Wie viel staatliche Förderung sollen Privatschulen bekommen? In Baden-Würtemberg ist nach jahrelangem Streit eine Einigung in Sicht

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STUTTGART. Privatschulen sind im Südwesten besonders beliebt. Inwieweit sie aber von der öffentlichen Hand gefördert werden sollen, wird immer wieder neu diskutiert. Jetzt scheint eine Einigung zum Greifen nah.

Der jahrelange Streit um die Finanzierung der Privatschulen in Baden-Württemberg neigt sich dem Ende entgegen. «Wir haben das Ziel, die künftige Finanzierung der freien Schulen auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen», sagte CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart in Stuttgart. Die Koalition werde im Doppelhaushalt 2018/19 zusätzliche Mittel bereitstellen, um die Besserstellung der Privatschulen zu erreichen. «Wir wollen, dass der Konflikt dauerhaft befriedet wird.» Auch beim Landesverband Deutscher Privatschulen (VDP) zeigte man sich zuversichtlich, bis zum Sommer eine Lösung zu finden.

Das Statistische Landesamt verzeichnete einen neuen Höchststand (2016/17) bei den Schülern privater allgemeinbildender Schulen von fast 105 000 – rund 1000 mehr als im Vorjahr. Davon besuchen gut 35 000 Gymnasien, 23 300 freie Waldorfschulen, 16 000 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (vormals Sonderschulen) und 15 300 Realschulen.

Baden-Württemberg liegt im Vergleich der westdeutschen Flächenländer mit 9,8 Prozent beim Anteil von Privatschülern nach Bayern (11,4 Prozent) auf Platz zwei. Der Bundesschnitt beläuft sich auf 8,9 Prozent. Der positive Trend der vergangenen Jahre – mit Ausnahme des Schuljahres 2012/13 nach Abgang des doppelten Abiturjahrganges – setze sich fort, resümierten die Statistiker.

Die gegenwärtigen Verhandlungen gehen auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2015 zurück. Demnach ist das baden-württembergischen Privatschulgesetz in Teilen verfassungswidrig und muss bis August dieses Jahres geändert werden. Vorgabe war, dass der Anspruch der Schulen auf Ausgleich konkretisiert wird, wenn sie den Eltern Schulgeldfreiheit gewähren.

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Der Ausgleich wird das Land dem Vernehmen nach 50 Millionen Euro kosten. Weitere Ausgaben kommen auf das Land zu, weil das seit Jahren angestrebte Ziel einer Förderung von 80 Prozent der Kosten eines Schülers an öffentlichen Schulen realisiert werden soll. Das würde mit rund 15 Millionen Euro im Jahr zu Buche schlagen.

Zu elitär? Privatschulen haben den Ruf, nicht die Gesellschaft abzubilden. (Foto: Departement for Communities and locals/Flickr CC BY-ND 2.0)
Die Privatschulen in Baden-Württemberg bekommen zukünftig offenbar mehr Subventionen vom Staat. (Foto: Departement for Communities and locals/Flickr CC BY-ND 2.0)

Nach einer Gesetzesänderung vor einem Jahr liegt dieser Kostendeckungsgrad im Südwesten derzeit bei durchschnittlich 78,1 Prozent. Im Koalitionsvertrag werden die Schulen in freier Trägerschaft mit ihren innovativen pädagogischen Konzepten als Bereicherung der Schullandschaft gewürdigt. Dort ist die Förderquote von 80 Prozent vorgesehen, zu der sich auch Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) bekannt hat. Neben dem Elterngeld sind Drittmittel – etwa Spenden, Geld von Fördervereinen oder aus politischen Sonderprogrammen – weitere Finanzquellen. Ein Eigenanteil der Schulen ist Konsens.

Konfliktpunkte zwischen Schulen und Koalition sind noch, was in die Kosten eines öffentlichen Schülers einfließt und welchen Referenzzeitraum man wählt. Auch für welche Schularten der Schulgeldausgleich gelten soll, ist noch strittig. Dennoch zeigte sich VDP-Geschäftsführerin Christina Metke zuversichtlich: «Die Gespräche laufen sehr konstruktiv. Wir sind optimistisch, dass die Eltern entlastet werden.» Am 9. Februar begonnene Verhandlungen zwischen Privatschulvertretern und Eisenmann werden am 24. Februar fortgesetzt. Im März ist eine Kundgebung für das freie Schulwesen vorgesehen.

