Zwölfjähriger im Koma: Zwei Kinder sollen die brutale Attacke verübt haben

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EUSKIRCHEN. Die brutale Attacke auf einen zwölfjährigen Schüler in Euskirchen ist nach neuen Erkenntnissen der Polizei vermutlich von zwei Kindern verübt worden. Auch der zweite unter Verdacht stehende Junge sei strafunmündig, also noch keine 14 Jahre alt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Hinweise auf weitere Täter gebe es nicht. Bei der Auseinandersetzung am Donnerstag hatte das Opfer nach früheren Angaben der Ermittler durch massive Gewalteinwirkung schwerste Verletzungen erlitten. Der Junge lag auch am Dienstag noch auf der Intensivstation – zuvor hieß es, er liege im künstlichen Koma.

Entscheide Hinweise auf die beiden mutmaßlichen Täter seien von einem Schüler gekommen, der die Auseinandersetzung in einer Pause im Schulgebäude beobachtet und sich am Montag als Zeuge gemeldet habe. Bei der Anhörung der beiden habe sich der Verdacht bestätigt, teilten die Ermittler mit. Da beide Tatverdächtige noch strafunmündig sind, halten sich die Behörden mit Details weiterhin zurück. Strafrechtlich verantworten müssen sie sich wegen ihres Alters nicht. Das Jugendamt sei aber über die neuen Ermittlungsergebnisse informiert worden.

Laut Staatsanwalt gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Lehrer bei der Auseinandersetzung hätten einschreiten können. Das Opfer hatte sich nach der Auseinandersetzung bei einer Lehrerin gemeldet und über starkes Unwohlsein geklagt. Sie hatte einen Notarzt gerufen. Im Vorfeld der Attacke gab es den Ermittlungen zufolge Streit bei einem Kartenspiel. Ob dieser Streit unmittelbarer Anlass für den Gewaltausbruch war, sei weiterhin unklar. dpa

Zum Bericht: Zwölfjähriger im Koma: Schulhof-Attacke löst Debatte um Aufsichtspflicht aus – “Viele Eltern sind in Sorge”

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2 Kommentare
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Pälzer
7 Jahre zuvor

Die Sache mit der Strafmündigkeit erweist sich immer wieder als Vorteil.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

bzw. genauer der Straf_UN_mündigkeit, aber es ist klar, was Sie meinen.

Ich bin eher dafür, die Strafmündigkeit flexibel einzusetzen, weil — anderes Thema — die professionellen Taschendiebe in den Innenstädten trotz ihrer juristischen Strafunmündigkeit genau wissen, was sie tun und dass sie wegen Strafunmündigkeit nicht belangt werden können. Genau deswegen werden sie von den Hintermenschen auch eingesetzt.