bevorzugen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

nur zieht niemand daraus den Schluss, die Eltern in die Pflicht zu nehmen …

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

zu Palim und xxx
Richtig!
Zur Anleitung: Eine Anleitung durch Schule und Lehrer gibt es schon, doch alles ist auf die Unterstützung von den Eltern angewiesen. Ganztagesklassen können das Problem etwas abmildern. Allerdings ist die Erfahrung: Arbeitet dort ein Schüler nicht, sollte er die Aufgaben zuhause nacharbeiten, doch da wiederum klappt es meistens nicht, weil das Unterstützersystem „Eltern“ versagt.
In der Grundschule versucht man inzwischen verstärkt das Bewusstsein zu wecken, z.B. über Lernentwicklungsgespräche oder über das Kennenlernen von Lernmethoden oder die Reflektion über das Lernen. Ob dies Auswirkungen hat, wird sich mit den Jahren zeigen.

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

In Ganztagesklassen scheint sich – nach Beobachtungen an meiner Schule – der Einfluss des Elternhauses zu verstärken, nicht in Form von „Helfen“ der bildungsorientierten Eltern, sondern indem diese die Kinder zur Sorgfalt und Selbstdisziplin auch an den ermüdenden Nachmittagen ermahnen. Einen Halbtag kriegt auch ein Schüler noch hin, der in der Kindheit wenig Affektkontrolle gelernt hat, aber im Nachmittagstief …!

ysnp
7 Jahre zuvor

Also hätte die Klage Erfolg, würden wir GrundschullehrerInnen davon profitieren. Wir hätten endlich den Übertrittsnotenstress los, man würde uns von allen Seiten keine Vorwürfe mehr machen, es gäbe keinen Kampf um Punkte, wir müssten nichts mehr durchpauken um die 22 Proben bis zum Mai zu schaffen, man könnte mehr Projekte, die nicht ständig leistungsorientiert sind, machen, man könnte sich auch im 4. Schuljahr durchgehend auf die Grundschulpädagogik besinnen, wir und unsere Schüler wären entspannter…
Allerdings müssen sich dann die weiterführenden Schulen etwas einfallen lassen, wie sie mit Schülern verfahren, die nicht für ihren Schultyp geeignet sind. Ja und wie geht es den nicht geeigneten Schülern damit, dass sie auf der falschen Schule sind? Wie verkraften sie dieses psychisch, wenn sie „runter“ müssen? Muss man das Schulsystem ändern? Da haben ja andere Bundesländer schon einschlägige Erfahrungen und wie man es hier verfolgt, nicht unbedingt gute.

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Da ist dann schon mal ein Fünftel der Gymnasiasten nach 2 Jahren weg.

Nursonnick
7 Jahre zuvor

Am Ende des Berichts wird der Begriff „Probezeit“ (in der Regel von September bis Dezember dauernd) mit dem Begriff des Probeunterrichts (3-tägige Aufnahmeprüfung für Viertklässler ohne Gymnasialempfehlung) gleichgesetzt und behauptet, dass mehr als die Hälfte den Probeunterricht bestehen würde. Das halte ich für ein Gerücht. Im günstigsten Fall schaffen es 10%, diese Aufnahmeprüfung zu bestehen. Und diese kommen dann meist von privaten Grundschulen, die keine Gymnasialempfehlung aussprechen dürfen…

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Nursonnick

Genau, das kann ich so bestätigen. Die wenigsten schaffen den „Probeunterricht“, der eine Aufnahmeprüfung ist und aus 2 Matheproben, einem Aufsatz, einer Rechtschreibprobe und einer Grammatikprobe besteht, die in 2 Tagen geschrieben werden müssen; der 3. Tag ist dann mündlicher Unterricht. In den letzten Jahren hat von unserer Schule so gut wie keiner mehr an dieser Aufnahmeprüfung für Gymnasium teilgenommen. Wenn schon Probeunterricht, dann eher einmal an die Realschule, doch auch da schaffen es nicht einmal 10 Prozent. Wer den Probeunterricht bestehen will, der hat, so hat die Erfahrung gezeigt, eine minimale Chance, wenn er sich intensiv auf diese Aufnahmeprüfung mit einschlägiger Literatur (da gibt es ja Vorbereitungshefte) vorbereitet.
Das zeigt auch, dass es letztlich Schüler sind, die im Augenblick vom Leistungsprofil her für diese Schularten nicht geeignet sind. Für Spätentwickler gibt es in Bayern viele Möglichkeiten auf anderen Wegen einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen, falls dies gewünscht ist.

alfie
7 Jahre zuvor
Antwortet  Nursonnick

Dass weniger als ein Drittel der Schüler den Probeunterricht in Bayern besteht, stimmt schon lange nicht mehr. Wenn man die seit zwei Jahren geltende Regelung einbezieht, dass man auch bei zweimal 4 in Deutsch und Mathe das Kind am Gymnasium anmelden kann, haben beim letztjährigen Probeunterricht in Bayern (2015) zwei Drittel (!) der Probeschüler das Übertrittsrecht geschafft. Das ist übrigens aus der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage der SPD ersichtlich!

