Bildungsministerin Ernst lobt sich in Brief an Lehrkräfte selbst – ist das verfassungswidrige Wahlwerbung?

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KIEL. Im Streit um möglicherweise verfassungswidrige Wahlwerbung der Kieler Landesregierung bekommt die Opposition juristische Rückendeckung. Laut shz.de überschreiten einzelne Passagen in Briefen von Bildungsministerin Britta Ernst und Innenminister Stefan Studt (beide SPD) nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags «die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit».

Qualität spiele eine größere Rolle, seit die Schulstruktur mit Gymnasien und Gemeinschaftsschulen nicht mehr angetastet wurde. Bildungsministerin Britta Ernst, freut sich über gute Platzierungen Schleswig-Holsteins in jüngsten Vergleichstests. Foto: SPD Schleswig-Holstein / flickr (CC BY 2.0)
Lobt sich für ihre Einstellungspolitik: Bildungsministerin Enrst. Foto: SPD Schleswig-Holstein / flickr (CC BY 2.0)

Ein solches «parteiergreifendes Hineinwirken in den Wahlkampf» verstoße gegen das aus dem «Demokratieprinzip, dem Grundsatz freier Wahlen und dem Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit abgeleiteten Gebot äußerster Zurückhaltung im Wahlkampf», zitierte das Online-Portal des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags am Dienstag. Die FDP-Fraktion hatte den Wissenschaftlichen Dienst mit einer Prüfung beauftragt.

Studt hatte den Mitarbeitern der Polizei im hausinternen Intranet geschrieben, er und Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hätten sich grundsätzlich darauf verständigt, die Arbeitszeit der Beamten schrittweise zu reduzieren – nach der Landtagswahl. Ernst hatte in einem Schreiben an Schulleiter, Lehrer, Eltern und Schüler nicht nur eine Erfolgsbilanz gezogen, sondern auch darauf hingewiesen, dass die Regierungskoalition mehr Lehrerstellen geschaffen habe als von der Vorgängerregierung vorgesehen. dpa

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