Urteil: Sachsens Art, Kindern den Weg aufs Gymnasium zu versperren, ist rechtswidrig – Fünftklässlerin ohne Empfehlung darf bleiben

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BAUTZEN. In Sachsen können Kinder nur mit einer Bildungsempfehlung auf das Gymnasium wechseln. Die auf einer Schulordnung basierende Praxis ist aber rechtswidrig. Nun gibt es Handlungsbedarf.

Die bisherige Praxis für den Wechsel zum Gymnasium nach der 4. Klasse in Sachsen ist rechtswidrig. Die Kriterien für den Zugang müssen gesetzlich geregelt werden, die vom Kultusministerium erlassene Schulordnung reicht nach einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen nicht. Nach Angaben vom Freitag wies es eine Beschwerde ab. Nun soll der Landtag Kriterien per Gesetz festlegen, wie Koalition und Opposition mitteilten. Die derzeit dort beratene Novelle zum Schulgesetz biete die Chance dazu, hieß es aus dem Ministerium.

Das Gericht wies eine Beschwerde der Sächsischen Bildungsagentur gegen einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts vom August zurück. Damit kann eine Zehnjährige weiter das Gymnasium besuchen. Die Dresdnerin hatte nur eine Bildungsempfehlung für die Mittelschule erhalten. Ihre Eltern beantragten daraufhin bei Gericht, ihre Tochter vorläufig zum Besuch der 5. Klasse des Gymnasiums zuzulassen.

Laut OVG muss der Gesetzgeber selbst Regelungen treffen, mit denen das in der Landesverfassung festgeschriebene Recht der Eltern, über ihr Kind zu bestimmen und dessen Bildungsweg frei zu wählen, eingeschränkt werden soll. Dem genüge das derzeitige Schulgesetz nicht. Der Landtag berät derzeit über eine Novelle, die aber bisher keine Bildungsempfehlung enthält.

Die CDU will sich nun der Aufgabe stellen. Deren bildungspolitischer Sprecher Lothar Bienst sieht in der gesetzlichen Festschreibung eine Aufwertung der Bildungsempfehlung als einem «bewährten Instrument der Orientierung» für die Eltern. «Wir wollen eine Neuregelung im Schulgesetz», sagte Sabine Friedel von der SPD-Fraktion. Für den Übergang bis zum Inkrafttreten müsse eine neue Regelung in der Schulordnung getroffen werden. «Aus unserer Sicht wäre die beste und pragmatischste Lösung, die Bildungsempfehlung vorerst beizubehalten und den Elternwillen entscheiden zu lassen.»

Auch die Grünen-Fraktion appellierte, im Sinne des richterlichen Beschlusses zu handeln. Zugleich kritisierte sie, dass Gerichte die Aufgabe übernehmen müssten, Schulpolitik zu machen. «Wir erwarten, dass die Kultusministerin endlich gesetzliche Grundlagen schafft, die der Verfassung entsprechen», sagte die Abgeordnete Petra Zais. «Der Beschluss kommt zur rechten Zeit», erklärte Ministeriumssprecher Dirk Reelfs unter Verweis auf die Schulgesetznovelle. Auf dessen Grundlage könne die Regelung zur Bildungsempfehlung, die jeweils im Frühjahr erteilt werde, ins Gesetz einfließen. dpa

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xxx
7 Jahre zuvor

Das Urteil mit dem Auftrag an die Politik eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, finde ich sehr gut. Man muss ja nur die Schulordnung in ein Gesetz umschreiben. Kann ja nicht so schwierig sein, weil man inhaltlich nichts ändern muss.

Man muss aber hoffen, dass das Kind mit dem gymnasialen Niveau klar kommt, also zu den wenigen Kindern gehört, die innerhalb des Doppeljahrgangs 5/6 wegen Unterforderung von der Mittelschule auf das Gymnasium gewechselt wären. Die Durchlässigkeit nach unten wird in Sachsen wie in ganz Deutschland wesentlich größer sein als die nach oben, was u.a. auf die falsche Schulformwahl seitens der Eltern zurückzuführen ist.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es fehlt im Schulgesetz die Ermächtigung für die Verwaltungsordnung (Schulordnung). Das ist mit einfacher Mehrheit zu regeln, die Ermächtigungsklausel für die Ordnung muss in eine Gesetzesnovellierung einfließen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dann ist das — wenn die Politik will — nur eine Formsache und kann ohne große Debatte verabschiedet werden. Inhaltlich sollte sich zum Wohle der Kinder nichts ändern. Im Laufe des Doppeljahrgangs 5/6 kann ja jedes Kind bei entsprechenden Leistungen noch von der Mittelschule auf das Gymnasium wechseln.