Bewährungsstrafe für Ex-Lehrer, der seine eigenen Kinder missbrauchte

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BERLIN. Seltsame Begründungen lieferte ein 54-jähriger ehemaliger Lehrer für seine Taten, für die ihn das Landgericht Berlin jetzt zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilte. Der studierte Musiker arbeitet jetzt als Versicherungsvertreter.

Ein früherer Lehrer ist wegen sexuellen Missbrauchs eigener Kinder zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 54-Jährige habe eine Tochter in zwei Fällen und einen Sohn in einem Fall sexuell berührt, begründete das Berliner Landgericht am Donnerstag seine Entscheidung. Es sei dem Vater vor allem darum gegangen, Macht auszuüben – «auch über die erwachende Sexualität der Kinder», sagte die Vorsitzende Richterin. Zu den Übergriffen sei es in der Zeit von 1997 bis 2004 gekommen.

Er habe einmal seine Tochter am ganzen Körper geküsst, weil er sie so schön fand, gab der 54-jährige vor Gericht zu Protokoll. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)
Er habe einmal seine Tochter am ganzen Körper geküsst, weil er sie so schön fand, gab der 54-jährige u.a. vor Gericht zu Protokoll. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)

Das Verfahren gegen den Vater von vier leiblichen und zwei adoptierten Kindern war im Dezember 2011 durch eine Anzeige einer 24-jährigen Tochter ins Rollen gekommen. Dem damaligen Lehrer einer Berliner Waldorfschule wurde kurz darauf gekündigt. Bei der Polizei sagten weitere Geschwister gegen den Vater aus. Die Anklage ging zunächst von neun Taten in der Zeit zwischen 1992 und 2004 aus. Die Kinder seien damals etwa zehn bis 13 Jahre alt gewesen.

Erstes Opfer des studierten Musikers sei bereits in den 1980er Jahren eine Adoptivtochter geworden, hieß es im Urteil. Diese Taten aber seien verjährt. Zudem seien sechs der in der Anklage aufgelisteten Vorwürfe mit Zustimmung aller Prozessbeteiligter eingestellt worden. «Es ist ein sehr schwieriges Verfahren, das eine Familiengeschichte beinhaltet», sagte die Richterin. Der Vater sei nicht pädophil.

Der Angeklagte, der derzeit als Versicherungsvertreter tätig ist und zwei Seniorenchöre leitet, hatte im Prozess erklärt, zu seiner Stief- und späteren Adoptivtochter habe für einige Zeit ein Liebesverhältnis bestanden. Die ihm vorgeworfenen Berührungen des Sohnes seien ein «sehr missglückter Aufklärungsversuch» gewesen. Eine Tochter habe er einmal am ganzen Körper geküsst, «weil ich sie so schön fand». (dpa)

Die Staatsanwältin hatte 14 Monate Haft auf Bewährung verlangt. Der Verteidiger hielt eine Verwarnung oder maximal eine Geldstrafe für ausreichend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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