Eltern halten ihren Sohn vom Klassenausflug in eine Moschee fern – weil sie angeblich um dessen Sicherheit fürchten. Streit um Bußgeld

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RENDSBURG. Die Weigerung eines Gymnasiasten aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg, im Rahmen einer Schulveranstaltung eine Moschee zu betreten, beschäftigt zurzeit die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Der 13-Jährige war dem Ausflug seiner Erdkunde-Klasse aus weltanschaulichen Gründen fern geblieben. Wegen des „Schulschwänzens“ sollen seine Eltern ein Bußgeld von 300 Euro zahlen – haben aber dagegen Widerspruch eingelegt. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft, ob es zu einem Prozess kommen wird. Die Wellen allerdings schlagen bereits jetzt hoch – die Familie wird von Rechtsextremen zu Märtyrern gemacht.

Die Klasse unternahm einen Besuch in der Rendsburger Moschee - ein Schüler fehlte. Foto: fleno.de / flickr (CC BY-SA 2.0)
Die Klasse unternahm einen Besuch in der Rendsburger Moschee – ein Schüler fehlte. Foto: fleno.de / flickr (CC BY-SA 2.0)

Medienberichten zufolge darf nach Ansicht der Eltern des Jungen niemand zum Betreten eines Sakralbaues gezwungen werden. Sie gehören keiner Religionsgemeinschaft an, befürchten aber angeblich eine „Indoktrination“ ihres Kindes.

Offenbar gibt es Verbindungen zu rechten islamkritischen Organisationen. Der Anwalt der Eltern hat sich mit einer 17-seitigen „Verteidigungsschrift“ öffentlich zu Wort gemeldet. Formal argumentiert er: Primär werde es darauf ankommen, ob der Besuch einer Moschee zum Unterricht gehört habe oder nicht. Im Bußgeldbescheid aus dem August sei von einer „rein informativen Schulveranstaltung“ die Rede gewesen. Und in einem solchen Fall sei die Nichtteilnahme nicht ordnungswidrig, so meint der Anwalt. Die Eltern seien in einem möglichen Prozess deshalb freizusprechen.

„Schleichende Islamisierung“

In der „Verteidigungsschrift“, die er im Internet veröffentlicht hat, zitiert er die Eltern aber auch mit einem Schreiben, in dem sie betonen, sie sorgten sich um die Sicherheit für Leib und Leben ihres Kindes. „Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten?“, so zitiert der Anwalt die Eltern und kommentiert: „Die Frage ist beeindruckend. Sie kann nicht mit einem billigen Hinweis auf die ‚Schulpflicht‘ beantwortet werden.“ Er schreibt weiter: „Seit Jahren hören wir Berichte über religiös motivierte Gewalt im Zusammenhang mit islamischen Menschen“ – und hängt seinem Pamphlet eine Liste mit islamistischen Terroranschlägen an.

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Der Kontakt zwischen Eltern und Anwalt kam einem Bericht des NDR zufolge über den Verein „Pax Europa“ zustande, der über eine „schleichende Islamisierung Europas“ aufklären will. Der Verein engagiert sich vor allem gegen den Bau neuer Moscheen in Deutschland. „Denn während die politische Elite mit ihren medialen Handpuppen auf die eigenen Bürger einprügelt (gemeint ist die Kritik am Auftreten von Pegida in Dresden am Tag der Deutschen Einheit, d. Red.), schreitet die Islamisierung Deutschlands still und leise, von der Öffentlichkeit unbemerkt, dafür aber äußerst effektiv immer weiter und unaufhaltsam voran“, so heißt es beispielsweise auf der Seite des Vereins. Der Anwalt ist nach Recherchen des NDR zudem ehemaliges AfD-Mitglied und war bis Januar 2015 im Organisations-Team von „Dügida“, dem Pegida-Ableger aus Düsseldorf, wo er seine Kanzlei habe.

