Hubig: „Es bleibt der Grundsatz: kurze Beine, kurze Wege“ – kleine Grundschulen trotzdem vor dem Aus

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MAINZ. Das rheinland-pfälzische Schulgesetz nennt klare Anforderungen. Deswegen soll nun bei 41 Grundschulen geprüft werden, ob ihre Weiterführung sinnvoll ist. Bildungsministerin Hubig hat nun Leitlinien dafür vorgelegt.

Rheinland-Pfalz’ Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) wird wohl einige kleine Grundschulen auslaufen lassen. Foto: Olaf Kosinsky / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Rheinland-Pfalz’ Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) wird wohl einige kleine Grundschulen auslaufen lassen. Foto: Olaf Kosinsky / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

In den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz wird bei 41 kleinen Grundschulen geprüft, ob sie weitergeführt werden können. Diese Zahl nannte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Dienstag vor dem Landtagsausschuss in Mainz. Die Schulträger – also meist die Kommunen – sollen nun sechs Monate Zeit haben, um ein Konzept für eine langfristige Sicherstellung des Unterrichtsangebots vorzulegen. «Es werden nicht alle 41 am Ende aufgehoben werden», sagte die Ministerin.

Eigentlich stünden 49 von insgesamt 964 Grundschulen mit nur ein oder zwei Klassen und maximal 1500 Kindern zur Überprüfung an. Bei acht von diesen zeichnet sich aber ab, dass wieder eine dritte Klasse gebildet werden kann. Das Schulgesetz verlangt, dass es in jeder Grundschule für jede der vier Klassenstufen auch mindestens eine Klasse geben muss, ermöglicht aber auch Ausnahmen. In Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) werde jeder Einzelfall sorgfältig geprüft, sagte Hubig. Sinnvoll sei dabei die Einbeziehung der Eltern vor Ort.

Als wichtiges Kriterium nennen die «Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot» die Entfernung zur nächsten Grundschule. Die 41 für die Überprüfung vorgesehenen Grundschulen sind nach Angaben Hubigs zwischen eineinhalb und elf Kilometer zur nächsten Schule entfernt. «Es bleibt der Grundsatz: Kurze Beine, kurze Wege.» Bei einer Fahrt mit dem Bus dürfe der Weg von Haltestelle zu Haltestelle maximal 30 Minuten dauern. Ein weiteres Kriterium sei die regionale Entwicklung, etwa ob ein Neubaugebiet in der Nähe geplant sei.

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Wenn sieben Schüler und die Lehrerin da sind, ist die Schule komplett: Zwergschulen – die letzten Unterrichtsparadise oder pädagogischer Unsinn?

Die Überprüfung sei auch im Interesse der Kinder und Lehrkräfte in ländlichen Regionen, sagte Hubig. Eine Schulgemeinschaft mit 7, 20 oder 30 Kindern sei nicht vergleichbar mit einer größeren Schulgemeinschaft, wo es ein vielfältiges Angebot und einen ganz anderen Austausch im Lehrerkollegium gebe.

Die CDU-Abgeordnete Marion Schneid sagte, die Grundschulen seien das Herz kleiner Gemeinden auf dem Land, deswegen sei die genaue Einzelfallprüfung sehr wichtig. In der weiteren Entwicklung werde es wohl nicht bei der Prüfung von 41 Grundschulen bleiben: «Es wird das Problem von weitaus mehr Schulen sein.»

Der Lehrerverband VBE sprach sich dafür aus, mit den jetzt vorgelegten Leitlinien genau zu prüfen, ob eine kleine Schule weiter bestehen bleiben könne. In kleinen Schulen gebe es durchaus pädagogische Möglichkeiten für «eine produktive Lernumgebung», sagte der Landesvorsitzende Gerhard Bold. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte, es müsse klare, nachvollziehbare und transparente Leitlinien geben und kündigte an, den Prozess kritisch zu begleiten. Ein attraktives wohnortnahes Bildungsangebot müsse bestehen bleiben. dpa

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sofawolf
7 Jahre zuvor

„Massenkinderhaltung“ in „Schülerfabriken“ ist der falsche Weg!

Kleine Schulen wären besser. Da gehören Investitionen/Subventionen hin!