Bezahlung in der Lehrerausbildung: Gewerkschaft zieht vors Bundesverfassungsgericht

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ERFURT. Seit 2011 gibt es in Thüringen das Amt des Fachleiters nicht mehr. Stattdessen erhalten thüringer Lehrer, die diese Funktion übernehmen eine Zulage. Auf Dauer benachteilige sie das aber gegenüber ihren Kollegen in anderen Ländern findet die GEW und reicht eine Verfassungsbeschwerde ein.

Die Bildungsgewerkschaft GEW will den Streit um die Bezahlung in der Lehrerausbildung vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Es sei eine Verfassungsbeschwerde eingereicht worden, teilte ein Sprecher mit. Die Gewerkschaft will nach eigenen Angaben erreichen, dass Fachleiter in der Ausbildung von Lehrern genauso gut bezahlt werden wie die in den anderen Bundesländern. Vor der Reform des Thüringer Besoldungsgesetzes im Oktober 2011 sei dies noch der Fall gewesen.

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Das Bundesverfassungsgericht solll klären, ob die Besoldungsstruktur in der thüringischen Lehrerausbildung rechtens ist. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)
Das Bundesverfassungsgericht solll klären, ob die Besoldungsstruktur in der thüringischen Lehrerausbildung rechtens ist. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)

Damals sei das Amt des Fachleiters gestrichen und als Ersatz eine Zulage eingeführt worden, die jedoch nicht regelmäßig an Tarifsteigerungen angepasst werde. «Die Aufgaben der Fachleiter bestehen jedoch unvermindert fort», argumentierte die Gewerkschaft.

Die GEW war bereits 2013 vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gescheitert. Ende Juni dieses Jahres habe das Oberverwaltungsgericht in Thüringen einen Berufungsantrag der Gewerkschaft abgewiesen, erklärte ein Sprecher. Aus Sicht der GEW besteht «weiterhin absoluter Handlungsbedarf». Es seien noch zu viele Fragen offen. (dpa)

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