„Schandfleck“

Was er persönlich von der Rendsburger Moschee hält, daraus macht der Anwalt keinen Hehl. Er schreibt: „Die protzige Moschee in Rendsburg ist nicht nur die größte Moschee in Schleswig-Holstein, sondern auch der größte architektonische Schandfleck in ganz Norddeutschland.“ In rechtsextremen Foren schlagen die Wellen hoch. So heißt es auf einer Blog-Seite:  „Schüler werden mit Bußgeld zu Besuch in TERROR-Moschee gezwungen!“ (Versalien im Original). Und: Die Eltern des Jungen würden vom Staatsanwalt „verfolgt“.

Die Leiterin des betroffenen Gymnasiums erklärt gegenüber dem NDR: Ziel der Schulerziehung sei es auch, die Bereitschaft der Kinder zu fördern, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren. Sie unterstreicht: „Unsere muslimischen Schüler kommen übrigens auch in unsere Kirche zum Weihnachtskonzert und singen und musizieren da mit.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Zum Bericht: Erneut verweigert muslimischer Schüler Lehrerin den Handschlag. Muss die Schule handeln? Pro und Kontra

 

 

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malum
7 Jahre zuvor

Ich wundere mich, wie tendenziös news4teachers den Vorfall beleuchtet. Es gibt mehrere Quellen, die über die Verweigerung des Moscheebesuchs und des 300-Euro-Bußgelds berichten.
Hier eine, die von der Redaktion hoffentlich nicht als “Dreckseite” bezeichnet und darum gelöscht wird, wie es möglicherweise geschehen wäre, hätte ich eine andere Quelle benannt. Über den Schüler und seine Eltern heißt es dort:
“Er selbst, sowie seine Eltern gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Sie sind der Meinung, dass man niemanden zwingen könne, eine religiöse Gedenkstätte zu betreten. So suchten sie das Gespräch mit der Schule. ‘Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten’, fragten die Eltern. Das Grundgesetz stimmt ihnen zu. Nur die Schule und der Landrat nicht.”

http://www.news.de/panorama/855651067/schueler-in-rendsburg-verweigert-moschee-besuch-eltern-muessen-300-euro-bussgeld-zahlen/1/

Die Eltern haben übrigens der Schule gegenüber bewusst den Weg der Offenheit gewählt und von einer falschen Krankmeldung zur Vermeidung des Moscheebesuchs abgesehen.

PseudoPolitiker
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Dass die „Eltern ihr Kind zur Intoleranz und Dummheit erziehen möchten“ ist eine Behauptung, die sich die Redaktion eines „Bildungsmagazins“, welches Wert darauf legt, als unvoreingenommen und unabhängig zu gelten, besser verkneifen sollte.

Bei wikipedia ist über die Moschee übrigens zu lesen:
„Die Rendsburger Centrum-Moschee hat große Schwierigkeiten, einen Imam zu finden, der dauerhaft diese Funktion ausführen kann. Da die Imame direkt aus der Türkei durch den Verband DITIB entsendet werden, wechseln diese ständig. … Da der Verein „Islamisches Zentrum e. V.“ in Rendsburg (IZR) in Zusammenhang mit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) steht, die seit Jahren Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist, will Innenminister Klaus Schlie beobachten lassen, ob die Rendsburger Moschee künftig eine zentrale Position innerhalb der IGMG-Gemeinden in Schleswig-Holstein und im norddeutschen Raum einnehmen wird.“

Jürgen
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie haben Recht, es ist nicht tendenziös. Es ist eine Tatsache. Kann man alles nachlesen. Der Koran enthält mehr Suren über „Ungläubige“ und wie mit ihnen zu verfahren sei, wie über die „wahren Gläubigen“. Es sollte also kein Problem sein, geeignetes Material im Netz zu finden. Der Vollständigkeit halber seien noch die „sunna“ und die „hadithen“ zu erwähnen.

Ismet
7 Jahre zuvor

Man ersetze das Wort „Moschee“ durch „Kirche“ und „deutscher Schüler“ durch „Schüler mit Migrationshintergrund“
Man würde sich vor Toleranz nicht mehr einkriegen. Wie kann es sein, dass ein Schüler aus Lampukistan in eine Kirche soll? Wie rassistisch.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ismet

Offenbar sind sie des Lesens nicht mächtig, Herr oder Frau „Ismet“. Die Schulleiterin erklärt doch, dass die muslimischen Schüler ihrer Schule selbstverständlich auch zu Weihnachten in die Kirche gehen. Die Wendung „deutscher Schüler“ taucht zudem im gesamten Text nicht auf – „muslimisch“ und „deutsch“ ist übrigens kein Gegensatz.