Der Trend zu Privatschulen ist aus Metkes Sicht keine Absage an das öffentliche Schulwesen, sondern ein Zeichen zunehmenden Interesses der Eltern, für ihr Kind die passende Schule zu finden. Sie fühlten sich von Profilen wie Montessori, einem bilingualem Unterricht oder einer Spezialisierung auf Naturwissenschaften angezogen. In Stuttgart werde es künftig sogar eine Grundschule für Kinder mit Diabetes geben. Metke: «Die Tage der offenen Türen sind voll.» dpa

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anislim
7 Jahre zuvor

Unterstützen die Steuerzahler die Privatschulen nicht längst mit mehr Geld, als rechtlich von ihnen verlangt werden könnte?
Die Rechtsprechung verlangt doch nur, dass das Existenzminimum gewährleistet wird, und das wäre ja mit dem Überleben einer Schule getan.

Siehe Bundesverwaltungsgericht Urteil Rn 26: Zitat: „Mit seiner Privatschulfinanzierung hat der Gesetzgeber das Existenzminimum nicht allein sicherzustellen; er leistet nur einen Beitrag hierzu, der zudem nicht auf die Existenz der einzelnen Schule, sondern der Institution Privatschule abzustellen ist.“ BVerwG, Urteil vom 14.12.2011 – 6 C 18.10 [ECLI:DE:BVerwG:2011:141211U6C18.10.0]

Haben sich die Schulgelder schon jemals reduziert, wenn der Steuerzahler den Forderungen der Privatschulen nachgekommen ist? (siehe z.B. http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf )

Unterlaufen die Bundesländer mit Ihrer Genehmigungspraxis, nicht auch die lt. UN-Behindertenkonvention vereinbarten Ziele?
Jedenfalls findet die geforderte Inklusion und Integration nicht überall, sondern hauptsächlich an den schlecht finanzierten staatlichen Schulen statt.*

(*Zitat: „Das allgemeine Bildungssystem soll jedem zugänglich sein. Ziel ist also der gemeinsame Schulbesuch von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer Regelschule als „Normalfall“ – es soll keine Ausnahme sein. Gerade diese Zielsetzung ist sehr umstritten und geht einigen Kritikern zu weit.“ Zitat: https://www.behindertenrechtskonvention.info/inklusion-3693/ )

4.1.2017 http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/inklusion-lehrer-erzaehlen-von-chancen-und-verzweiflung-a-1123764.html ,

10.1.2017 http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/inklusion-nrw-kommunen-scheitern-mit-klage-a-1129429.html ,

sofawolf
7 Jahre zuvor

Ich frage mich, wieso die Allgemeinheit eigentlich eine Minderheit nicht nur finanziell fördern, sondern fast alle Kosten übernehmen soll?

Da stehlen sich einige, die es sich leisten können, aus der angeblich schlechten öffentlichen Schule davon, um dann an den vermeintlich besseren Privatschulen bessere Bedingungen zu haben.

Bezahler sind wir alle, Nutznießer einige wenige.

anislim
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Stimmt, aber leider haben die vielen Bezahler und benachteiligten Schüler, d.h. die ca. 6,3 Millionen Nutzer staatlicher Schulen niemanden, der ernsthaft ihre Interessen vertritt, oder sie wenigstens ausführlich über das Ausmaß der verfassungswidrigen Verwaltungspraxis informiert.
Welche Gründe ihnen dies verbietet, kann man nur mutmaßen.

anislim
7 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

Lt. der WZB-Studie 2016 missachten die Bundesländer das Verfassungsgebot nach Art. 7 IV 3.

Zu dieser Feststellung kamen auch schon die Richter des FG Köln.

Interessiert aber weder die dafür verantwortlichen Staatsdiener oder mögliche Interessenvertreter.

Die einzigen Reaktionen sind weitere Forderungen nach Geld, die sehr wahrscheinlich gehört werden.

https://www.wzb.eu/sites/default/files/u6/uebersicht_sonderungsverbot_0.pdf
18.11.2016 https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz

weil Hessen nicht auf die Anfrage der Wissenschaftler geantwortet hat, hier die Links zur Höhe der Finanzhilfen und geduldeten Schulgelder.
12.4.2013 http://www.agfs-hessen.de/resources/PM_Ersatzschulfinanzierung.pdf
23.2.2015 http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf

Interessant wäre auch, in welcher Höhe die Schulträger eigenen Eigenleistungen (außer Schulgeld) zeigen, um ihren Wunsch bildungspolitische Ziele zu verwirklichen, zu finanzieren.
UND ob diese zumutbaren Eigenleistungen bei der Berechnung der Finanzhilfen berücksichtigt werden, bzw. warum nicht.
Schließlich sind viele Schulträger auch Träger von Kita-Einrichtungen u.a. und es besteht entsprechendes Vermögen, welches eingesetzt werden könnte.

