Kinder zum Essen gezwungen: Kindergärtnerin zahlt Strafe für rabiate Erziehungsmethoden

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AUGSBURG. Ein Prozess um rabiate Erziehungsmethoden einer Kindergärtnerin ist am Dienstag nach weniger als einer halben Stunde beendet worden. Die 26-jährige Angeklagte aus dem Ostallgäu nahm nach Verlesung der Anklageschrift ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück. «Es lastet ein extremer Druck auf ihr. Das steht sie nicht durch», sagte ihr Verteidiger. Weil die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Augsburg der Rücknahme zustimmte, ist der Strafbefehl rechtskräftig. Die Frau hat in einem Kindergarten mehrere Kinder gewaltsam zum Essen gezwungen.

Die Angeklagte hatte einen Strafbefehl wegen Nötigung in sechs Fällen erhalten. Sie sollte 3200 Euro zahlen. Weil sie nach Angaben einer Justizsprecherin die Vorwürfe bestritt und gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, sollte der Fall jetzt verhandelt werden. Das große Medieninteresse war der jungen Frau jedoch sichtlich zu viel. Weinend und eingeschüchtert saß sie auf der Anklagebank.

Laut Anklage hatte die Erzieherin Ende 2014 und Anfang 2015 bei sechs Kindern im Alter von eineinhalb bis zweieinhalb Jahren zu rabiaten Erziehungsmethoden gegriffen. Als die Kleinen das gemeinsame Essen verweigerten, habe sie die Wangen der Kinder zusammengedrückt, um die Münder zu öffnen. Danach habe die Frau das Essen eingeführt und den Kindern den Mund zugehalten, bis diese das Essen schluckten. dpa

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