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Deutsch und doof auch nicht, wie der Post zeigt.

Georg
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Bäääm!

Carsten60
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Das ist ja ehrenvoll, dass die Schulleiterin das so sieht. Aber manche islamischen Autoritäten sehen das ganz anders, hier eine originale Quelle:
https://islamqa.info/ge/answers/170011/was-ist-das-urteil-bezüglich-einiger-muslime-die-werbung-für-eine-weihnachtsfeier-seitens-der-kirche-machen
Also gibt’s da dieselben Vorbehalte wie oben im Artikel geschildert. Es ist ja auch nicht so, dass ALLE Christen gegen einen Moscheebesuch sind, das sind nur wenige. Ich wette, es sind anteilig mehr Muslime gegen einen Kirchbesuch ihrer Kinder als Christen gegen einen Moscheebesuch. Man könnte ja mal eine Umfrage machen.

Knut M.
7 Jahre zuvor

@Ismet
Ich teile Ihre Meinung und halte Sie im Gegensatz zu Bernd des Lesens durchaus für mächtig.
Ebenso wie Sie habe mich auch gefragt, was passiert wäre, wenn ein muslimischer Schüler sich geweigert hätte, eine christliche Kirche zu besuchen. Es wäre garantiert nichts passiert und Bernd und Anna wären m. E. die ersten gewesen, die dafür volles Verständnis gehabt hätten.

Die Rektorin der Schule sagt: „Unsere muslimischen Schüler kommen übrigens auch in unsere Kirche zum Weihnachtskonzert und singen und musizieren da mit.“ In dieser generalisierten Form glaube ich der Schulleiterin die Aussage nicht und bin der Meinung, dass sie sich und ihrer Schule keinen Gefallen mit einer solch verallgemeinernder Behauptung tut. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  Knut M.

Schön, dass sie alles wissen. Kennen sie Frau Fritzsche, die Schule oder die Situation in Rendsburg? Natürlich nicht, aber als Freund der besorgten Bürger hat man natürlich eine feste Meinung und die Schulleiterin hat gelogen.

Knut M.
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Nein, Frau Fritsche kenne ich natürlich nicht. Sie und ihr Lehrerkollegium besäßen allerdings wundersame Kräfte, wenn all ihre muslimischen Schüler in die christliche Kirche zum Weihnachtskonzert gingen und dort den Lob- und Freudegesang auf Jesu Geburt mitsingen und musizieren würden.
Sie dürfen gern Ihre Meinung haben. Aufzwingen lasse ich sie mir gegen meinen Verstand und trotz allen Rumfuchtelns mit der Nazi-Keule vor meiner Nase allerdings nicht.

Sind übrigens „besorgte Bürger“ und deren Freunde jetzt auch schon grundsätzlich als rechtsradikal einzustufen?
Ist nur noch derjenige frei von Unterstellung und Verleumdung, der sich blind, taubstumm und dämlich stellt? Das müsste ich nämlich, wenn ich die verallgemeinernde Aussage von Frau Fritsche über ihre muslimischen Schüler kritiklos hinnehmen wollte, damit mich keiner zum Rechtsradikalen stempelt.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  Knut M.

Woher wissen sie, dass es wirklich viele muslimische Schüler an der Schüle gibt? Wo wir wieder bei der Frage sind: Wie gut kennen sie Rendsburg?
Und wenn die wenigen muslimischen Schüler (der besagten Altersgruppen) an dem Weihnachtskonzert teilnehmen, ist die Aussage sicher zutreffend bzw. kaum zu widerlegen.
Ich beglückwünsche sie allerdings zu ihren hellseherischen Fähigkeiten im Wissen, was bei einer „umgekehrten“ Konstellation passiert wäre. Die Garantie, die sie für eine andere Handhabung abgeben, ist doch ganz offenbar ein Produkt einer tief verwurzelnden Fremdenfeidlichkeit. Das hat dann auch wenig mit Verstand zu tun.