Anislim
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Frage: „….wieso die Allgemeinheit eigentlich eine Minderheit nicht nur finanziell fördern, sondern…. “

Antwort: Vielleicht, weil sich eine kleine Minderheit den dadurch möglichen Profit wünscht, und es einer anderen Minderheit ermöglicht, ihren Kindern die Zustände an den vernachlässigten staatlichen Schulen zu ersparen?

In Deutschland berichten Medien über die Entwicklung der Schulen in Schweden und Spanien.
Vielleicht werden dafür die Schweden und Spanier auch ausführlicher über die Folgen informiert, die die MISSACHTUNG des GG für das deutsche Schulwesen hat. (siehe pm 18.11.16 zur WzB-Studie u. Artikel „Das missachtete Verfassungsgebot….“.

27.2.2017
http://m.fr.de/wirtschaft/schweden-klassenzimmer-als-profitmaschine-a-1010566

S.a. Artikel vom 12.8.2016 in der taz über die ‚öffentlichen Schulen in Spanien‘.

Man kann sich nur wundern, dass die Allgemeinheit sich das gefallen lässt, und auf die weiteren finanziellen Forderungen der Privatschulen kein Widerspruch erfolgt.

Anonymous
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die meisten Privatschulen hierzulande sind nicht elitär. Da gibt es auch Leute aus der Mittelschicht und sogar sozial Schwache.

Viele Privatschulen staffeln das Schulgeld nach dem EInkommen der Eltern. Da kann es dann passieren, dass Betuchte Familien mit 800€/Monat zur Kasse gebeten werden, während ALG-II-Empfänger nur 100€/Monat oder sogar garnichts zahlen.

Damit werden die Beschulungskosten zwar etwas sozialer verteilt, aber es bleibt für alle Beteiligten eine ziemlich heftige Belastung.

Diese Belastung ließe sich vermeiden, wenn der Staat einfach die verschiedenen Bildungswege GLEICHSTELLEN würde. Das heißt: Jede Schule (staatlich oder privat) bekommt für jeden Schüler, den sie unterrichtet, vom Staat den gleichen Betrag. Und dieser Betrag wird so bemessen, dass er die gesamten Beschulungskosten deckt. Fertig. Und wer Homeschooling oder Freilernen machen will, der bekommt den Betrag bar ausbezahlt, damit er die Bildungskosten bezahlen kann.

Auf diese Weise hätte jeder den gleichen Zugang zu allen Bildungswegen, und es gäbe nicht irgendwie eine Elite, die sich bestimmte Bildungswege leisten kann, und ein einfaches Volk, dass nur auf die Volksschule darf.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Anonymous

Die meisten „Privatschulen“ in Deutschland sind staatliche Ersatzschulen zumeist in Trägerschaft der Kirchen.

sofawolf
7 Jahre zuvor

@ Anislim

Oder wie man uns früher im Osten sagte: „Das ist der Kapitalismus!“ 🙂

Patricia
6 Jahre zuvor

Freie Bildungswahl ist eine Grundmaxime! Ich meine, es muss nicht bestraft werden, wenn sich Eltern für eine andere Schule entscheiden! Das Lernen muss den Entwicklungsbedürfnissen des Kindes angepasst werden und nicht das Kind sich dem staatlichen Lehrplan. Eltern machen sich da heutzutage mehr Gedanken über das Wohl ihres Kindes! Genau so muss es auch sein! Ich bin alleinerziehende Mutter tweier Söhne. Einer steckt gerade mitten im Abi, der andere ist nach dem Abi seit Anfang 2016 auf Weltreise… „Das Kind in Ehrfurcht aufnehmen, in Liebe erziehen und in Freiheit entlassen!“ Anders kann es gar nicht gehen!

