Studie zum Sabbatjahr für Lehrer: Wem die Auszeit hilft – und wem sie womöglich sogar schaden kann

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SIEGEN. Ist ein Sabbatjahr wirklich das Richtige, um dem Stress zu entkommen? Prof. Martin Rothland lehrt an der Universität Siegen und hat in einer Studie die Auswirkungen des Sabbatjahres ausgewertet. Befragt wurden Lehrer. Die Ergebnisse zeigen: Eine Auszeit wirkt sich sehr positiv auf die Regeneration, die empfundene Beanspruchung und die Gesundheit aus. Ein halbes Jahr nach dem Sabbatjahr ist dieser Effekt allerdings schon wieder verpufft.

Wer Entspannung sucht, sollte sich nicht unbedingt auf ein Sabbatjahr einlassen. Foto: Dave Doe / flickr (CC BY 2.0)
Wer Entspannung sucht, sollte sich nicht unbedingt auf ein Sabbatjahr einlassen. Foto: Dave Doe / flickr (CC BY 2.0)

Daher schlussfolgert Rothland: «Die Vorstellung: Ich reise ganz viel um die Welt, und alles gibt sich, ist eine Illusion.» Wer von seiner beruflichen Situation sehr gestresst ist, sollte in der Auszeit deshalb systematisch die eigenen beruflichen Fähigkeiten stärken und lernen, sich besser vor Überlastung zu schützen.

Das Sabbatjahr bietet die Möglichkeit, sich auf das Wichtige im Leben zu besinnen und neue Ideen zu entwickeln. Es dient der Erholung, der Ressourcenstärkung und dem Erkennen der eigenen Interessen und Stärken, erklärt Prof. Dirk Windemuth vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zunächst sei es wichtig, zu reflektieren, welcher Wunsch wirklich hinter der Auszeit steckt. Ist es ausreichend, ein Jahr raus zu sein, oder ist generell eine berufliche Entlastung notwendig? Erst wenn das geklärt ist, lohne es sich, auf den Dienstherren zuzugehen.

Denn in einigen Fällen sei klar von einem Sabbatjahr abzuraten. Windemuth: «Es ist wichtig, dass der Wunsch nach einer Auszeit keine Flucht ist: Bin ich emotional immer distanzierter und fühle mich jeden Tag erschöpfter?» Wenn sich nichts an der Arbeitssituation ändert, komme die Lehrkraft nach einem Jahr in die gleiche Situation zurück und habe wieder die gleichen Probleme. Ist jemand an einer Depression erkrankt, könne ein Jahr ohne klare Struktur sogar schaden. News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: Gericht – Schulleiter muss auf Sabbatjahr verzichten, wenn es keine Vertretung gibt

 

Hintergrund: Das Sabbatjahr für Lehrkräfte
Hintergrund: Das Sabbatjahr für Lehrkräfte

In den Bundesländern gibt es teilweise unterschiedliche Ausprägungen und Varianten des Sabbatjahres für Lehrer. Grundsätzlich, so heißt es beim VBE, ist ein Sabbatjahr ein Jahr ohne die Verpflichtung, Unterricht zu erteilen. Lehrer können durch den Verzicht auf einen bestimmten Teil ihrer Besoldung ein Sabbatjahr „zusammensparen“. Üblich seien Modelle mit einem fest definierten Zeitraum zwischen zwei und sieben Jahren, wovon eines das Sabbatjahr ist.

Für Beamte gelten landesweit einheitliche Regeln. Sie müssen ein Sabbatjahr zwei bis sechs Jahre im Voraus planen. Während dieser Zeit erhalten sie zwei Drittel bis sechs Siebtel ihres normalen Gehaltes. Ist die Zeit vorüber, können sie bei gleichen Bezügen ein Jahr Auszeit nehmen. Tarifbeschäftigte Lehrer müssen sich mit ihrem Arbeitgeber individuell absprechen, da verschiedene Modelle existieren: Sie können einerseits ein Modell vereinbaren, wie es für verbeamtete Lehrkräfte zur Verfügung steht. Sie können sich – wenn zugelassen – auch dazu bereiterklären Überstunden zu machen und diese anzuhäufen, damit sie anschließend während des Sabbatjahrs Geld ausgezahlt bekommen.

„Gerade für Lehrkräfte sind Überstunden jedoch schwer realisierbar: Deswegen sollten sie sich für ein ähnliches Modell entscheiden, wie es für Beamte vorgesehen ist“, so rät der VBE.  Grundsätzlich gelte für Beamte und Tarifbeschäftigte: „bei der vertraglichen Gestaltung genau hinsehen und auf korrekt Vereinbarungen achten. Dazu zählen der genaue Zeitraum der sogenannten Anspar- und Freistellungsphase, die eventuelle Befristung einer Arbeitszeitreduzierung sowie Regelungen, die u.a. die Rückkehr in den Beruf, den Urlaubsanspruch, mögliche Krankheitsfälle oder die Kündigungsregelungen betreffen“.

Hier geht’s zur Seite des VBE zum Thema Sabbat-Jahr.

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