U. B.
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Sie sind aber auch zu beglückwünschen, und zwar zu Ihren parapsychischen Fähigkeiten, bei Meinungsgegnern Rechtsradikalität und „tief verwurzelte Fremdenfeindlichkeit“ zu erkennen.
Angesichts der Tatsache, dass Sie mit Ihrer ungewöhnlichen Begabung nicht alleine dastehen, kann man wirklich zum „besorgten Bürger“ werden.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wie albern ist das hier? Da versuchen Menschen, die ganz offenbar diese Gesellschaft destabilisieren möchten, die Schule für ihre Zwecke politisch zu instrumentalisieren – und hier wird von einigen so getan, als wäre das völlig opportun und hätte nichts mit politischer Radikalität zu tun. Die Masche kennen wir ja langsam zur Genüge. Boateng? Kenne ich gar nicht.

Bestürzend finde ich allerdings die Dreistigkeit, mit der rechtsradikale Provokateure wie die oben beschriebenen Eltern in der Öffentlichkeit auftreten – dass deren Pegida-Anwalt den Beifall der einschlägigen Szene sucht, ist ja beabsichtigt. Die Schule sollte den Fall offensiv angehen – und Rassismus zum Thema unter der Schülerschaft machen. Hier geht nur klare Kante.

malum
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Da versuchen Menschen, die ganz offenbar diese Gesellschaft destabilisieren möchten, die Schule für ihre Zwecke politisch zu instrumentalisieren.“
Wenn einer Ihrer Meinungsgegner diesen Spruch täte, Bernd, wären Sie wieder ganz schnell mit dem Begriff „Verschwörungstheoretiker“ bei der Hand, um ihn lächerlich zu machen.
Wie albern ist denn da Ihr eigenes Szenario?
Oder doch nicht so albern, wenn ich an einen früheren Spruch von Ihnen oder Georg denke, der da lautete: „Was ich selber denk und tu, trau ich auch dem anderen zu.“

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Es ist doch keine Verschwörungstheorie, Eltern und einem Anwalt, die mit einem 17-seitigen politischen Pamphlet an die Öffentlichkeit gehen, eine politische PR-Aktion zu attestieren. Da muss man nichts hinzuerfinden. Andersherum: Wie sieht’s bei Ihnen mit dem Realitätsbezug aus, wenn Sie hier zustimmend ein Zitat posten, das Muslimen pauschal unterstellt, sie würden christliche Kinder als „Ungläubige verachten“?

Wie wär’s denn mal, Sie würden hier klar und deutlich ausdrücken, was Sie meinen: Unterstützen Sie die Aktion der Eltern? Halten Sie es für gerechtfertigt, schulische Veranstaltungen für mehr Toleranz zu boykottieren? Wie sollte das Thema Integration Ihrer Meinung nach in der Schule behandelt werden? Wie halten Sie’s mit dem Schutz von Minderheiten in unserer Gesellschaft? Wie stehen Sie zum Erziehungsauftrag der Schule?

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Was erwarten Sie hier von jemandem, der sich den Alias-Namen „das Übel“ gibt?

malum
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

@Bernd
1) Ich kann den Standpunkt der Eltern nachvollziehen.
2) Meinem Verständnis nach haben sie nicht eine „schulische Veranstaltung für mehr Toleranz“ boykottiert.
Wenn die Eltern sagen, „Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“, boykottieren sie aus ihrer Sicht Intoleranz.

3) Ich lege durchaus Wert auf den „Schutz von Minderheiten in unserer Gesellschaft“, versuche jedoch, Augenmaß zu bewahren und nicht über das Ziel hinauszuschießen. Aus einem gebotenen Schutz werden bei Unachtsamkeit und dem verständlichen Wunsch, auf der Seite des oder der Guten zu stehen, leicht Bevorzugung oder Dominanz einseitiger Interessen.

Von pauschalen Unterstellungen halte ich ebenso wenig wie Sie, besonders dann nicht, wenn sie nur bei anderen gesehen werden und nicht bei sich selbst oder dem eigenen Lager.
Hier habe ich erhebliche Verständnisprobleme mit Ihnen, denn durch Ihre Kommentare verkörpern Sie für mich den Pauschalierer schlechthin, der in allen Fremdenfeinde, Islamhasser oder Rechtsextreme sieht, die seine Ansicht nicht teilen.
Dieses Verhalten macht Ihre Forderungen nach mehr Toleranz, Empathie und demokratischem Verhalten in unserer Gesellschaft zur Farce. Jedenfalls kann ich mit schönen Schlagworten nichts anfangen, wenn das passende Auftreten fehlt, auch genüber Menschen mit anderer Meinung.

@Anna
Für manche und manches bin ich gern „ein Übel“. Das haben Sie ganz richtig erkannt.

Bernd
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Sind Sie denn kein Fremdenhasser? Sie unterstellen Muslimen pauschal die „Verachtung Ungläubiger“, also Intoleranz. Das nennt man Vorurteile pflegen. Wer Menschen aufgrund ihrer kulturellen Herkunft oder Hautfarbe (vor-)verurteilt, ist ein Rassist.

Was heißt denn „Augenmaß“ beim Schutz von Minderheiten? Welches Auge misst denn da? Ihres? Sehen Sie: Wir leben in einem Rechtsstaat – und da gelten Gesetze. Die Religionsfreiheit hat Verfassungsrang, genauso wie die staatliche Mitverantwortung bei der Erziehung. Ihr „Augenmaß“ riecht sehr nach Willkür, wenn sie hier für Selbstjustiz von Eltern plädieren, die gegen die schulische Erziehung zur Toleranz zu Felde ziehen – und Ihre Begründung wirkt arg fadenscheinig: Wo werden denn in Deutschland Muslime bevorzugt?

Und was meinen Duktus hier angeht: Ich bringe Dinge hier auf den Punkt – und lasse mich nicht von dem Unschuldig-Getue der auch hier immer wieder auftetenden Rechtsaußen-Fraktion einlullen („Boateng? Kenne ich gar nicht“). Ich bin durchaus der Meinung, dass diese Demokratie und diese Gesellschaft gegenüber ihren Feinden wehrhaft sein muss. Das ist dann mitunter (siehe oben) ein Fall für den Staatsanwalt.

Sabine
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Sind Sie denn kein Fremdenhasser?“
Mit Verlaub, Bernd, was soll diese Frage? Sie zeigt doch nur, wie schnell jemand mit dem, was er sagt, bei Ihnen zum Rassisten und Fremdenhasser wird.
Und was das „Augenmaß beim Schutz von Minderheiten“ betrifft, sagt @malum nichts anderes als einige Politiker, die ebenfalls warnend darauf hinweisen, dass ein Großteil der einheimischen Bevölkerung zunehmend das Gefühl hat, sie werde zugunsten der Migranten benachteiligt und weniger geschützt.
Sie können doch den Menschen nicht eigene Ansichten verbieten und Meinungsgegnern ständig Hass oder Extremismus unterstellen.
Eine wehrhafte Demokratie, von der Sie sprechen, stelle ich mir nicht als Diktatur selbsternannter Wahrheitsbesitzer vor, die Macht und Einfluss dadurch gewinnen, dass sie Andersdenkende böser Dinge beschuldigen und aus dem Meinungsfeld schlagen.

Georg
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Gruppenkonstruktion nach Ethnie, Herkunft, Hautfarbe, Religion + pauschalisierendes Urteil = Rassismus

Bernd hat das schön zusammengefasst, Sabine bleibt mangels Anerkennung gängiger Standards und Definitionen wieder mal nur Abwehr.

Georg
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Aber anzuerkennen, was Rassismus ist, würde auch bedeuten, daß die eigenen Argumentationen nicht zu halten sind.

Deshalb darf das auf keinen Fall sein, man würde sich schuldig machen.

Und könnte nicht mehr auf die „den Muslimen“ als Negativfolie des eigenen Wunschselbstbildes herumhacken.