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ Patricia,

eigentlich kann ich mich ja nur wiederholen:

Ich frage mich, wieso die Allgemeinheit eigentlich eine Minderheit nicht nur finanziell fördern, sondern fast alle Kosten übernehmen soll? Da stehlen sich einige, die es sich leisten können, aus der angeblich schlechten öffentlichen Schule davon, um dann an den vermeintlich besseren Privatschulen bessere Bedingungen zu haben. Bezahler sind wir alle, Nutznießer einige wenige.

Die Freiheit der „Schulwahl“ ist ja gegeben. Wer will und wer es sich leisten „möchte“, kann sein Kind an eine Privatschule schicken. Dass die Allgemeinheit aber bezahlen soll, dass es einige besser haben, folgt nicht daraus.

Patricia
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Bildung ist ein freies Gut. Eine Freie Waldorfschule soll sich jeder leisten können. Hier bezahlen bspw Besserverdiener für weniger Betuchte mit. Das ist sehr sozial. Ich hab die Schule für meine Kinder mit Nebenjobs bezahlt, wenn man will geht alles! Es gab halt weniger Urlaub… Wenn ich überlege wie wenig Geld die Politik für Bildung ausgibt… Das ist lächerlich! Deutschland finanziert ja lieber in Rüstung oder Kitas. Arme Kinder, die schon mit ein paar Wochen abgegeben und fremd erzogen werden…Armes Deutschland, hier sind Kinder nicht wirklich willkommen! …

anislim
6 Jahre zuvor

@Patricia , @Anonymus:
Es liegt nun ganz bestimmt nicht an den Steuerzahlern bzw. zu geringen Finanzhilfen, dass nicht jeder, der möchte, eine private Schule (z.B. Waldorfschule) besuchen kann.
Das liegt ausschließlich an den Privatschulen (Recht auf freie Schülerwahl) und den staatlichen Schul-Aufsichts-Behörden, die mit ihrer Missachtung der Rechtsprechungen und den fehlenden Kontrollen, Vorgaben, Konsequenzen eine verbotene „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ fördern.
Jeder Privatschüler ermöglicht Einsparungen im öffentlichen Bildungswesen, so dass sich immer öfter auch die Eltern für eine Privatschule entscheiden, obwohl sie die dort vermittelte Religion, Weltanschauung, pädagogischen Ansicht …. gar nicht teilen!

@Patricia. Sind Sie Rudolf-Steiner-Anhänger? Oder haben Sie sich aufgrund der den Privatschulen gewährten Wettbewerbsvorteile für eine Waldorfschule entschieden? (Besserer Sozialindex der Schüler-/Elternschaft), wenig inklusiv-zu beschulende Kinder). Oder weil Privatschulen (u.a. Waldorfschulen) oft mehr Geld zur Finanzierung des gleichen Bildungsziels (ESA, …Abitur) zur Verfügung steht, als den staatlichen Schulen?

Muss man dafür auf Kritik und andere „verbriefte Rechte“ verzichten?
(http://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706 )

Patricia und Anonymus, Sie behaupten, dass an Privatschulen „Besserverdiener für weniger Betuchte“ mitbezahlen. Das ist eine immer wieder gerne benutzte Behauptung, die allerdings noch zu belegen wäre. Können Sie das?
Was bestätigen die Informationen zum Schulgeld, zu denen z.B. Waldorfschulen auf ihren Homepageseiten* bereit sind?

https://fragdenstaat.de/anfrage/ersatzschulen-zb-waldorfschulen-staatliche-finanzhilfen-und-geduldete-schulgelder-und-sonderungsverbot/
(Andere exklusivere Privatschulen verlangen noch höhere Schulgelder. Siehe z.B. 3-Sat-Kulturzeit v. 3.5.2017 „Eliteschulen“ https://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367 )

Was lässt die Verweigerung verlangter Auskünfte (Einkünfte, …Verwendung von Finanzhilfen, ..Eigenleistungen, …) , die bei jedem anderen Empfänger staatlicher Leistungen zu Sanktionen führen würde, vermuten? (siehe z.B. Berlin Drs. 18/10783 S. 2 Nr. 11 b, und 18/11128) .

Berlin 18/11128 https://kleineanfragen.de/berlin/18/11128-privatschulen-in-berlin-jetzt-mal-tacheles-lmb-schulgeld-gebuehren-sonderungsverbot ,
* 12.5.2017 http://www.berliner-zeitung.de/berlin/parlamentarische-anfrage-privatschulen-verschweigen-zahl-der-armen-schueler-26886170 ,

Tatsächlich wurden/werden mit den zugesagten Erhöhungen der staatlichen Finanzhilfen nur die finanziellen Interessen der Schulträger bedient.

