Erster Verhandlungstag im Fall Nenad – Ungeheuerlicher Vorwurf: Ignorierten Förderschulen systematisch Pflicht-Überprüfungen der Diagnosen?

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KÖLN. Seine Schulzeit hat er auf einer Schule für geistige Behinderung verbracht – dabei sei er in Wirklichkeit normal intelligent, sagt Nenad Mihailovic. In einem Prozess verlangt er vom Land NRW Schadenersatz für entgangene Bildungschancen.

Der 19-jährige Nenad will das Land Nordrhein-Westfalen verklagen. Screenshot aus der WDR-Reportage "Für dumm erklärt".
Der 19-jährige Nenad verklagt das Land Nordrhein-Westfalen. Screenshot aus der WDR-Reportage „Für dumm erklärt“. Hier geht es zu der Sendung.

Nenad Mihailovic bereitet sich gerade an einem Kölner Berufskolleg auf seinen Realschulabschluss vor. «Normalerweise wäre ich schon längst mit meiner Berufsausbildung fertig. Aber das haben die mir ja verbaut», sagt der 20-Jährige. «Die» – damit meint er die Lehrer an der Förderschule für geistige Behinderung, die er bis zu seinem 18. Lebensjahr besucht hat. Denn der junge Mann ist der Ansicht, er sei zu Unrecht als behindert eingestuft und an dieser Schule festgehalten worden. So seien ihm Bildungschancen entgangen. Darum hat er das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz verklagt.

Am ersten Verhandlungstag tut sich die Zivilkammer des Kölner Landgerichts schwer mit einer Einschätzung. Aber: Es gebe Indizien, wonach Mihailovic tatsächlich falsch war an der Behinderten-Schule, sagt der Vorsitzende Richter Reinhold Becker. «Mir kommen die Zeugnisse des Schülers nicht schlüssig vor.» Denn die dort festgehaltenen Leistungen passten nicht zur Schlussfolgerung «geistig behindert». Ob die Schule aber tatsächlich ihre Amtspflichten verletzt hat, sei schwer zu beurteilen. Beide Seiten sollen nun weitere Unterlagen einreichen und ihre Argumente präzisieren.

Bei der Einschulung spricht er kaum Deutsch

Mihailovic wurde in Köln geboren, dann zog seine Familie nach Bayern. Bei der Einschulung dort spricht er kaum Deutsch, seine Eltern sind Roma. Die Behörden in Bayern stufen den Jungen als geistig behindert ein und schicken ihn auf eine Sonderschule. Als die Familie einige Zeit später wieder nach Köln zieht, kommt er auch dort auf eine Förderschule für geistige Behinderung – und muss dort bleiben, obwohl er seine Lehrer immer wieder um einen Schulwechsel bittet.

„Wie’n Knast“: Erster Ex-Förderschüler verklagt den Staat auf Schadenersatz – Elternverband: Trotz Inklusion werden immer noch Kinder ausgesondert

Erst mit Hilfe des Elternvereins «Mittendrin», der sich für Inklusion einsetzt, gelingt ihm der Wechsel auf das Berufskolleg. Als einer der Klassenbesten macht er dort seinen Hauptschulabschluss.

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Die «Verordnung über die sonderpädagogische Förderung» für NRW sieht vor, dass der festgestellte Förderbedarf eines Schülers mindestens einmal jährlich überprüft werden muss. Die Schule habe bei Mihailovic aber immer nur Defizite im sozial-emotionalen Bereich benannt, sagt seine Anwältin Anneliese Quack. Trotzdem hätten die Lehrer den Förderbedarf für «geistige Entwicklung» weiter fortgeschrieben. Ein Sprecher der zuständigen Kölner Bezirksregierung, die das beklagte Land vertritt, wollte sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.

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Nach Angaben von Elternverbänden handelt es sich nicht um einen Einzelfall. «Wir wissen aus unserer Beratungsarbeit, dass es viele ähnliche Fälle gibt», sagt Ingrid Gerber von «Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen». Nach Ansicht des Vereins haben Förderschulen oft gar kein Interesse daran, einmal gestellte sonderpädagogische Diagnosen zu hinterfragen, um ihre eigene Existenz nicht zu gefährden. Der Rechtsanspruch, wonach behinderte Kinder eine Regelschule besuchen können, besteht in NRW erst seit 2014.

