Besoldung von Grund- und Hauptschulleitern wird (in NRW) um eine Stufe angehoben – Beckmann: Erster Schritt hin zur Gleichstellung der Lehrkräfte

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DÜSSELDORF. Ein halbes Jahr vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen wartet die rot-grüne Landesregierung mit guten Nachrichten für Schulleiter auf: Rektoren an Grund- und Hauptschulen sollen mehr Geld bekommen. Das hat das Landeskabinett am Dienstag mit einer Ergänzung zum Haushaltsentwurf 2017 beschlossen. Der Etat muss zwar noch vom Landtag verabschiedet werden. Lehrerverbände reagierten aber bereits erfreut. Der VBE würdigte die Maßnahme als ersten Schritt auf dem Weg hin zur finanziellen Gleichstellung von Grund- und Hauptschullehrkräften.

Es gibt bald mehr für Grund- und Hauptschuleitungen abzuheben. Foto: Ralf Schulze / Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)
Es gibt bald mehr für Grund- und Hauptschuleitungen abzuheben. Foto: Ralf Schulze / Wikimedia Commons (CC-BY-2.0)

Noch vor Beginn des nächsten Schuljahres soll die Besoldung von Rektoren, die bislang nach A 12 oder A 13 bezahlt werden, um jeweils eine Stufe angehoben werden – bis maximal A 14. Davon werden nach Angaben von Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) 2800 Schulleiter profitieren. Sie werden, je nach Familienstand und Berufserfahrung, monatlich zwischen 300 und 500 Euro brutto mehr im Portemonnaie haben. Das Land kostet der Zuschlag 11,6 Millionen Euro jährlich.

Laut amtlicher Statistik fehlten im August an insgesamt 545 Grund- und Hauptschulen in NRW Rektoren. Lehrerverbände klagen seit langem, dass die Besoldung den gewachsenen Aufgaben nicht gerecht werde. Insgesamt sind landesweit rund 5300 öffentliche Schulen ohne Leitung. Insgesamt soll allein der Schuletat um 77 Millionen auf rund 17,9 Milliarden Euro aufgestockt werden. Er hält ohnehin den Löwenanteil unter allen Ministerien. Mit dem Geld wird auch die Zahl der Integrationsstellen zur Sprachförderung um 300 auf 5000 erhöht.

„Echte Managementqualitäten gefordert“

Die GEW sowie der VBE begrüßten den Kabinettsbeschluss in Mitteilungen. „Die Leitung einer Grundschule oder einer Hauptschule ist kein Job nebenher, sondern erfordert echte Managementqualitäten. Das Verantwortungsspektrum ist in den letzten Jahren rasant gestiegen, hier sind Führungskräfte mit umfassenden Kompetenzen gefragt. Die Landesregierung erkennt dies endlich an. Aber es geht nicht nur um Wertschätzung für die, die die Arbeit tun, sondern auch um effektive Maßnahmen, das Problem der  Leitungsvakanzen endlich in den Griff zu bekommen. Dies ist ein positives Signal, dass Schulleitung künftig attraktiver wird“, teilte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer ersten Reaktion mit.

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Die GEW-Chefin erinnerte in diesem Zusammenhang an eine weitergehende Empfehlung einer vom Schulministerium einberufenen, unabhängigen  „Projektgruppe Schulleitungen“, wonach jede Grund- und Hauptschule auch eine stellvertretende Schulleitung, einen Konrektor oder eine Konrektorin, haben solle. Schulleitungen von Schulen in der Größenordnung von unter 180 Schulkindern haben derzeit keine Stellvertretung und müssen sämtliche Aufgaben allein erledigen. Nach MSW-Berechnungen würden sich die Gesamtkosten für die Umsetzung der Expertenempfehlungen auf insgesamt 40 Millionen Euro jährlich belaufen – inklusive späterer Versorgungskosten. „Das ist gut angelegtes Geld“, sagte die GEW-Landesvorsitzende.

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung endlich die Vorschläge, die wir seit Jahren zur Beseitigung des Schulleitermangels machen, umsetzt. Wir werten den Kabinettsbeschluss als einen Etappensieg auf dem Weg zu einer gerechten Bezahlung und wertschätzenden Behandlung im Schulbereich“, erklärte VBE-Vorsitzender Udo Beckmann – und kündigte an, weiterhin für eine finanzielle Gleichstellung aller Grund- und Hauptschullehrkräfte kämpfen zu wollen: „Das Thema gleicher Lohn für gleiche Arbeit im Schulbereich bleibt für uns solange ganz oben auf der Agenda, bis es für alle Lehrer unabhängig von Schulstufe und Schulform erreicht ist.“ News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: Beckmann fordert von Parteien in NRW: „A13 für alle Lehrkräfte!“ – weil ungleiche Bezahlung gegen die Landesverfassung verstößt

 

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Bingenberger
7 Jahre zuvor

Ein erster guter Schritt. Persönlich hätte es mich mehr gefreut, wenn stellvertretende Schulleitungen nicht ausgenommen wären …

sofawolf
7 Jahre zuvor

Dazu gehört auch, dass stellvertretende Schulleiter – die mitunter wochen- und monatelang sogar den Schulleiterposten übernehmen, manchmal ja sogar kommissarisch ein ganzes Schuljahr – einen Gehaltszuschuss und Stundenabminderung bekommen !!!

Das ist längst überfällig. (Oder gibt es das in manchen Bundesländern bereits?)

mississippi
7 Jahre zuvor

@ sofawolf: Erstes Mal Zustimmung. Das kenne ich.

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. 🙂

Bingenberger
7 Jahre zuvor

Ich finde es schon beachtlich, dass zwischen der Schulleitung und der Stellvertretung jetzt min. 1,5 Besoldungsstufen, also etwa 700€ brutto liegen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bingenberger

an Gymnasien sind es drei Stufen (a13 zu a16). Außerdem sind 20% unterschied vom höchsten zum niedrigsten Gehalt im vergleich zur freien wirtschaft mit ihren mehreren 1000% oder noch viel mehr nichts.

Bingenberger
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Der Konrektor eines Gymnasiums bekommt aber a15, oder?

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bingenberger

ja, genauso wie die gesamte erweiterte schulleitung. der unterschied sind trotzdem mehrere 100€.

mississippi
7 Jahre zuvor

Und 12 Stunden Ermäßigung.

mississippi
7 Jahre zuvor

….aber vllt. nicht überall.