Verwaltungsgericht weist im Kopftuchstreit Klage ab: Keine Entschädigung für muslimische Lehrerin

0

OSNABRÜCK. Im Streit um das Tragen eines Kopftuches ist eine muslimische Lehrerin mit ihrer Klage auf Entschädigung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Osnabrück wies die Klage der Frau am Mittwoch ab.

Die Pädagogin hatte 2013 eine Einstellungszusage von der Landesschulbehörde bekommen, dass sie an einer Schule im Kreis Osnabrück arbeiten darf. Diese Zusage nahm die Behörde zurück, als bekannt wurde, dass die Frau mit Kopftuch unterrichten wollte. Weil sie sich deshalb religiös diskriminiert fühlte, hatte sie das Land auf Entschädigung und Schmerzensgeld verklagt.

Die Richter in Osnabrück erkannten jedoch keine Diskriminierung. Die Lehrerin sei nicht wegen ihrer Religion benachteiligt worden. Das Landesschulgesetz verbiete sämtliche religiöse und weltanschauliche Symbole in staatlichen Schulen – und zwar für alle Bewerber. Das sei die Basis der Entscheidung der Landesschulbehörde gewesen. Das Osnabrücker Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden (AZ.: 3 A 24/16).

2003 hatte das Bundesverfassungsgericht für ein Verbot von Kopftüchern entsprechende Bestimmungen im Gesetz gefordert. Seit dem Jahr 2015 verlangen die Verfassungsrichter zusätzlich, dass für ein Verbot von Kopftüchern in staatlichen Schulen der Schulfrieden und die Neutralität der Schule in Gefahr sein müssten. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe es im Jahr 2013 aber noch nicht gegeben, argumentierte das Verwaltungsgericht in Osnabrück – es gelte daher der Rechtsstand von 2013.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist die in Nordrhein-Westfalen lebende Pädagogin inzwischen Lehrerin an einer nicht-staatlichen Schule. dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments