Löhrmann stellt ihr G8/G9-Modell vor: «Die Schule muss sich am Kind orientieren – nicht umgekehrt»

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DÜSSELDORF. Ob Sylvia Löhrmann nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen noch Schulministerin ist, weiß keiner. Aber Löhrmann weiß genau, was sie will, falls sie im Amt bleibt: Kinder individueller fördern. Sie stellte heute ihr Modell vor, mit dem sie Druck aus dem G8/G9-Streit nehmen will. Der VBE zeigte sich offen für eine Diskussion um flexible Lernzeiten – gab aber vor allem eins zu bedenklen: die dafür notwendigen Ressourcen.

Plädiert für einen Ausweg aus dem G8/G9-Dilemma: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann. Foto: Bündnis 90/Die Grünen, flickr (CC BY-SA 2.0)
Plädiert für einen Ausweg aus dem G8/G9-Dilemma: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann. Foto: Bündnis 90/Die Grünen, flickr (CC BY-SA 2.0)

Was wird aus dem Turbo-Abitur nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen? In dem Wust an Konzepten, der derzeit auf dem Tisch liegt, ist es schwer, den Durchblick zu behalten. Die meisten Fragezeichen hat in den vergangenen Wochen der Vorstoß der Schulministerin und Grünen-Spitzenkandidatin Sylvia Löhrmann für «individuelle Lernzeiten» hinterlassen. «Eine Wünsch-dir-was-Schule», mutmaßte Oppositionsführer Armin Laschet (CDU). Am Montag legte Löhrmann ein Konzept und einen Zeitplan nach und erläuterte: «Nicht jedes Kind macht, was es will, aber jedes Kind kann seine Lernzeiten individueller gestalten.»

Klar ist allerdings auch: Keine Partei wird ihr Konzept nach der Wahl am 14. Mai allein umsetzen können. Alle Wählerumfragen deuten für die nächste Legislaturperiode auf einen Sechs-Parteien-Landtag hin und schwierige Mehrheitsverhältnisse jenseits üblicher Wunsch-Bündnisse. Der gemeinsame Nenner aller Parteien – mit Ausnahme der Piraten, die ausschließlich für neun Jahre Gymnasium (G9) stehen: Alle wollen neben dem kurzen G8 mehr längere Wege zum G9-Abitur anbieten. Anders als CDU und FDP will Löhrmann aber nicht die Schulen zwischen G8 und G9 entscheiden lassen. Stattdessen soll jedes Gymnasium beides anbieten.

Jedes Kind soll einen Lehrer als persönlichen „Lerncoach“ bekommen: Fleischmann fordert ein Gymnasium, „das sich den Schülern anpasst“

Die große Konferenz aller wesentlichen Schulakteure habe im vergangenen Monat drei zentrale Botschaften gesetzt, begründete Löhrmann ihren Vorschlag: «Jagt uns nicht in einen Wettbewerb zwischen Gymnasien, die schneller oder langsamer zum Abitur führen. Setzt einen landesgesetzlichen Rahmen für alle Gymnasien und begleitet den Prozess!» Dies müsse anders laufen als bei der überhasteten Einführung der Schulzeitverkürzung.

Deshalb sieht Löhrmanns Zeitplan schon ab dem kommenden Schuljahr eine Fortbildungsoffensive für Lehrer vor. Die Schulkonferenzen sollen dann entscheiden, ob sie mit individuellen Lernzeiten schon zum Schuljahr 2018/19 beginnen. Ein Jahr später sollen individuelle Lernzeiten in den Klassen 7 bis 10 für alle Pflicht sein.