Die lukrativen Bedingungen regen zu immer mehr Privatschulgründungen an, die oft sogar schon während der Gründungszeit finanziell gefördert werden. (Mit dem Urteil d. Bundesverwaltungsgericht V II 71/66 Rn. 18 ist das nicht zu vereinbaren!)

Kennen Sie viele Privatschulen, wo sich die Schulgelder reduzier(t)en, nachdem die Finanzhilfen erhöht wurden?
(Nicht nur) in Hessen werden unverändert hohe Schulgelder verlangt und nur wenige zahlen reduzierte Beiträge. Die meisten Rabatte werden zudem pauschal und erst nach Zugang mit dem ersten Kind gewährt! http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf

Die unnötige Großzügigkeit, zu der der Staat die unwissenden desinformierten Steuerzahler verpflichtet, geht zu Lasten einer Schülermehrheit, die von ihren Elternvertreter leider auch nur still und leise vertreten werden.

Hätten Politiker deren Stellungnahmen auch übergangen, wenn z.B. der Landeselternbeirat Baden-Württemberg die von ihm vertretenen Eltern besser informiert hätte?
Diese ggf. sogar eigene Ansprüche angemeldet hätten, damit staatliche Schulen gleichwertige Angebote anbieten können und die geforderte Inklusion umsetzen können?

Den wenigsten Eltern wird die LEB-Stellungnahme und Vorhersage v. 2.4.2015 bekannt sein. (siehe Urteil Staatsgerichtshof BW , 6.7.2015, 1 VB 130/13 Rn. 95 https://openjur.de/u/857446.html ).

Wer weiß schon, dass das Gericht gar keine Erhöhung der Finanzhilfen forderte, sondern nur eine Konkretisierung der Schülerkosten und vorzunehmende Abgrenzung zwischen Schulgeld und Eigenleistungen!
Das erfährt nur, wer die Rechtsprechung kennt, oder den Gesetzentwurf BW liest.
(Siehe Vorblatt D. https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf ) .
Sind die geforderten Konkretiersierungen erfolgt? Können Eltern jetzt erkennen, für welche Kosten sie zu Schulgeld (steuerlich absetzbar) oder anderen Eigenleistungen verpflichtet werden dürfen? Ist Eltern, Schulträger und Genehmigungsbehörden jetzt klar, wo die Grenzen der zumutbaren Opferbereitschaft liegen?
(Laut Gesetzentwurf können die durchschnittlichen Einkommen der Haushalte mit Schülern im reichen Baden-Württemberg einen durchschnittlichen Beitrag von 160 Euro leisten. Ist dem unveröffentlichten IAW-Gutachten auch zu entnehmen, wie dieser Durchschnittsbetrag zu staffeln ist, damit keine unzumutbare Opferbereitschaft verlangt wird? Nein!

Wären Eltern besser informiert gewesen, hätten Sie die Möglichkeit genutzt, den Gesetzentwurf bis zum 9.6.2017 zu kommentieren?
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/

Ist es nicht sehr zynisch, wenn die Förderung der Privatschulen, damit begründet wird, diese gäben den staatlichen Schulen wichtige Impulse? Schließlich werden den staatlichen Schulen und den dort noch verbleibenden Schüler mit jedem Schüler, der auf eine Privatschule wechselt, die finanziellen Mittel gekürzt! Ohne große Rücksicht darauf, dass sich die Kosten mit dem Weggang eines Schülers noch nicht reduzierten. Den staatlichen Schulen fehlen schon lange die Mittel, um eigene Ideen umzusetzen.

(90 % der Schüler nutzen die verwahrlosten, kaputt gesparten staatlichen Schulen.
Würden staatliche Schulen ihre reichen Eltern auch verpflichten, tolle Zusatzangebote, schöne Schulgebäude zu finanzieren, oder zur Reinigung der Klassenräume etc. verpflichten, dann wären die Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Schulen nicht so eklatant.)

