Kind ertrinkt während Tagespflege in Maurerkübel: Erzieherin akzeptiert Bewährungsstrafe

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MINDEN. Das Urteil gegen eine Erzieherin aus Porta Westfalica wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht bei einem tödlich verunglückten Jungen ist rechtskräftig. Die 38-Jährige zog ihre Berufung gegen die Bewährungsstrafe zurück, die das Amtsgerichts Minden verhängt hatte, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage sagte. Nach Beratung mit ihrer Anwältin habe die Frau entschieden das Urteil zu akzeptieren.

Die 38-Jährige war im Februar zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil im Sommer 2015 ein 16 Monate alter Junge, den sie in Tagespflege betreute, ums Leben gekommen war. «Natürlich ist dieser Fall nicht mit anderen Fällen vergleichbar, wo es höhere Strafen für fahrlässige Tötung gibt», sagte der Richter seinerzeit. Aber das Gericht müsse bewerten, dass die Erzieherin zwei Fehler gemacht habe: Sie ließ das jüngste Kind, das sie an diesem Tag beaufsichtigte, für wenige Augenblicke aus dem Auge. Außerdem erkannte sie die Gefahr nicht, die vom dem schon seit Jahren auf dem Grundstück stehenden Maurerkübel ausging. «Diese Gefahr hätten Sie beseitigen müssen», hielt der Richter der 38-Jährigen vor. «Auch wenn die Gefahr dieses Kübels nicht so offensichtlich wie bei einem Gartenteich ist.» Er war unbemerkt in einen mit wenigen Zentimetern Wasser gefüllten Maurerkübel gefallen und ertrunken. dpa

 

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