Beim Fall Mihailovic sieht das Gericht nach Worten von Becker ein Problem «bei der Frage der Kausalität»: Hätte der Besuch einer anderen Schule wirklich zu einem anderen Lebensweg des Klägers geführt? Dieser Nachweis sei kaum möglich – aber nötig, um Schadenersatz geltend zu machen.

Ehe in dem Prozess eine Entscheidung fällt, werden noch Wochen vergehen. Bis dahin will Mihailovic vor allem eins tun: Lernen. Denn im Sommer möchte er die Mittlere Reife machen und dann am liebsten eine Ausbildung zum Automobilkaufmann beginnen. Von Petra Albers, dpa

 

Hintergrund: Das Verfahren

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gliedert sich in der Regel in folgende Abschnitte (Beispiel Rheinland-Pfalz):

  • die derzeit besuchte Schule (bzw. die zuständige Grundschule) leitet das Verfahren ein;
  • die zuständige Förderschule prüft und bearbeitet den Antrag;
  • Förderschullehrkräfte erstellen ein sonderpädagogisches Gutachten;
  • die Schulbehörde entscheidet und legt ggf. den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt fest.
  • Heute gilt dann: Die Eltern wählen den Förderort (Förderschule oder inklusiver Unterricht) – dieses Elternrecht wurde allerdings erst mit der Inklusion eingeführt. Früher entschied dies auch die Schulbehörde.

 

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dickebank
7 Jahre zuvor

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Festsetzung des Förderortes ist wessen Aufgabenbereich?

Palim
7 Jahre zuvor

Die Darstellung des Verfahrens bezieht sich vermutlich auf das Bundesland NRW. Das sollte auch Erwähnung finden.
In den anderen Bundesländern läuft das Verfahren ähnlich, aber nicht vollkommen gleich ab.

Interessant wäre es, zu erfahren, ob es in allen Bundesländern per Erlass Vorgaben gibt, das ein festgestellter Förderbedarf in zeitlich festgelegtem Rhythmus überprüft werden muss.

Eine solche verpflichtende Überprüfung gibt es z.B. seit Einführung der Inklusion in Klasse 4 in Nds. Bedeutet: ALLE Verfahren werden erneut durchgeführt.
Das ist aus Sichtweise dieses Falles (und auch sonst) sicher richtig, bedeutet aber auch eine immense Mehrarbeit für Grund- und Förderschullehrkräfte.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Wie kann man erreichen, dass der Förderbedarf für Lernen zurückgenommen wird. Muss man dafür einen Antrag bei der Förderschule stellen.
Unserer Tochter wird immer wieder das Ergebnis des nonverbalen Intelligenz-Testes, der in der zweien Klasse durchgeführt wurde, vorgehalten. Sie konnte den Test, aufgrund einer ADS bei einer drei Jahre bestehenden beidseitigen Störung der Schalleitung, nur zu einem drittel der Zeit konzentriert durchführen.
Ich war bei dem Test anwesend und habe das Ergebnis entsprechend in Frage gestellt.
Das interessierte die Amtsärztin aber nicht.
Ein Wechsel in die zuständige Sprach-Förderschule wäre nur mit dem Ergebnis des IQ-Testes möglich.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

P.S. Unsere Tochter möchte endlich benotet werden.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Ganz einfach, Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der zieldifferenten Unterrichtung beantragen.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Darf dann auch weiter in der Sprachförderschule bleiben ?

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Es ist schwierig, etwas zu raten, weil es in jedem Bundesland und hier z.T. auch noch regional verschieden ist: in Nds. gibt es z.T. Sprachheilklassen, in anderen Regionen nicht.

Für NRW muss man sich in NRW erkundigen, eigentlich sollte an der Sprachförderschule selbst bekannt sein, wie die Verfahren sind und auch, ob und wie Eltern eine neue Überprüfung beantragen können.
Diese dürfte ergebnisoffen erfolgen, dennoch würde ich mich vorab mit den Lehrkräften beraten, welche Aussicht auf Erfolg es denn gibt, welche Ergebnisse heraus kommen könnten und welche Konsequenz dabei bestehen bleibt.
Die Wahl der Sprachförderschule wird es vermutlich nur geben, wenn auch das neue Gutachten zu dem Schluss kommt, dass ein Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache besteht.

