Verschleierte Schülerin: CDU will Kultusministerin wegen Untätigkeit des Amtes entheben lassen – Rot-grüne Mehrheit schützt Heiligenstadt

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HANNOVER. Darf eine Schülerin vollverschleiert zur Schule gehen? Nein, findet die CDU. Aus ihrer Sicht muss die Kultusministerin dagegen vorgehen. Weil die Ministerin das nicht tut, will die CDU sie wegen Verletzung ihrer Amtspflicht anklagen. Dazu dürfte es aber kaum kommen.

Unter Druck: Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Foto: Martin Rulsch / Wikimedia Commons CC-by-sa 3.0/de
Unter Druck: Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Foto: Martin Rulsch / Wikimedia Commons CC-by-sa 3.0/de

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hält die CDU-Forderung für absurd, Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) wegen des Streits um eine vollverschleierte Schülerin anzuklagen. Die CDU wirft der Ministerin vor, ihren Amtseid verletzt zu haben, weil sie es duldet, dass eine 16-jährige Schülerin in Belm seit bald drei Jahren vollverschleiert zum Unterricht erscheint.

«Der Sachverhalt ist wirklich überschaubar», sagte Weil am Montag im Landtag in Hannover. «Daraus eine Ministeranklage konstruieren zu wollen, halte ich schlichtweg für abwegig. Im Gegenteil: Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns liegt in diesem Fall auf der Hand.»

Die CDU-Fraktion wirft der Ministerin vor, ihren Amtseid verletzt zu haben. Sie dulde es, dass an einer Schule in Belm seit bald drei Jahren eine 16-jährige Schülerin vollverschleiert zum Unterricht erscheine, obwohl das Schulgesetz das verbiete. «Sie duldet seit dem 5. September 2016 einen Fall von Rechtsbruch – seit dem Tag, an dem sie es erfahren hat», sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jens Nacke in Richtung der Kultusministerin.

Vollverschleierte Schülerin – nach drei Jahren (!) schaut der Verfassungschutz mal auf die Familie und stellt fest: Huch, Extremisten!

Dass es zur Anklage gegen die Ministerin vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg kommt, ist aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag aber unwahrscheinlich – dafür wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten benötigt.

Ein Anklage ist möglich, wenn ein Minister bei der Ausübung seines Amtes vorsätzlich die Verfassung oder ein Gesetz verletzt. Stellt der Staatsgerichtshof dann tatsächlich fest, dass der Minister mit Absicht so gehandelt hat, kann das Gericht ihn seines Amtes entheben. Über den CDU-Antrag auf Anklage von Heiligenstadt wird nun zunächst ein Ausschuss weiter beraten.

Die Schule hatte die Schulaufsichtsbehörden mehr als zwei Jahre lang nicht über das Verhalten der Schülerin informiert. Der Schulfrieden sei in dieser Zeit nicht gestört worden, hatte es geheißen.

Vergangene Woche wurde dann bekannt, dass einige Familienmitglieder der Schülerin vom Bundesverfassungsschutz beobachtet werden. Der Vater und einer der Brüder sollen einer verbotenen islamistischen Vereinigung angehören. Ein jüngerer Bruder sei zudem mit einem Kaftan, einem traditionellen Gewand, zum Unterricht erschienen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Grant Hendrik Tonne, machte seinem CDU-Kollegen den Vorwurf, den Fall der Schülerin für eine Grundsatzdebatte zu instrumentalisieren: «Ihnen ist die Schülerin egal, Ihnen ist die Schule egal und Ihnen ist auch der Ausgang dieser emotionalen Debatte egal», rief Tonne. Regierungs- und Oppositionsfraktionen warfen sich gegenseitig vor, mit ihren Debattenbeiträgen neue Munition für Rechtspopulisten zu liefern.

Im Landtag wurde am Montag auch darüber diskutiert, ob das Schulgesetz für solche Fälle eindeutiger formuliert werden sollte. Die FDP-Fraktion hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. dpa

 

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