Zwölfjähriger außer Lebensgefahr – Staatsanwalt stellt Verfahren wegen Strafunmündigkeit der tatverdächtigen Mitschüler ein

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EUSKIRCHEN. Nach der brutalen Attacke auf einen zwölfjährigen Schüler in Euskirchen will die Staatsanwaltschaft das Verfahren wahrscheinlich in der kommenden Woche offiziell einstellen. «Es werden derzeit keine weiteren Ermittlungen durchgeführt», sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender, am Donnerstag. Die Akte müsse aber noch abschließend bearbeitet werden. «Wahrscheinlich werde ich Anfang nächster Woche oder Ende nächster Woche das Verfahren offiziell einstellen», sagte Faßbender. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, ist das Opfer mittlerweile außer Lebensgefahr.

Grund für das Ende der Strafermittlungen ist das Alter der mutmaßlichen Täter: Die beiden Schüler sind unter 14 Jahre alt und damit strafunmündig. Hinweise auf weitere Täter haben die Ermittler nach eigenen Angaben nicht. Auch Anhaltspunkte, dass Lehrer bei der Auseinandersetzung hätten einschreiten können, gebe es nicht.

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Die beiden Klassenkameraden sollen in der vergangenen Woche an der Gesamtschule Euskirchen auf den zwölf Jahre alten Schüler losgegangen sein. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er auch am Donnerstag noch in intensivmedizinischer Behandlung. dpa

Zum Bericht: Zwölfjähriger im Koma: Schulhof-Attacke löst Debatte um Aufsichtspflicht aus – “Viele Eltern sind in Sorge”

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3 Kommentare
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Wessler
7 Jahre zuvor

Aufgrund der Entwicklung der letzten 10 bis 15 Jahre sollte man das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre senken. Das wäre ein deutliches Signal der Gesellschaft, dass auch das Handeln in der Jugend Konsequenzen hat.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Wessler

Ja und Nein. Besser finde ich eine Abwägung im Einzelfall bei unter 14-jährigen. Ein Ladendieb weiß ab dem zweiten Mal ganz genau, was er getan hat und ist daher strafmündig. Ein Schüler, der regelmäßig durch aggressives Verhalten, Aufmüpfigkeit u.ä. auffällt, weiß auch ganz genau, was er tut un ist daher strafmündig.

Pälzer
7 Jahre zuvor

Ja, nicht strafmündig sein ist sehr praktisch. Wie Frau Heise damals schilderte, leben ganze Großfamilien von dieser Tatsache.