Im übrigen kenne auch ich die Aussage, eine Sprachförderschule könnten nur Kinder OHNE Förderbedarf Lernen besuchen. Inzwischen fängt die Schule mit dem Schwerpunkt Hören auch damit an: wer ADHS hat oder eine Lernschwäche, der könne keine auditive Schwäche haben.
Dass der eine oder andere Unterstützungsbedarf vorrangig ist, ist mir klar, aber warum ein Kind mit schwachem IQ nicht auch schlecht Hören können soll, will mir nicht verständlich werden.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Nur Sprachförderschule und zielgleicher Unterricht geht eben nicht.
Zielgleich brächte aber Noten mit sich.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Das gesamte Einschulungsverfahren und der Umgang mit Inklususionskindern ist aus meiner Sicht eine Katastrophe.
1. Bereits Fünfjährige Kinder werden eingeschult, auch wenn sie Kopffüßler malen. Es fehlt diesen Kindern die Reife zur Beschulung .
2.Es werden kreuz-dominante Störungen im optisch-motorischen System gar nicht geprüft.
Gemeint sind zum Beispiel eine Rechtshändigkeit bei dominantem linken Auge.
3. Negative Intelligenztests werden aus Kostengründen nicht von Kinderpsychologen gegenkontrolliert und verfolgen die Betroffenen während ihrer gesamten Schullaufbahn.
Es gibt sprachliche Gründe, optische und akustische Wahrnehmungsprobleme, sowie eingeschränkte Wahrnehmungsspannen, die ein falsch negatives Ergebnis des IQ-Tests liefern.
Da ist der eine oder andere Prüfer überfordert.
4. IQ-Tests werden überbewertet und werden als Grundlage für eine Verweigerung der Beschulung in der Beschulung der Schüler verwandt.
5. Bei amtlich festgelegter Lernschwäche erfolgt die weitere Beschulung in einem sehr anspruchsarmen Lernfeld, aus Angst die Schüler zu überfordern.
6. Den Eltern wird nahe gelegt, sich mit der eindeutigen Perspektive ihres Kindes in einer Behindertenwerkstatt auseinanderzusetzen.
7. Alle reden von Inklusion im Leben, verwirklicht wird sie im wahren Leben nicht.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Im WDR 3 läuft gerade der Film über Nenad im Fernsehen.
Die Klage wird wohl zu Recht bei einem IQ von 97% im Sinne des Antragstellers entschieden werden.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Ich warne alle , die sich uns betroffenen in den Weg stellen.

Bernd
7 Jahre zuvor

Axel…. was soll uns das sagen?
Wen warnen Sie? Wovor? Und was sind die Konsequenzen?
Ein wenig Bildzeitungsniveau…
Als Sonderpädagoge habe ich auch schon Schüler gehabt, deren Förderstatus ich aufgehoben habe, weil es einfach nicht passte. Ein IQ-Test, der sprachlich basiert ist, führt bei einem Schüler mit Migrationshintergrund natürlich zu schlechteren Ergebnissen.
Dennoch warne ich vor Verallgemeinerungen. Sonst haben wir wieder das „Böse-Schule-Symptom“.
Die Konsequenzen im medial bekannten Fall sind schon jetzt absehbar. Den Lehrern wird noch mehr juristisches aufgebrummt. Hauptsache es könnte vor Gericht bestehen. Die Schulämtern und Bezirksregierungen werden nervös und sich sicherlich wieder dutzende „tolle“ Erlasse ausdenken. Da werden sicherlich einige verunsicherte Lehrkräfte lieber auf einen Förderstatus verzichten. Ist das zum Wohl der Kinder?
Einfach mal drüber nachdenken…

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Die Sprach-Förderschule meiner Tochter ist gut, wie auch das System unserer Förderschulen.
Der oben geschilderte Fall ist wahrscheinlich eine extreme Ausnahme. Dennoch sollte man versuchen alle Schüler zu fordern.Ich bin froh, dass unsere Tochter dort ist.Aber der IQ-Test war nicht valide, da er unkorrekt durchgeführt wurde.Ich bin auch froh, dass es weiterhin Förderschulen gibt und diese müssen unbedingt erhalten bleiben.Ich kann weder etwas gegen den ersten HNO und den ersten Kinderarzt, noch gegen die Amtsärztin zivilrechtlich erfolgreich etwas unternehmen, noch möchte ich das ,auch wenn ich es könnte. Aber moralisch sind diese Personen mit verantwortlich, genauso wie ich, da ich nicht stärker auf Kontrolluntersuchungen bestanden habe.