Ob eine Aufnahmebeschränkung aufgrund von Noten mit dem Elternrecht auf freie Schulwahl kollidiert und verfassungsgemäß ist, hat in den 60-er und 70-er Jahren (als das noch in der Mehrzahl der Bundesländer so war) mehrfach auch das Bundesverfassungsgericht geprüft und keinen Verfassungsverstoß festgestellt.

Ich bezweifle, ob das BVG heute gegenteilig entscheiden würde, zumal anders als damals eine Versagung des gymnasialen Bildungswegs keinesfalls mehr bedeutet, dass man kein Abitur erreichen kann. 42 Prozent aller Hochschulzugangsberechtigten sind aktuell nicht über das Gymnasium an die Hochschule gelangt.

Was übrigens die bayerische SPD in ihrer PE zum Gutachten verschweigt: Seit Abschaffung der Notenbeschränkung beim Gymnasialübertritt in Baden-Württemberg haben sich die Sitzenbleiberquoten in den 5. und 6. Klassen der Gymnasien mehr als verdoppelt. Das ist dann humane, menschenfreundliche Bildungspolitik ala Grünrot. Aber klar, als nächstes wird dann das Sitzenbleiben abgeschafft, dann ist wieder alles gut!

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  alfie

@alfie
„haben beim letztjährigen Probeunterricht in Bayern (2015) zwei Drittel (!) der Probeschüler das Übertrittsrecht geschafft.“
Gibt es dazu eine Quelle im Internet? Mich würde das interessieren, weil wir seit Jahren eine andere Erfahrung machen, zumindest was die Realschule angeht. Am gymnasialen Probeunterricht nehmen bei uns regional so wenig Schüler teil, dass die Gymnasien sich zusammengeschlossen haben und abwechselnd den Probeunterricht anbieten. Das G 8 ist bei uns (regional) lange nicht mehr so attraktiv um mit einer Aufnahmeprüfung dorthin zu gelangen, da wird eher die Realschule bevorzugt.

Conny
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Habe ich heute im Internet gefunden (onetz), Nachrichtendienst in der Oberpfalz. Tatsächlich ist die Durchfallquote beim Probeunterricht an Realschulen deutlich höher als an Gymnasien.

Übertrittsverfahren
Für den Übertritt ans Gymnasium muss ein Schüler in der 4. Klasse in Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde einen Notenschnitt von 2,33 erreichen, für die Realschule von 2,66. Wer diese Hürde reißt, hat die Möglichkeit auf einen dreitägigen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik. Dieser muss mindestens mit einer 3 und einer 4 abgeschlossen werden. Bei zwei Mal Note 4 können Eltern mit ihrem Willen den Übertritt durchsetzen. Zum Schuljahr 2015/16 gingen 1834 Viertklässler in den Probeunterricht am Gymnasium. 1184 (64,6 Prozent) hatten Erfolg, bei 247 (13,5 Prozent) setzten die Eltern ihren Willen durch. An den Realschulen gab es 5755 Teilnehmer am Probeunterricht. Für 1679 (29,2 Prozent) verlief er erfolgreich, 1082 (18,8 Prozent) schafften den Sprung über den Elternwillen. (jum)

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Conny

Vielen Dank!

Pälzer
7 Jahre zuvor

Das bayrische Verfahren ist ja nicht erst letztes Jahr eingeführt worden, und die Verfassung ist auch etwas älter.
Sollten wir wirklich annehmen, dass jahrzehntelang in Bayern und fast allen anderen Bundesländern gegen die Verfassung verstoßen wurde, ohne dass es jemand merkte? Das wäre doch erstaunlich. Ich mutmaße eher, die SPD hat sich einen Gutachter gesucht, der ihre politische Ansicht teilt und ihnen das hinschreibt, was sie gerne hätten. Aber vielleicht kann die Redaktion mehr dazu sagen, welchen politischen Hintergrund Prof. Wolfram Cremer und sein Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht der Universität Bochum haben?

sofawolf
7 Jahre zuvor

Zunächst einmal ist es „nur“ ein Gutachten. Gutachten fallen bekanntlich immer so aus, wie es der Auftraggeber wünscht. Die Gegenseite wird ein gegenteiliges Gutachten bekommen, wenn sie es möchte.

Dann müssen der Gesetzgeber oder ein Gericht entscheiden.

Warten wir es ab.

ysnp
7 Jahre zuvor

Mal etwas Ketzerisches:
Machen wir wieder wie vor ganz vielen Jahren eine Aufnahmeprüfung für alle, dann wären so auch die geeigneten Schüler auf der für sie richtigen Schule und der obige mitschwingende Vorwurf der schichtabhängigen Benotung durch die Grundschullehrer wäre vom Tisch.

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

… außerdem ist eine Aufnahmeprüfung an 1 – 3 Tagen viieeel aussagekräftiger als das, was die Klassenlehrerin in 4 Schuljahren gesehen hat.