Nach Streit mit Kultusministerin – Lehrerverband rät Kollegen in Sachen Klassenfahrten: „Nur noch Dienst nach Vorschrift“

6

ERFURT. Mit „Resignation“ hat der Thüringer Lehrerverband (tlv) auf ein Antwortschreiben von Kultusministerin Birgit KIaubert (Linke) im Streit um die Klassenfahrten reagiert – so heißt es jedenfalls in einer Pressemitteilung des Verbands. „Wir sind mit unserem Latein am Ende“, so meint der tlv-Vorsitzende Rolf Busch darin. Er rät den Kollegen: „Am besten, die Schulen machen nur noch Dienst nach Vorschrift. Sämtliches zusätzliches Engagement der Lehrer scheint ein sinnloser Kampf gegen Windmühlen zu sein.“

Was gilt denn nun? Die Thüringer Bildungsministerin Birgit Klaubert. Foto: Ralf Roletschek / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 DE)
Was gilt denn nun? Die Thüringer Bildungsministerin Birgit Klaubert. Foto: Ralf Roletschek / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 DE)

Anlass des Krachs: eine Verwaltungsvorschrift des Bildungsministeriums, die aus Sicht des tlv in der Praxis kaum überwindbare bürokratische Hürden für Klassenfahrten errichtet hat – und die insbesondere „Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter“ auf den Index setzt. Dass Klaubert andererseits dann aber eine Radio-Verlosung öffentlich guthieß, bei der eine dreitägige Klassenfahrt in den Europapark Rust zu gewinnen war, brachte Busch auf die Palme. Was gilt denn jetzt, wollte er von der Ministerin wissen – und schrieb einen Brief. Jetzt hat Busch eine Antwort erhalten, die ihn allerdings nicht zufrieden stellt.

„Das Kultusministerium beruft sich darauf, dass die neue Verwaltungsvorschrift alles hinreichend regelt und den Schulen derzeit im Rahmen von Informationsveranstaltungen erklärt wird“, erklärt Busch. „Das fühlt sich so an, als ob ein Italiener hinter seine Ausführungen ein fettes ‚Basta!‘ setzt – jede weitere Widerrede scheint damit zwecklos.“ Das Engagement der Lehrer für besondere Fahrten wie Skilager oder die Teilnahme an Chorwettbewerben sei offenbar unerwünscht. Mehr noch: Die Kultusministerin kritisiere in ihrem Antwortschreiben den tlv für seinen „vehementen Einsatz […] für die Finanzierung touristischer Angebote der Schulen […], deren pädagogischer Mehrwert nur einer geringen Anzahl ausgewählter Schüler zu Gute kommt“.

Anzeige

Der tlv Landesvorsitzende zeigt sich über diesen Passus besonders enttäuscht, denn er sieht in der Durchführung sportlicher oder musikalischer Reisen einen wichtigen Beitrag für die persönliche Entwicklung talentierter Schüler. „Nach wie vor werden diese Reisen jedoch nicht als Klassenfahrten gewertet – vielmehr scheint es, als handele es sich aus Sicht des Ministeriums dabei um elitären Luxus. Den betroffenen Lehrern bleibt daher nur, entweder trotzdem illegal während der Schulzeit zu fahren – oder aber in den Ferien als Privatperson. Dann besteht jedoch keinerlei dienstlicher Versicherungsschutz.“ Notgedrungen rate daher der tlv seinen Mitgliedern, Klassenfahrten nur noch als „Dienst nach Vorschrift“ zu behandeln. Busch: „Bleiben Sie am besten in Thüringen, verzichten Sie auf einen zu hohen Freizeitwert und sehen Sie zu, dass Sie immer alle Schüler mitnehmen. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.“

Einen positiven Aspekt habe die Diskussion immerhin aufgezeigt, so Busch: „Nach der Zusage von Frau Dr. Klaubert, dass alle Klassenfahrten genehmigt worden sind, gehen wir davon aus, dass in diesem Jahr tatsächlich 1,5 Millionen Euro ausgezahlt werden. Dadurch dürfte erstmals ein großer Teil der Dienstreisen für Thüringens Lehrer bezahlt werden.“ Demgegenüber stünden die früheren Aussagen aus dem Ministerium, es seien jährlich nur etwa 500.000 Euro abgerufen worden. „An dieser Differenz sieht man deutlich, wie viel unsere Lehrer bisher aus eigener Tasche bezahlt haben.“

Zum Bericht: Klassenfahrt in einen Freizeitpark bringt Klaubert unter Druck – Lehrerverband zeigt sich irritiert

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

6 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
GriasDi
7 Jahre zuvor

Dienst nach Vorschrift ist in diesem Fall ja kein Problem mehr, da die Schüler eh keine Lust auf solche Bildungsfahrten haben.

dickebank
7 Jahre zuvor

Vielleich sollte erst einmal zwischen Fachexcursion und Klassenfahrt unterschieden werden.
Die Fahrt eines Schulorchesters in ein Schullandheim, um zu proben, ist keine Klassenfahrt. Ebenso verhält es sich, wenn eine Klasse im Fach Biologie eine Exkursion in einen Tierpark macht. In diesem Fall muss nur von der fachkonferenz verbindlich festgelegt sein, dass alle SuS eines bestimmten Jahrgangs, eine soche Exkursion pflichtgemäß machen.

Wenn die gleiche Klasse dann noch einen Wandertag macht und dabei einen Zoo besucht, ist das eine andere Art der Veranstaltung.

Grundsätzlich muss zwiscehn Unterricht an außerschulischen Lernorten und Klassen-/Wanderfahrten von Seiten der Verwaltung unterschieden werden.

dickebank
7 Jahre zuvor

Kann mir jemand von der Redaktion erklären, warum sächsische Lehrkräfte wegen eines thüringischen Erlasses Dienst nach Vorschrift machen sollen?

Klaukschieter
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

…weil „in Sachen“ etwas anderes ist als „in Sachsen“?! 😉

Jonas
7 Jahre zuvor

Ich bin Schüler einer 10. Klasse und unser Skilager war immer ein Highlight. „Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter“?! Das kann echt nicht sein. Es gibt so viel Kritik und es wird einfach nicht reagiert bzw. sinnvoll reagiert. Wir haben im Skilager immer etwas gelernt. Sportlich als auch gemeinschaftlich. Ich verstehe es wirklich nicht. Man muss doch auch mal den Leiten zuhören.

GriasDi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Jonas

Tja das ist genau das Problem bei denen die das Sagen haben.