Gemeinsamer Unterricht? Ja, aber … Verbände: Inklusives Schulgesetz braucht exakte Rahmenbedingungen

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ERFURT. Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder: dazu ein generelles Ja in Thüringen. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulgesetzt scheiden sich jedoch die Geister.

In Thüringen fehlen für einen inklusiven Unterricht nach Ansicht des Lehrerverbandes etwa 600 Sonderpädagogen. Auch die finanziellen und baulichen Bedingungen müssten zuerst geklärt und geschaffen werden, forderten der Thüringer Lehrerverband, Thüringer Landkreistag sowie die Landeselternvertretung und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege am Montag in Erfurt. Sonst schaffe ein neues inklusives Schulgesetz Fakten, die dann nicht zum Nutzen der Kinder, Eltern und Lehrer erfüllt werden könnten. Der Entwurf des Bildungsministeriums für ein inklusives Schulgesetz sei noch weit davon entfernt, kritisierten die Verbände.

Das Bildungsministerium verwahrte sich gegen die Kritik. Die Unterstellungen einzelner Verbände, das Ministerium würde ihre Vorstellungen nicht berücksichtigen, seien für den konstruktiven Dialog nicht hilfreich. «Inklusion kann nur durch Akzeptanz gelingen. Wir wollen Inklusion mit Augenmaß weiterentwickeln.» Es werde deshalb weitere Gespräche geben.

Bis Mitte Januar seien 18 Stellungnahmen von Schulen und 28 Rückmeldungen von Gewerkschaften und Verbänden eingegangen. Allein die Einschätzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft umfasse 41 Seiten. Dies alles müsse ausgewertet werden. Ursprünglich wollte das Land Ende Januar einen Referentenentwurf erarbeiten.

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Der Thüringer Landkreistag schätzt die Folgekosten auf etwa 117 Millionen Euro. Er befürchtet, das dieses Thema in der Gesetzesnovelle völlig ausgeblendet werde. Im Freistaat werde bereits seit 2003 der gemeinsame Unterricht gefördert. Es müsse also nichts übereilt werden. Ein funktionierendes Schulsystem sei schnell zerschlagen, hieß es. Vielmehr sollten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern ausgewertet werden.

Wie auch die CDU-Fraktion, die GEW und die Paritätische Buntstiftung Thüringen treten sie für eine Fortführung des Lernortes Förderschule neben dem inklusiven Lernen ein. Dadurch könnten Schüler mit speziellen Förderbedarf – etwa bei Hör- oder Seh-Behinderungen – oft besser individuell gefördert werden. Auch das Entscheidungsrecht der Eltern müsse gewahrt bleiben.

Bei inklusiven Klassen bestehe wegen fehlender Sonderpädagogen derzeit die Gefahr, dass Kinder mit speziellen Behinderungen «abgehängt» würden. Laut Landeselternsprecher kehren Kinder deshalb wieder an Förderschulen zurück. Das sei nicht nur für Schüler und Eltern eine schmerzvolle Erfahrung, sondern schade auch dem Ruf der inklusiven Schule, die generell von allen nicht infrage gestellt wird.

Das Bildungsministerium wolle langfristig bestimmte Förderschulen abschaffen – und die Sonderpädagogen dann stundenweise in allgemeinbildende Schulen schicken, hieß es. An den Förderschulen besteht nach Angaben der Liga der Freien Wohlfahrtspflege derzeit ein Lehrer-Schüler-Verhältnis von 1:6 oder 2:6. Das könnten inklusive Klassen nicht leisten, in die dann vielleicht zweimal pro Woche ein Sonderpädagoge komme, hieß es. dpa

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