Neues Schulgesetz in Thüringen: Katholisches Büro will Förderschulen erhalten

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ERFURT. Das Bildungsministerium arbeitet an einem neuen Schulgesetz. Diskussionen gibt es unter anderem um die inklusive Bildung und die Rolle der Förderschulen. In vier Wochen solle es nun vorliegen. Wird es ein großer Wurf werden?

Birgit Klaubert
Thüringens Bildungsministerin Birgit Klauber arbeitet an einem neuen Schulgesetz. Foto: Martina Nolte / Wikimedia Commons (CC-by-sa-3.0 de )

Das Bildungsministerium will in einem Monat Details aus dem Entwurf des neuen Schulgesetzes vorlegen. Sie werden Mitte November zunächst dem Beirat „Inklusive Bildung“ vorlegt, wie Bildungsministerin Birgit Klaubert (Linke) der Deutschen PresseAgentur (dpa) sagte. „Dabei geht es vorrangig um die Bestandteile zum Thema Inklusion.“ Künftig sollen mehr Kinder mit einem besonderen Förderbedarf gemeinsam mit Gleichaltrigen ohne einen solchen Bedarf lernen können. Nach Vorstellung von Klaubert soll in dem Beirat über einzelne Inhalte des Entwurfs diskutiert werden. Wie lange dafür Zeit bleibt, steht noch nicht fest.

Die nächste Sitzung des Beirats „Inklusive Bildung“ ist für den 16. November geplant. Dem Gremium gehören Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und die Landeselternvertretung an. RotRotGrün hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Schulgesetz und das Förderschulgesetz zu einem inklusiven Schulgesetz zusammenzuführen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Kinder und Jugendliche künftig auch Schulen außerhalb eines bestimmten Einzugsgebietes besuchen können. Das war bislang meist nicht möglich.

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Recht auf Wahlfreiheit

Das Katholische Büro Erfurt pocht darauf, dass es künftig keine Abstriche beim Recht der
Eltern auf Wahlfreiheit ihres Kindes bei der Schulform gibt. „Es muss im neuen Gesetz
angemessen verankert werden“, forderte der Leiter des Büros, Winfried Weinrich. Demnach sollen Eltern weiterhin mitreden dürfen, ob ihr Kind etwa auf eine Förderschule gehen soll oder nicht. Darüber hinaus sollten Schulen, die gemeinsames Lernen ermöglichen Weinrich zufolge, „fachlich und personell angemessen ausgestattet sein“. „Förderzentren sollten als Lernort erhalten bleiben“, rät Weinrich. Das gelte in erster Linie für Einrichtungen, die Kinder mit einer geistigen Behinderung betreuen.

Die Empfehlung ergebe sich aus der Arbeit der Kirchen in den vergangenen Jahren, sagte der Leiter. In Thüringen gibt es in Dingelstädt (Kreis Eichsfeld) eine katholische Schule für geistig behinderte Kinder. Bei einer solchen Schule in Erfurt haben die Caritas und Stadtmission gemeinsam die Trägerschaft. Förderzentren könnten Kooperationen mit Grundschulen eingehen, damit inklusive Schulbildung ermöglicht werde, schlug Weinrich vor. „Förderschulen sind in Thüringen sehr gut aufgestellt.“ Sie hätten im Vergleich zu DDR-Zeiten deutlich an Kompetenz gewonnen, sagte er. „Wir möchten, dass diese Kompetenz erhalten bleibt.“ dpa

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