Brandenburg tauft die Inklusion in „Gemeinsames Lernen“ um – und weitet Zahl der einbezogenen Schulen nur behutsam aus

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POTSDAM. Inklusion heißt jetzt «Gemeinsames Lernen» – in Brandenburg jedenfalls. Ab dem kommenden Schuljahr sollen förderbedürftige Schüler in dem Bundesland auch am normalen Unterricht in Ober- und Gesamtschulen teilnehmen können. Aber nur an vereinzelten Standorten. Dafür werden hunderte zusätzliche Lehrer eingestellt.

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen vom kommenden Schuljahr an deutlich mehr Brandenburger Regelschulen besuchen können. Nach einem Pilotprojekt in 75 Grundschulen werde «Gemeinsames Lernen» dann auch in Ober- und Gesamtschulen möglich sein, sagte Bildungsminister Günter Baaske (SPD) am Mittwoch in der Potsdamer Regenbogenschule. «Immer mehr Eltern wünschen sich, dass ihr Kind trotz besonderen Unterstützungsbedarfs an einer Schule vor Ort lernen kann», erklärte der Minister. Ein allgemein anerkannter Schulabschluss verbessere auch die Berufschancen der Schüler.

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In der ersten Phase nehmen 127 Schulen am «Gemeinsamen Lernen» teil, darunter 100 Grundschulen, 24 Oberschulen und 3 Gesamtschulen. Dort werden insgesamt 432 Lehrer zusätzlich eingestellt. Die Kosten bezifferte Baaske auf 23 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren. In etwa sechs Jahren sollen alle Brandenburger Schulen außer den Gymnasien «Gemeinsames Lernen» anbieten.

Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag kritisierte, dass neben den 75 Grundschulen des Pilotversuchs nur 52 zusätzliche Schulen für das «Gemeinsame Lernen gewonnen werden konnten. «Das liegt auch daran, dass das Konzept „Gemeinsames Lernen“ in der Theorie nicht verkehrt klingt, die reale Tauglichkeit jedoch erst noch nachweisen muss», sagte deren bildungspolitischer Sprecher, Gordon Hoffmann. «Bislang ist es überall gängige Praxis, dass zusätzliche Lehrerstunden, die eigentlich für die individuelle Förderung gedacht sind, genutzt werden müssen um Unterrichtsausfall zu verhindern.»

Die Grünen-Fraktion forderte, Baaske müsse das längere gemeinsame Lernen nun auch im Schulgesetz verankern. Denn bislang könnten Eltern diesen Weg für ihre Kinder nur wählen, wenn eine entsprechend ausgestattete Schule in erreichbarer Nähe liege. dpa

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