Bisher konnte niemand die Feststellung der Wissenschaftler (Wrase/Helbig) des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) , oder die der Kölner Richter (FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47) widerlegen.
Ist es nicht erstaunlich, dass es trotzdem mit der Missachtung des GG weiter gehen wird?
Z.B. in Berlin: 31.5.2017 https://www.morgenpost.de/berlin/article210749651/Privatschulen-sollen-ab-2019-besser-finanziert-werden.html ,
oder Niedersachsen: 6.5.2017 „..Gefordert wird dabei unter anderem, dass die Schülerkosten künftig zu 100 Prozent gedeckt werden…“ http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Wennigsen/Nachrichten/Regionspraesident-Hauke-Jagau-besucht-Freie-Waldorfschule-Sorsum

Es kommt denjenigen, die mit der „Missachtung des GG“ ihre Ziele noch besser verfolgen können, sehr entgegen, dass die Bevölkerung so unwissend und schlecht informiert ist.

Auch die „Hüter“ des Wikipedia-Artikels „Waldorfschule“ dulden weder, das Leser über die WZB-Studie noch über diese Aussage des Bundes der Waldorfschulen informiert werden:
„Für Genehmigungsbehörden und Schulträger ist somit nicht klar, wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden können.“ (Quelle: Erziehungskunst, Nov. 2016).

Aus einem diskutierten/strittigen Satz zum Schulgeld wurde daher kurzerhand der Hinweis auf das Sonderungsverbot (Genehmigungsvoraussetzung) gelöscht. Siehe dazu die Diskussionsseite und die Versionsgeschichte des Wikipedia-Artikels Waldorfschule v. 4/2017-6/2017. https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Waldorfschule#Schulgeld_und_der_festgestellte_Versto.C3.9F_gegen_das_Grundgesetz_.28Sonderungsverbot.29

Patricia
6 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

Eine FREIE Schule kann natürlich auch bis zu einem gewissen Grad frei entscheiden, welches Lehr-Angebot sie dem Schüler zukommen lassen möchte. Natürlich weichen auch in der Oberstufe die Fächer und Anforderungen nicht gänzlich von denen der Staatsschulen ab. Das 13. Schuljahr in der Oberstufe an Waldorfschulen entspricht dem 13. Schuljahr der Staatsschulen. Die Waldorfschulzeit endet ja mit dem zwölften Schuljahr. Waldorfschulen legen ihre Schwerpunkte zum Beispiel auf zeitgeschichtliche Hintergründe, künstlerische Fächer und gestalterisches Tun. Ich habe mir diese Schule für meine Kinder nicht ausgesucht, um auf der Eliteebene zu leben, sondern allein nach den inhaltlichen und hintergründlichen Gesichtspunkten. Ich stehe nach wie vor dazu, dass die Lerninhalte dem Entwicklungsstand des Kindes angepasst werden müssen und nicht festgelegte Lerninhalte dem Kind regelrecht zugeführt werden, weil das so in den staatlichen Lehrplänen steht. Was das finanzielle angeht spreche ich aus Erfahrung, auch ich als allein erziehende Mutter hatte nicht das nötige Kleingeld, um den vollen Schulebetrag zu bezahlen. Ich stehe dazu, dass man sich jederzeit selbst Gedanken machen kann über die Schullaufbahn seiner eigenen Kinder, ich stehe aber auch dazu dass man sich über Lerninhalte an diversen Schulen vorab informiert, und nicht über Dinge redet, von denen man nicht ausreichend Kenntnis hat.
Heute hat mein zweiter Sohn das Abitur bestanden, und das ohne Vorbenotung aus den Klausuren aus dem laufenden Abijahr, weil das der Staat für Waldorfschulen nicht vorgesehen hat. So zählt also nur die jeweils erzielte Tagesleistung.
Meinen Kindern steht also eine tolle Zukunft offen, und das ohne ständigen Schulstress und laufenden irritierenden Benotung oder sitzenbleiben.
Gratulation!
Ich würde es jederzeit wieder ganz genauso machen !

anislim
6 Jahre zuvor

Hier die Stellungnahme des Landeselternrates Baden-Württemberg v. 2.4.2015, die leider wenig Beachtung fand.
Vielleicht wäre das anders gewesen, wenn die Eltern der ca. 1,5 Millionen Schüler informierter wären. Dann hätten sie die Stellungnahme unterstützen können, indem sie dies den Politikern, z.B. auf Wahlveranstaltungen, mitgeteilt hätten.

