Nach der Debatte um die Krankenversicherung: Beamte in die Rentenversicherung? Eine Analyse

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DÜSSELDORF. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist der Vorschlag reizvoll, die allgemeine Versicherungspflicht auch für Beamte einzuführen.

Dafür sprechen die folgenden Argumente: Die Sozialversicherung würde entlastet werden, denn Beamte verdienen nicht schlecht. Das Solidarprinzip – die arbeitende Generation bezahlt für die Generation im Ruhestand – auf dem das Sozialversicherungssystem beruht, wäre gesamtgesellschaftlich wiederhergestellt.

Mit der Folge, dass die Beiträge vermutlich für alle sinken würden. Der Weg dahin wäre allerdings weit und hürdenreich.

Bernhard Vetter hat in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Blickpunkt Bildung“ vorgerechnet, was das im Bereich der Rentenversicherung bedeuten würde. Und so viel ist sicher: Es wird erst mal teuer.

1. Vorübergehende Doppelstrukturen sind unvermeidbar. Denn Bestandspensionisten müssten weiter aus Steuermitteln versorgt werden.

Die Rentenversicherung kostet Angestellte aktuell 18,7 Prozent Ihres Lohns. Foto: Klugschnacker / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0))

2. Dazugerechnet werden müssten die Ausgaben für die neuen Rentenbeiträge der aktiven Beamten. Der Staat und die aktuell schätzungsweise rund 1,7 Millionen Beamte (eine genaue Zahl liegt nicht vor) würden demnach jeweils 9,35 Prozent des Solds in die Rentenkassen einzahlen.

3. Wegen des grundgesetzlich festgelegten Alimentationsprinzips, müssten sie aber auch voraussichtlich dementsprechend mehr Sold bekommen.

4. Damit die Beamten beim Erreichen der Altersgrenze ein entsprechendes Ruhegeld bekommen, müssten sie außerdem nachversichert werden für die Zeit, in der sie keine Beiträge gezahlt haben.

Vetter rechnet in „Bildung heute“ beispielhaft vor:

Aktuell zahlt der Staat näherungsweise 1,7 Millionen Beamten insgesamt 107,2 Milliarden Euro Sold. Davon würden 18,7 Prozent Rentenbeitrag fällig, also 20 Milliarden Euro im Jahr.

Angenommen, der Beamte ist 50 Jahre alt ist und hat 25 Jahre gearbeitet, er hat im Durschnitt 42.000 Euro jährlich erhalten. Bei einem durchschnittlichen Rentenbeitragssatz von 19,2 Prozent müsste der Dienstherr also 201.600 Euro nachzahlen.

Laut Statistik waren 2015 505.445 Beamtinnen und Beamte 50 Jahre und älter gewesen. Wenn der Arbeitgeber alle nachversichern würde, ergäbe sich eine Summe von über 101,9 Milliarden Euro. Zusätzlich müssten noch die jüngeren Beamten nachversichert werden. Nach Schätzungen würde das weitere dreistellige Milliardenkosten nach sich ziehen.

Die gute Nachricht ist: Ausgeglichen werden könnten diese Kosten das durch die Auflösung der Pensionsfonds, dort seien aber – laut Vetter- lediglich zweistellige Milliardenbeträge enthalten. Berücksichtigen sollte man bei einer seriösen Rechnung, dass langfristig außerdem massive Steuermittel eingespart werden könnten, wenn Pensionszahlungen nicht mehr notwendig seien.

Fazit: Mit einem Umbau der Sozialversicherung zu einer allgemeinen Versicherungspflicht ist erstmal nicht zu rechnen. Zu groß sind die vorübergehenden Kosten und der Gegenwind der Kritiker. Langfristig würde es jedoch das System der Sozialversicherung stützen und weiterentwickeln. Nin

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5 Kommentare
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sofawolf
7 Jahre zuvor

Solch tiefgreifende Reformen sind wohl immer nur in Krisensituationen möglich, wenn alles auf dem Prüfstand steht – und die Leute froh sein müssen, wenn sie überhaupt noch eine Rente bekommen. Ansonsten läuft man zu sehr Gefahr, die nächste Wahl zu verlieren – es sei denn, alle Parteien ziehen mal an einem Strang und keine versucht, die andere auszuspielen. Ob wir das jemals erleben werden?

xxx
7 Jahre zuvor

Gleichzeitig sollte man auch die Architekten, Ärzte, Selbstständigen in die gesetzlichen Sozialversicherungen einzahlen lassen, die Beitragsbemessungsgrenze streichen und Beiträge auf alle Einnahmen erheben. Dazu gehören auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Dividenden usw. Besonders aufgrund der extrem hohen Einkommen ab 1 Mio jährlich kommen derart hohe Beiträge zusammen, dass das generelle Beitragsniveau deutlich gesenkt oder das Rentenniveau auf ein lebenswertes Maß angehoben werden.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Diese Maßnahme wird aber auch nur durch Anhebung der Bemessungsgrundlagen sinnvoll.
Und auch dann gibt es noch die Möglichkeit aus der Praxis, der Kanzlei oder dem Ing-Büro eine GmbH zu machen und der vormalie Freiberufler wird zum geschäftsführenden Gesellschafter mit festem Jahreseinkommen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich habe die Verschärfung gefordert, nämlich die komplette Streichung der Bemessungsgrundlage, also keine oder sehr geringe Freibeträge und keine Obergrenze.

dickebank
7 Jahre zuvor

Die Doppelbelastung halten weder der Bundeshaushalt noch die Länderhaushalte aus, um die Kommunen einmal außen vor zu lassen.
Die Systemumstellung würde nämlich bedeuten, dass für alle Beamten im Ruhestand die Pensionen gezahlt werden müssen. Gleichzeitig müssen für die Beamten im aktiven Dienst die Die AN-Anteile mit den Dienstbezügen ausgereicht und die AG-Anteile in die GRV eingezahlt werden. Neueingestellte Bedienstete werden ganz normal als Angestellte tarifiziert.

Dann ist es sinnvoller Beschäftigte des ÖD in ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. D.h., sie zahlen wie jeder andere Arbeitnehmer in das Sozialversicherungssystem mit Ausnahme der GRV ein. Es werden also Beiträge an die gesetzliche Pflege-, die Kranken-und die Arbeitslosenversicherung abgeführt Die Nachzahlungen an die GRV fallen erst an, wenn jemand aus dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ausscheidet.,