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Löhrmanns Modell will die Gymnasien zwischen zwei Wegen wählen lassen. Die schulorganisatorisch einfachere Variante sieht vor, dass nach der Erprobungsstufe ab Klasse 7 getrennte Zweige in drei oder in vier Jahren in die Oberstufe führen. Hier soll die individuelle Lernzeit in zwei Richtungen wirken: Wer schneller begreift, kann anspruchsvolleren Unterricht bekommen und die eigentlich in Klasse 10 vorgesehene zentrale Prüfung schon nach der 9. Klasse ablegen. Wer das schafft, springt direkt von Klasse 9 in die 11. Nach Klasse 10 soll jeder Schüler auch am Gymnasium den mittleren Bildungsabschluss in der Tasche haben.

Wer mehr Zeit braucht, kann zusätzliche Förderangebote nutzen oder etwa stundenweise in niedrigeren Jahrgangsstufen einzelne Defizite aufarbeiten und sich sechs Jahre Zeit lassen bis zur Oberstufe. Kleinere, höchstens dreizügige Gymnasien müssten diese Variante erproben, da sie nicht genügend Schüler für zwei getrennte Züge hätten. Laut amtlicher Statistik hatte im vergangenen Schuljahr jedes dritte der 625 Gymnasien in NRW höchstens drei Parallelklassen im 5. Jahrgang.

Löhrmanns Philosophie: «Die Kinder müssen nicht in ein Raster passen. Die Schule muss sich am Kind orientieren – nicht umgekehrt.» Deshalb will sie auch die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen wieder erhöhen. Ab dem Schuljahr 2018/19 soll die zweite Fremdsprache an allen weiterführenden Schulen wieder erst mit der 7. statt der 6. Klasse beginnen. Außerdem soll die gymnasiale Oberstufe, genau wie an Gesamtschulen und Berufskollegs, dreijährig bleiben.

Die Schulexpertin der Grünen-Landtagsfraktion, Sigrid Beer, ist überzeugt, dass Schulen mit individueller Lernzeit weniger Schüler verlieren. «Wenn man sich mehr zutraut und die Erfahrung macht: Ich kann es schaffen, ist das viel ermutigender.»

VBE-Chef Udo Beckmann befand: „Sylvia Löhrmann liefert mit ihrem Vorschlag nach flexiblen Lernwegen im Gymnasium einen neuen Impuls für die Debatte. Dem Betrachter stellt sich allerdings die Frage: ist das, was da neu entsteht eine Gesamtschule mit Gymnasialzweig oder ein Gymnasium mit Gesamtschulzweig? Weitere Individualisierung, so begrüßenswert sie ist, ist nicht ohne zusätzliche Ressourcen machbar.“ Von Bettina Grönewald, dpa

G8/G9-Streit: Diskussion um Löhrmanns Vorschlag voll entbrannt – Bayerische Lehrer setzen ebenfalls auf individuelle Lernzeit

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GriasDi
7 Jahre zuvor

Und die Arbeit muss sich am Menschen orientieren.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

– Müssen dann die G9-Gymnasiasten tatsächlich die ZAP absolvieren?
– So wie ich das verstanden habe, bleibt der Lehrplan bis Klasse 9 derselbe, nur dass in Klasse 10 (G9) Defizite aufgeholt werden sollen. Davon haben die G9-Schüler ab Klasse 7 überhaupt nichts.
– Welche Materialien bearbeiten die Kinder in der 10 (G9)?
– Wirklich konkret abgesehen vom Erprobungszwang war die Ministerin bei den dreizügigen Gymnasien nicht. Die Lehrer machen das ja kostenlos.
– Wieso soll sich Schule immer weiter dem Leistungsunwillen gerade von den Schülern anpassen, mit denen die Lehrer am wenigsten zu tun haben wollen?

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Nee, am Lehrplan. Der ist auf Biegen und Brechen umzusetzen, damit nach der ZP bzw. dem Zentralabi keiner klagen kann, weil bestimmte Teile des Kernlehrplanes nicht im Unterricht umgesetzt worden sind.
Es ist zweitrangig welche Kompetenzen SuS erworben haben, es geht darum sich nicht gegenüber der Schulaufsicht rechtfertigen zu müssen, warum man die Kernrichtlinien nicht weisungsgemäß umgesetzt hat.