„3. Der Landeselternbeirat hat mit Schreiben vom 2. April 2015 Stellung genommen. Darin würdigt er die in Art. 14 Abs. 2 LV gegebene Wahlmöglichkeit der Eltern und begrüßt die Vielfalt im Schulwesen, einschließlich der Privatschulen. Gleichwohl ist er der Auffassung, dass die Privatschulförderung des Landes Art. 14 Abs. 2 Satz 3 LV genügt. Die komplette Übernahme eines bisher an Privatschulen zu zahlenden Schulgeldes durch den Staat würde die Elternrechte bei der Schulwahl nicht verbessern. Denn diese finanzielle Leistung würde nur die unternehmerische Sicherheit der Privatschulen erhöhen. Die Entscheidung über die Auswahl der Schüler bliebe jedoch den Privatschulen vorbehalten und wäre kaum überprüfbar. Zudem hätte der Wegfall von Schulgeld an Privatschulen Auswirkungen auf die staatlichen Schulen. Es würden mehr Schüler auf Privatschulen gehen. In Zeiten allgemein zurückgehender Schülerzahlen hätte dies zur Folge, dass in vermehrtem Umfang staatliche Schulen geschlossen werden müssten. Die Elternrechte an privaten Schulen seien rechtlich nicht abgesichert. Auch hätte der Staat weniger Möglichkeiten, seine pädagogischen Konzepte durchzusetzen. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Beratungsgremien, wie des Landeselternbeirates, gingen zurück.“ (Quelle: https://openjur.de/u/857446.html , Urteil 1 VB 130/13 – Randnummer 95.)
(. Urteil, Musterklage der Waldorfschule Nürtingen Baden-Württemberg, Siehe dazu auch Urteil VGH BW 9 S 233/12 v. 11.4.2013.
Der VGH stellte damals eine Deckungslücke von ca. 95 Euro fest, die mit entsprechenden Schulgeldern, zu decken ist. Der VGH ging dabei davon aus, dass dieser durchschnittlich einzunehmende Betrag so nach Einkommen gestaffelt werden kann, dass jedem ein Zugang möglich ist, und niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden muss. )

anislim
6 Jahre zuvor

Hier ein Auszug aus der Berliner Zeitung vom 31.8.2015, der über die Kündigungspraxis informiert, mit der an Privatschulen, die Eltern, die Kritik üben, besser diszipliniert werden (http://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706 )
Auszug:
„Freie Schulen:
In Berlin gibt es insgesamt 350 freie Schulen, auf die etwa 27 000 Kinder und Jugendliche gehen. Dazu gehören die evangelischen, katholischen und jüdischen Schulen, Waldorfschulen oder Alternativschulen. Die meisten Schulen in freier Trägerschaft geben bei Kündigungen von Schülern keine Gründe an.
Waldorfschulen:
Das gilt auch für Waldorfschulen. „Alles andere wäre rechtlich sofort angreifbar“, sagt Detlef Hardorp, der Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg. Würden Eltern den Schulvertrag aufkündigen, führen einige Waldorfschulen ein sogenanntes Exit-Gespräch, um die Gründe für die Abmeldung zu erfahren.
Katholische Schulen:
Bei den Schulen des katholischen Erzbistums müssen für eine Kündigung explizite Gründe vorliegen. Dazu zählt, dass ein schulpflichtiger Schüler mindestens 20 Unterrichtsstunden im Monat unentschuldigt gefehlt, die Probezeit nicht bestanden oder gegen die Schulordnung verstoßen hat – oder er sich gezielt gegen die Ziele der erzbischöflichen Schulen stellt. Auch ein Kirchenaustritt kann Grundlage für eine Kündigung des Schulvertrages sein.
– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2017

anislim
6 Jahre zuvor

Hier der aktuell gültige Link zur geplanten Änderung des Privatschulgesetzes Baden-Württemberg:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/

Die noch bis vor kurzem funktionierenden Links zu den Kommentaren zum Gesetzentwurf Baden-Württemberg funktionieren nicht mehr.
Der Suchbegriff „Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes“ bringt kein Ergebnis??? Dabei ist das Gesetz noch nicht verabschiedet.
Hier ist noch ein Einblick zum Gesetzentwurf und den Begründungen möglich. Siehe Vorblatt D, und S. 15 (IAW-Gutachten), S. 18 Zuschüsse.
https://web.archive.org/web/20170630082438/https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf

https://web.archive.org/web/20170630074159/https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/service/pressemitteilung/pid/ministerrat-gibt-anhoerung-zur-novelle-des-gesetzes-fuer-die-schulen-in-freier-traegerschaft-frei/

https://web.archive.org/web/20170703113418/https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/

Mrock
6 Jahre zuvor

Ich denke ein wichtiger Grund für die Förderung von Privatschulen wird oft übersehen: Sie fördern die Vielfalt der pädagogischen Herangehensweisen.