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor

Rein rechtlich hat der besuch dieser Moschee keinen anderen Charakter als der Besuch im Wasserwerk oder bei den Kanallotsen. Natürlich müssen auch moslemische Schüler zu einem Besuch in eine christliche Einrichtung mit, solange diese keinen religiösen Charakter hat (z.B. im Kunstunterricht, wenn Baustile besprochen werden).

Man hat es hier ganz einfach mit rechtsradikalen Querulanteneltern zu tun (sonst hätten sie nicht einen einschlägigen Rechtsanwalt beauftragt) und ich habe absolut kein Problem mit dem Bußgeld.

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Rechtsradikale Querulanteneltern“ ist den Begriff, der Ihren Beitrag zu Hasskritik macht. Da es aber Hasskritik gegen Rechts ist, ist dagegen natürlich nichts einzuwenden. Oder?

Küstenfuchs
7 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Querulanteneltern sind es ganz gewiss, denn der Anlass eines Moscheebesuchs ist viel zu nichtig, um überhaupt in Erscheinung zu treten. Das machen nur Querulanten. Andere Querulanten beschweren sich, wenn auf einem Wandertag zu wenig Kultur vorkommt und die nächsten finden es total unmöglich, wenn ihr Kind auf der Klassenfahrt mit 6 anderen Kindern im Zimmer schlafen muss. Und diese hier befürchten bei einem kurzen Besuch einer Moschee „Indoktrination“.
Das ist Querulantentum in Reinkultur.

Naja, und rechtsradikal scheinen sie auch, sonst hätten sie keine rechten Szeneanwalt genommen, sondern einen Anwalt, der normal tickt.
Das hat mit Hasskritik wenig zu tun, das ist eine einfache Beobachtung.

Pälzer
7 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Querulanten erkennt man auch daran, dass sie andere Ansichten als Sie haben, was nichtig sei und was nicht.
Ich finde die geäußerte Ansicht der Moscheeverweigerer-Eltern übrigens falsch, aber es ist ihr Gewissen, nicht meines, und ich finde, sie haben ein Recht auf eine eigene Meinung ohne Bußgeld.

Pälzer
7 Jahre zuvor

Verbesserung … ein Begriff …

Pälzer
7 Jahre zuvor

In der Süddeutschen wird berichtet, dass die bisherige Tradition in Ebersberg, mit der Grundschule eine katholische Kirche zu besuchen, wegen Protesten abgeschafft wurde.
Zitat: „Es sei „nicht statthaft“, Schüler und Eltern, die nicht der katholischen Konfession angehören, durch dieses Angebot „in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen“.“
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/ebersberg-schulausflug-in-kirche-wegen-protesten-abgesagt-1.2969858
Für katholische Kirchen gilt das Schulpflicht-Argument von der Moschee nicht. Oder es ist einfach ein anderes Bundesland…

Kylling
7 Jahre zuvor

Auch wenn die Eltern des Schülers vielleicht eine (etwas unsympathische) „Mission“ verfolgen. Sie haben m.E. Recht. Für den Schüler gilt die negative Religionsfreiheit, Art. 4 GG. Bei einem aktiven (keine Ruine, kein entwidmetes Gebäude ohne Kultbetrieb) Sakralbau wird man natürlich mit dem Bekenntnis der jeweiligen Religion konfrontiert (das unterscheidet auch die Moschee, Kirche, Tempel etc. auch vom Schwimmbad). Das kann auch nicht mit Hinweis auf „Erdkunde“ hinweggewischt werden. Anderenfalls könnte man in Englisch auch beten, ist ja kein Religionsunterricht. D.h. natürlich kann so ein Besuch vorgenommen werden, allerdings nicht verpflichtend. Da der Schüler offenbar zuvor um Beschulung in der Parallelklasse gebeten hatte, liegt auch kein „unentschuldigtes Schwänzen“ vor.

Hätte man natürlich auch alles lockerer sehen können, muss man aber nicht. Vor allem ist das Beharren auf Bekenntnisfreiheit nicht rechtfertigungspflichtig. Dafür muss es keinen hochstehenden Grund geben. „Moschee“ ist dabei eigentlich egal, das gleiche gilt auch für die protestantische Kirche vor Ort, den Hindutempel oder den Kölner Dom.