„Mädchen unsittlich berührt“: Zwei Elfjährige sollen Schule wegen sexueller Belästigung verlassen

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HANNOVER.  Zwei Elfjährige sollen ihre Schule im niedersächsischen Langenhagen wegen angeblicher sexueller Belästigung von Mitschülerinnen verlassen. Die Schüler sollten zunächst für drei Monate die Schule nicht besuchen dürfen, wie die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» am Mittwoch berichtete. Die Eltern legten gegen die Suspendierung Widerspruch ein, weshalb in der Gesamtschule erneut über den Vorwurf konferiert wurde. Ergebnis: die Entlassung von der Schule. Den beiden Schülern wird vorgeworfen, im vergangenen August gemeinsam mit anderen Jungs Mädchen bei einer Klassenfahrt wiederholt unsittlich berührt zu haben.

Die Familien der beiden Schüler wollen vor dem Verwaltungsgericht Hannover dagegen vorgehen. «Da werden Kinder stigmatisiert und kriminalisiert», sagte Rechtsanwalt Thorsten Hatwig. Die Eltern würden von einem einvernehmlichen Spiel unter pubertierenden Kindern ausgehen. So hätten auch Mädchen die Jungs angefasst. Insgesamt wären rund zehn Kinder beteiligt gewesen, darunter drei Mädchen. Außerdem könne nicht einfach die eine Strafe durch eine härtere ersetzt werden. Laut Hatwig waren die Eltern am vorletzten Reisetag per SMS von den Lehrern informiert worden.

Die Schule verwies am Mittwoch an die Landesschulbehörde. Doch die Behörde in Lüneburg wollte sich wegen schutzwürdiger persönlicher Belange der Betroffenen nicht zu dem Beschluss der Schule äußern. dpa

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Ferdinand
7 Jahre zuvor

Sicher eine falsch verstandene Form von Vielfalt. Wie das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, soll bei jedem Fall von Kinderehen der Einzelfall geprüft werden. Es darf nicht pauschal jede Vielfalt im Keim erstickt werden. Vielleicht waren die Mädchen auf der Suche nach einem Bräutigam. Das muss nun einzeln geprüft werden. Ich bin gegen ein allgemeines Verbot von Kinderehen.

Ferdinand
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ferdinand
Palim
7 Jahre zuvor

In der Klassenkonferenz wird der Vorfall erörtert, alle Beteiligten angehört, im Anschluss eine Maßnahme festgesetzt. Gegen diese können die Eltern Widerspruch einlegen.
Daraufhin gibt es eine Abhilfekonferenz, in der der Vorfall erneut zur Sprache kommt und die Klassenkonferenz ihren Beschluss überdenken kann … und einen neuen fassen.

dickebank
7 Jahre zuvor

Wo ist das Problem?
Es gab eine Klassenkonferenz bzw. Teilkonferenz für Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen. Diese hat einen Beschluss gefasst, der von der Schule umzusetzen ist. Die betroffenen Eltern haben Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt, die Schulaufsicht hat die Sache an die Schule zurückverwiesen. Der Sachverhalt muss neu verhandelt werden, da dem Widerspruch stattgegeben worden ist. Aus der Meldung geht nicht hervor, ob aus Sicht der Schulaufsicht die Ordnungsmaßnahme einschließlich pädagogischer Maßnahme nicht ausreichend bzw. nicht angemessen war („Strafmaß“ überzogen oder zu gering).
Tatsache ist, dass der Vorfall gem. Schulgesetz – hier spreche ich auf der Grundlage meiner erfahrungen in NRW – nicht mit der „Androhung der Entlasung von der eigenen Schule“ geahndet werden kann. Mehr als Unterrichtsausschluss oder Versetzung in eine Parallelklasse ist nicht angemessen.