Wie sollten die sonst beliebten Waldorf oder Montessori Schulen überhaupt tragbar sein. Und das diese Formen auch beliebt sind zeigt die schiere Anzahl der Angebote.

Allein hier sind über 2000 Privatschulen gelistet:

https://www.private-bildung.com/privatschulen

Und laut VDP gbt es deutschladweit über 5800.

anislim
6 Jahre zuvor

Insgesamt gibt es über 7.000 Privatschulen, darunter sind über 200 Waldorfschulen.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/BildungForschungKultur/Schulen/Tabellen/AllgemeinBildendeBeruflichePrivateSchulenSchularten.html

Warum Privatschulen, die häufig von den Entscheidungsträgern der Privatschulpolitk genutzt werden, gefördert werden und begehrt sind, lassen diese TV-Berichte vermuten:

„Zwei-Klassen-Bildung“ vom 10.9.2017 WDR-Westpol,
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-zwei-klassen-bildung-100.html

„Eliteschulen“ vom 3.5.2017, 3-Sat-Kulturzeit
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

Man muss aber unterscheiden zwischen „echten“ Privatschulen und Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Letztere verlangen meist kein Schulgeld und setzen häufig eine bestimmte Konfession voraus. Neben den Waldorfschulen gibt es dann noch die privatwirtschaftlich organisierten Schulen, ohne staatliche Zuschüsse auskommen müssen. Dort findet man Kinder der finanziellen Oberschicht und Jugendamtskinder, d.h. Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen mit dem staatlichen Schulsystem nicht klar kommen (oder umgekehrt). Mit Niveau oder Bildung erster und zweiter Klasse hat das erst einmal nichts zu tun. Allerdings kann Geld den Charakter verderben und die Ansprüche von Elternseite aus anheben, besonders wenn das Schulgeld höher ist als das Gehalt eines Lehrers an so einer Schule.

anislim
6 Jahre zuvor

Es mag unter den Privatschulen sicher auch Waldorfschulen geben, die noch nicht als Ersatzschule staatlich anerkannt und genehmigt wurden.

Es geht in den TV-Berichten und den Studien der WZB-Autoren Prof. Wrase und Prof. Helbig jedoch um die staatlich anerkannten Ersatzschulen, die staatliche Zuschüsse erhalten, die weit über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinausgehen, UND zusätzlich Schulgeld, Vereinsbeiträge etc verlangen.

Abgesehen davon, dass diese Schulgelder oft so hoch sind, bzw. so gestaffelt werden, dass damit eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen erfolgt, z.B. arme Schüler keinen Zugang erhalten, stehen die Privatschulen mit den Gesamteinnahmen (Steuergeldern und Elternbeiträge, zu denen Eltern verpflichtet werden) oft verbotenerweise (siehe o.g. TV-Berichte, oder z.B. https://www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html) wesentlich mehr Geld zur Verfügung, als den staatlichen Schulen.

Mit dem Recht auf freie Schülerwahl UND der Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen beeinflussen Privatschulen die Zusammensetzung ihrer Schülerschaft. Häufig ist der Sozialindex höher als an staatlichen Schulen und der Anteil der Kinder mit Förderbedarf (z.B. wegen Inklusion oder Migrationshintergrund) geringer.

Mangels staatlicher Schulaufsicht `können‘ Privatschulen mit den – unerlaubten – Mehreinnahmen weitere Wettbewerbsvorteile (lt. TV-Berichte, z.B. attraktive Zusatzangebote oder kleinere Lerngruppen, …) finanzieren, die staatliche Schulen ihren Schülern nicht anbieten können.

Vielen Eltern sind diese Unterschiede im Angebot und Lernumfeld so wichtig, dass sie dafür auch in Kauf nehmen, dass sie und ihr Kind an Privatschulen keine „verbrieften“ Rechte besitzen und sie bei Kritik ggf. „diszipliniert“ werden und z.B. der Schulvertrag gekündigt wird.
Siehe dazu z.B. Berliner Zeitung am 31.8.2015:
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706